Jesuiten und Jesuirismus 686
Seminarim waren jedoch immer von dem Bischof angestellte Geistliche. DieBischöse maßten sich über die kleinen Semknarien, die im Grunde weltliche Schu-len waren, die alleinige Oberaufsicht an. Die Universität hatte nur über dieweltlichen Schulen dü'Aufsicht, und unter dem zum Iesuitismus hinneigendenMinisterium Karls X. wurden solche Gewaltstreiche zur Vermehrung ihrer Macht-Willkür den Bischöfen nicht schwer. In jeder Diöcese Frankreichs war 1828 we-nigstens eine Secondairschule, in manchen gab es drei, im Ganzen 120 solcherInstitute mit etwa 45—50,000 Zöglingen. Unter diesen Anstalten gab es achtden Jesuiten gehörige Secondairschulen: zu St.-Acheul bei Amiens, zu Ste.-Annein der Bretagne, zu Dole im Iura, zu Montmorillon in der Vienne, zu Bor-deaux, zu Aix, Forcalquier und zu Billom, welche zwischen 3000—3500 Zög-linge zahlten. Das Bestehen dieser Jefuitenschulen war den Landesgesetzen zu-wider, dennoch hatten sie vor den Augen einer blinden oder sich blind stellendenRegierung immer weiter um sich gegriffen und reizten die Negierung zu Gewalt-maßregeln. Die Verbannung der Jesuiten aus Frankreich war 1790 durch einbesonderes Dccret erneuert worden, und im 11. Artikel des von Napoleon ge-nehmigten französischen Concordats hieß es, in Frankreich sollten keine andernSchulen sein, als die unter die Oberaufsicht der Bischöfe gestellten Semmarien,und keine Congregation sollte ohne besondere Ermächtigung geistliche Schulen bil-den. Die Charte von 1814 behielt das kaiserliche Decret in dieser Beziehung bei,und zwei nach einander erschienene Gesetze setzten fest, daß kein Mannskloster mehrgestiftet werden sollte und die Frauenklöstcr durch die in das Gesetzbulletin einge-rückten Ordonnanzen ermächtigt werden müßten. Die von dem Grafen vonMvntlosier gegen die als factisch bestehend bezeichneten Jesuiten an die Kammerder Pairs gerichtete Petition (1827 ) wurde an den Präsidenten des Conseils mit11Z Stimmen gegen 73 verwiesen, und das in Antrag gebrachte Übergehen zurTagsordnung, wodurch die Petition beseitigt worden wäre, trotz allen Bemühun-gen des Ministers der geistlichen Angelegenheiten, des Bischofs von Hermopolis,der die Sache der Jesuiten zu der seinigen zu machen schien, vereitelt. Der Com-missionsbericht des Grafen Portalis hatte gewirkt. Die Ordonnanzen vom 16.Zun. 1828 verfügten, daß 1) mit dem 1. Ott. die geistlichen Secondairschulen(namentlich die der Jesuiten) der Oberleitung der Universität unterworfen wer-den sollten, und 2) Niemand mit der Leitung des Unterrichts in einer von derUniversität abhängigen Lehranstalt, oder in einer der geistlichen Secondairschulenbeauftragt werden oder in diesen Instituten bleiben dürfe, welcher nicht vorherschriftlich erklart habe, daß er keiner in Frankreich nicht gesetzlich bestehenden reli-giösen Congregation angehöre. Der König aber war zu schwach und zu sehr vonden Geistlichen abhängig, die Hierarchie sah sich in den Jesuiten verletzt, dieBischöfe Frankreichs protestirten, man schrie über Gewaltthätigkeiten gegen dieRechte der Kirche und wendete sich an den Papst. Der römische Hof gab seineMisbilligung zu erkennen; die nächsten Umgebungen des Königs waren kei-neswegs geeignet, einen andern Geist hervorzurufen; die abcrgläubigen Gemütherwurden beunruhigt; der Erzbischof von Toulouse, Clermont- Tonnere, und die^rzbischöfe von Rheims und Rouen erlaubten sich Schritte einer mittelalterlichen0adinetspolitik, und die nach dem Berichte des JusUzministerS Portalis bereitsm 20. Jan. 1828 gebildete Commission, welche das Gesetz in Beziehung auf^ geistlichen Secondairschulen vollziehen sollte, war nach diesen BemühungenStande völlig durchzugreifen. Die Jesuitenpartei suchte sich indeß durchw Mittel, welche sie bisher so wirksam gefunden hatte, ferner zu halten. Esur die große Kunst, auf der einen Seite den Pöbel, auf der andern die höhern^stsen und den Hof zu bevormunden. Der Erzbischof von Paris, Graf von^uelen, suchte noch kurz vor der Juliusrevolution (25. April 1830) die an-