748 Koenig (H einrich Joseph)
ausgefahrene Geleise zurückzuwerfen, blieb K. in Osterode, wo er seitdem als Sach-walter arbeitete. Er wurde hier allgemein geschätzt, wiewol seine freimüthigcn Ur-theile über vaterländische Angelegenheiten, über Rückschritte und Misbräuche derVerwaltung ihm die Verfechter des Alten abhold machten. Unter den zahlreichenSchriften, die er seit 4814 thcils einzeln, theils in periodischen Blattern unter sei-nem Namen im Auslande drucken ließ, nennen wir: „Die provisorische Stande-vcrsammlung" (1814); „Die Tortur in Hanover" (1815); „Über die Finanzen inHanover"(1816); „Über das Gerichtswesen in Hanvver" (1817); „Die Advoka-ten inHanover"(1819); „DerNothstand derLandleute"(1821); „DieLeibeigen-schaft in Osnabrück" (1827); „Das Königthum und die Repräsentation" (Leipzig1828). Als die besonders unter den Bewohnern des südlichen Hanovers herrschendeUnzufriedenheit zuerst in Osterode zum Ausbruche kam (s. Han over), und im Ge-folge eines Bevollmächtigten der Regierung Soldaten in die Stadt gerückt waren,wurden K, und der Advokat Freirag als die Urheber der unruhigen Bewegungen inder Stadt und der Umgegend angegeben und K. ward überdies als der Verfasser derSchrift: „Anklage des Ministeriums Münster vor der öffentlichen Meinung" bezeich-net, welche als ein leidenschaftlicher Schrei des Unmuths neben schlagenden Wahr-heiten auch manche Übertreibungen und Entstellungen enthielt, aber auf die Bewoh-ner der Umgegend von Osterode einen so lebhaften Eindruck machte, daß mehre Ge-meinden durch Abgeordnete ihren Beitritt zu den in der Anklage ausgesprochenenBeschwerden erklärten. Diese Schrift ward als eine Schmähschrift verboten,K. aber, als der Aufwiegelung des Volkes verdächtig, imIan. 1831 in seiner Woh-nung verhaftet und nach Hanover ins Gesängniß geführt. Diese Maßregel mußteum so mehr Erstaunen erregen, da K, und der gleichfalls verhaftete Freitag nichtverhört wurden und als ansässige Bürger hinlängliche Sicherheit hätten leistenkönnen, wahrend durch die, in der Stadt zurückbleibende starke Besatzung ihreEntweichung unmöglich gemacht ward. Einige Zeit nachher wurde K. nach Cellein sehr engen Gewahrsam gebracht, wo die Criminaluntersuchung gegen ihn be-gann. Schon im März 1832 wurden die Untersuchungsacten zur Relation abge-geben, aber er sieht noch seinem Urtheile entgegen. Er hat die Vertheidigung abge-lehnt, eine Haftentlassung gegen Bürgschaft aber ist ihm abgeschlagen worden.Schon 1831 wurden er und seine Mitverhafteten von der zweiten Kammer derGnade des Königs empfohlen, und auch 1832 'erhoben sich mehre Stimmenunter den Ständen zu ihren Gunsten, da die lange Verzögerung des Urtheil-spruches, bei dem Stillschweigen der Regierung über den Gang der Untersuchung,einen ungünstigen Eindruck auf die öffentliche Meinung machen mußte. SeineTeilnahme an den vaterlandischen Angelegenheiten gab in der Einsamkeit des Ge-fängnisses ein frisches Lebenszeichen in der Schrift: „Über die politische und bür-gerliche Reform und den Entwurf des Staatsgrundgesetzes für Hanover" (Braun-schweig 1832).
Koenig (Heinrich Joseph), Secretair bei der Finanzkammer in Hanau,geboren 1791 zu Fulda, wurde unter den beschränktesten Verhältnissen im Hauseseines Oheims erzogen und besuchte, zur Erlernung eines Handwerks bestimmt, diedortige Stadtschule. Von einem Lehrer, der seine Fähigkeiten bemerkte, zum Stu-dlrcn aufgemuntert, kam er, durch die mühsamen Ersparnisse seiner sehr dürftigenMutter unterstützt, im zwölften Jahre in das Gymnasium zu Fulda. Aber eine durchjugendliche Unbesonnenheit schon im zwanzigsten Jahre eingegangene eheliche Ver-bindung verschloß ihm den weitern Fortgang aufder Bahn des wissenschaftlichen Be-rufs und nöthigte ihn, zur Erwerbung seines Unterhaltes eine Schreiberstelle bei derMaine der Stadt anzunehmen. Um diese Zeit gab ihm die Errichtung eines Liebha-bcrthcaters in Fulda die erste Anregung zu poetischen Arbeiten, und er versuchte sichin einigen dramatischen Darstellungen, namentlich dem Festspiel „Die Erfüllung",