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Ostreich ohne alles Concordat gegen seine katholische Geistlichkeit handhabt, ist e5-was ganz Anderes, Würdigeres und Höheres, als Dasjenige', was der Papst derbairischen Regierung gleichsam nur aus Gnaden und als Indult belassen will. Zndiesem Eoncordat, der herculischen Großthar des Cardinais Hercules Consalvi unddes altersschwachen bairischen Bischofs Haffelin, heißt es nun Art. 7: „Seinekömgliche Majestät werden in Anbetracht der Vortheile, welche die religiösen Ordender Kirche und dem Staat gebracht haben und in der Folge auch noch bringenkönnten, und um einen Beweis Atterhöchstihrer Bereitwilligkeit gegen den heiligenGtuhl zu geben, einige Klöster der geistlichen Orden beiderlei Geschlechts, imVmchmcn mit dem heiligen Stuhle, mit angemessener Dotation herstellen las-sen." Unter der vorigen Regierung hat man indessen nicht im Ernst an Voll-zug gedacht; jetzt aber ist es der Klofterpartei, nicht zufrieden mit den nur ver-sprochenen einigen Klöstern, gelungen, einen Anlauf wo möglich zu Wiederher-stellung aller Klöster zu machen, deren man schon wieder 40 oder noch mehrezahlt. Die Fonds dazu hat man meist den Stiftungen, den Gemeinden, die manum Klöster hat bitten lassen, zugewiesen, auch dazu wieder ganze Pfarreien geschla-gen, so sehr man übrigens aus Erfahrung weiß, in welchen schlechten Händen diePfarren bei Mönchen, besonders bei Bettelmönchen sind. Merkwürdig ist, daßhierbei auch das protestantische Oberconsistorium in München eifrigst mitzuwirkenscheint, wenigstens dessen Präsident, welcher in seiner 1830 gehaltenen Redeüber den segensreichen Einfluß der katholischen Geistlichkeit unter den Merovingernsich mit den eignen Worten des Concordats zum Beweis erboten, was die Klösterbereits Wohlthätiges und Großes geleistet und „noch jetzt und jederzeit leisten werdenund können". Die Hauprschwierigkeit ist nur, Leute aufzutreiben, die sich für einesolche Bevölkerung gebrauchen lassen wollen, da die vom Mittelalter nicht ebensolacht wieder auserweckt werden können als diese poetischen Ideen. Bei den Pra-laturm ist es allgemein misglückt, da selbst die ausgefoderten alten Religiösen sichmir mannichfachen Gründen entschuldigt haben, das einzige Kloster Mettem imllnterdonaukreis ausgenommen, wo es aber ebenso wenig mit den erlangten etli-chen Eolonisten einen Bestand haben wollte. Nach neuern Anzeigen in den Zei-tungen soll jetzt die Civilliste den Mangel zu decken über sich nehmen wollen. Diemeisten übrigen Klöster sind also jetzt Nonnenklöster, Capuziner- und Franzis-kanerklöster, wozu es keiner bessndern Studien und Qualisicationen bedarf, undwohin bisher besonders auch die anderwärts als unfähig ausgeschlossenen undzurückgewiesenen Subjccte ihre Zuflucht genommen und noch ferner nehmen wer-den. Aber auch diese reichen nicht zu, sodaß unausgesetzt dergleichen Bettelmöncheous fremden Landen hereingezogen und laut dem Regierung-sblatte mit dem bairi-schen Staatsbürgerrecht beschenkt werden. (35)
K l ü b e r (Johann Ludwig), geboren 1762 zu Thann bei Fulda, begannsine Lausbahn 1786 als Professor der Rechte zu Erlangen und wendete sich frühder Bearbeitung des deutschen Staatsrechts zu. Als geheimer Referendar nachKurlsruhe berufen, ward er seit 1804 auch in das praktisch-politische Geschaftsle-den eingeführt, wurde zwar 1807 als erster Professor der Rechte in Heidelberg an-gestellt, k^ln aber schon 1808 als Sta-ats- und Cabinetsrath wieder nach Karls-ruhe. Seitdem ließ er seinen frühern rechtswissenschaftlichen Schriften andere Lei-Hungen folgen, welche verdiente Anerkennung fanden, wie sein „Lehrbegriff,der Referirkunsi" (Erlangen 1808); „Lehrbuch der Kryptographik" (Erlangenund „Das Postwesen in Deutschland, wie es war, ist und sein könnte"is-r'angcn 1811). Bei der Eröffnung des wiener Congresses erhielt er Urlaub^n jcmcm Hofe und lebte wahrend der ganzen Dauer desselben in Wien, wo erurch altere und neuere freundschaftliche, literarische und politische Verbindungen^klegenheit erhielt, Vieles zu beobachten, zu besprechen, zu becathen und zu sam-