544 Italien in den Jahren 1831 und 1832
Kens der Pcolegaten, welche von der Notwendigkeit neuer Institutionen, Gesetze !^?Aund Verordnungen redeten. Jetzt sahen die Provinzen, daß alles Beharren auf ^..1dem bisherigen Wege vergebens und nichts als neues unsägliches Unheil die Folg?sein würde. Der neue Commandant zu Rimini, Oberst Barbieri, hatte seine Svl- ^ lbaten schon zur Tapferkeit bei ihrer neuen Unternehmung aufgemuntert, die in der > ^ ?Geschichte Epoche machen werde — ein Wort, das sich leider bestätigt hat, aber zur ^Schande des römischen Hofes! — in Ferrara stand eine zweite Abtheilung unter ^dem Obersten Zamboni zum Vorrücken bereit. Der Prolegat von Bologna erließ ^ -am 5. Jan. eine Bekanntmachung, es sei ihm unmöglich, ferner dem Wunschedes Volkes gemäß zu handeln, da der Hof sich gegen alles Geschehene mit unum-wundener Misbilligung erklärt habe; er werde nun die Gcmeinderäthe nach der ^Norm des Edicts vom 5. Jul. zusammenberufen. In gleichem Tone sprach dieProclamation des Commandaten der Bürgergarde: „sie ständen an der letzten Li- ^nie, welche Treue vom Aufstande trenne; sie seien keine Rebellen und wollten esnicht werden". Die Deputirten reichten zugleich ihre Entlassung ein. So hattenun der römische Hof erreicht, was er verlangte, und die Unterwerfung der Provin- ^ ?zen war mit vollkommener Ruhe und Ordnung erfolgt. Die Opposition war nun ^zu Ende, man hatte sich in die frühern administrativen und Justizverordnungengefügt, und es hing, jetzt gänzlich von der Regierung ab, den neuen Zustand der ^ ^Dinge zu ihrem und des Volkes Besten zu benutzen. Aber es war anders beschlos- ^5"sen, und man kann nicht umhin, sich über die unbegreifliche Verblendung dieses ^Hofes zu wundern, während man deren traurige Resultate beklagt. Am 1U. Jan.richtete der Cardinal Staatsfecretair eine Note an die Bevollmächtigten vonOstreich, Frankreich, Preußen und Rußland, des Inhalts: „der heilige Vaterhabe seinen Unterthanen jene Institutionen gegeben, welche ihr Glück erfodere;er habe die gerichtliche, administrative und finanzielle Verfassung vervollkomm-net (!), und werde nunmehr seine neu organisicten Truppen zur Aufrechthal-lung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in die Legationen rücken lassen;deshalb sei die Entwaffnung der Bürgergarde beschloffen, weil es Zeit sei, dem -^»4ernstlichen Übelstande dieses nur durch die Notwendigkeit an die Hand gege-denen Auskunftsmittels ein Ende zu machen, den Gesetzen wieder Gehorsam, den s'W«Beamten Ansehen zu verschaffen und die Ordnung herzustellen. Sollten etwa 4, »chseine Truppen Widerstand finden, so rechne er auf den nöthigen Beistand zurAufrechthaltung der rechtmäßigen Obrigkeit." Die vier Gesandten erklarten sich A pdarauf in ihren am 12. Jan. erlassenen Antwortschreiben, worunter das desfranzösischen unter Anderm die offenbare Unwahrheit enrhält, die öffentlichen Cas-sen seien von den Einwohnern der Provinzen beraubt worden. Ihre Höfe warennach diesen Erklärungen mit Allem einverstanden, erkannten alle vom heiligenVater seinem Volke gewährten Wohlthaten an, waren über die Undankbarkeit derLegationen aufs Äußerste entrüstet und drangen auf unmittelbare und unbedingte ^Unterwerfung dieser Feinde des allgemeinen Friedens. Es ist überflüssig, über die ^Verschiedenheit des Inhalts dieser Zuschriften und der in der schon genannten Notevom 21. Mai 1831 ausgesprochenen Vorschlage ein Wort zu verlieren. Durchdieselben sah sich ein Volk, das Monate lang unter einer elenden Regierung Ruhe, ^ ^,Ordnung und Mäßigung beobachtet, und bei hinterlistiger Behandlung alleQualereien geduldig ertragen hatte, dessen heiligste Rechte ungestört mit Füßen wa- ^ren getreten worden, für undankbar, rebellisch, verworfen erklärt, weil es aus die . .Erfüllung geleisteter Versprechungen ehrerbietig gedrungen, weil es Gerechtigkeitund redliche Verwaltung gefodert, weil es einer Horde wüsten Gesindels Leben und >Eigenthum nicht preisgeben wollte! Darf man sich wundern, wenn in dem un- ^glücklichen, von halb Europa mit Vernichtung bedrohten Lande, durch das entschliche Erdbeben, welches am 1-" . Jan. und den folgenden Taget» Foligno unv <i ^
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