Italien in den Jahren 1831 und 1832
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^^schaffung der Civil-und Criminalprocedur, erster? in 1t Titeln, die zweite in>-ch Büchern und 749 Abschnitten, in Rom ausgegeben worden. Es läßtsich nicht leug-ch i,.n, daß dadurch Manches an der frühern Gerichtsordnung verbessert worden ist,«x ^ ^bec kaum ein Verdienst genannt werden kann, da es unmöglich gewesen sein^ würde, etwas daran zu verschlechtern. Die Hoffnung, eine vernünftige Resort»^ des alten Systems zu erhalten, wurde aber grausam getauscht. Die Direktion derffnr,, ^richte blieb nach wie vor in den Händen und in der Abhängigkeit der in der Ju-kttül risprudenz, wie in den meisten andern Dingen, kläglich unwissenden Geistlichkeit,lkw die Instanzen wurden nicht vereinfacht, der Übertragung der Processe an die Ge-ßeft! ^chte der Hauptstadt und dem Verschleppen derselben nicht gesteuert, falschen An-Zedern und falschen Zeugen blieb nach wie vor die Thür offen, indem deren Verant-M,' .Mtlichkeit fast gar nicht zur Sprache kam. Die heilige Inquisition wurde beibe-M Wen, die geistlichen Gerichte, wobei Laien sich in offenbarem Nachtheile befan-^ den, indem von einem der ersten Grundsätze einer guten Verwaltung, der Gleich-er heit vor dem Gesetze nicht die Rede war, und eine Menge specieller Justizhöfe wur-Ichr den nicht abgeschafft. Die Freiheit der Wahl des Vertheidigers blieb beschränkt,willkürliche Deutungen waren zulassig, Heimlichkeit im Verfahren ward nicht auf-Ygehoben.
ich > Diese Tauschung einer lange und sehnlichst gehegten Erwartung, all dieseMli! unverzeihlichen Mängel veranlagen zu Bologna die heftigste Opposition gegen dieMi i Einführung der neuen Gerichtsverfassung. Die Rechtsgelehrten jener Stadt ver-such einigten sich beinahe sämmtlich zu einer Protestation, und der Prolegat erließ amM 2. Dec, eine Bekanntmachung, wodurch er die Wirksamkeit des. neuen Gesetz-en buches bis auf weitere Verfügung aufhob. Der päpstliche Hof hatte unterdessendurch eine unter Vermittelung Ostreichs abgeschlossene Anleihe von .3 MillionenScudi, unter Verpfandung der Güter und Einkünfte des Staats und namentlichder Douane und des Salz- und Tabacksmonopols, sich wieder erholt und nahm nuneine andere Sprache an; eine Bekanntmachung des Staatssecretairs vom 15.Dec. donnerte gegen dieses „neue Attentat wider die Souverainität" und dieÜberschreitung seiner Befugnisse von Seiten des Prolegaten, befahl unverzüglicheEinführung der neuen Gerichtsordnung, erklarte alle sonstigen Justizacte für nich-tig und verordnete, im Fall der Widersetzlichkeit, die Verlegung des Appellations-gerichts nach Ferrara, was am 23. Dec. wirklich geschah. So groß auch dieAufregung war, welche diese Bekanntmachung in Bologna hervorbrachte, wo derProlegat sie im ersten Augenblick nicht zu verkünden wagte, so blieb doch die Ruheungestört. Um dieselbe Zeit wurde der Cardinal Albani, dem man die unterdeßneu gebildete Legation Pesaro und Urbino übertragen, zum apostolischen Commiftuür für die Legationen mit fast unbeschränkter Gewalt, sowol für die Civil- als fürdie Militairadministration ernannt. Die von der frühem ganz verschiedene Hal-tung des römischen Hofes wurde nun immer entschiedener, und die Provinzen be-güfsensie. Die Wahl des neuen Commissars, eines Mannes, dessen Charaktertncin nur zu gut kannte, sowie man sich auch in Rom über die Gesinnungen derProvinzen gegen denselben nicht einen Augenblick hatte täuschen können, hob vol-suds den Schleier. Am 25. Dec. wurde in Bologna eine Versammlung ge-Uülten, der die drei Prolegaten von Bologna, Forli und Navenna, die Mitgliederla Governativcongregationen und die Befehlshaber der Bürgergarde beiwohntenuu worin bestimmt ward, daß am 5. Jan. 1832 ein Generalcongreß zur Wahl^ ^pmirten, um dem Papste die wahre Lage der Dinge von Neuem ans Her;
.^ttsinden sollte. Die vom Unterstaatssecretair Capaccini am 30. Dec.uin ü^sandte Protokoll dieser von sämmtlichen Localbehörden sanctivn-
^.n Versammlung erlassene Antwort erklärte: Seine Heiligkeit werde die De-' ^ nicht annehmen und sei höchst beleidigt über dm Inhalt des Schrei-