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Zweiter Band (1833) F bis L
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Italien in den Iahren 1831 und 1832

merkungen über die verschiedenen Theile der neuen Reform vorzutragen, inb^diese Concession in einem nach der heftigen Opposition der Romagna von der h».logneser Localbehörde ohne Sanction und Anerkennung von Seiten der Regierungam 8. Ott. erlassenen Circular enthalten ist (da bis kurz vorher das Edict in die-ser Legation gar nicht ofsiciell bekannt gemacht worden war) und auf das Ganzenicht den mindesten Einfluß haben konnte.

Kurz nach Bekanntwerdung dieses Edicts, das aber nur sehr spat und theil-weise in Ausübung gebracht wurde, und nachdem die Machte dem Papste neueGarantien für die Beschützung seiner Rechte gegeben, aufweiche derselbe in seinerProklamation an die Nomagnolen vom 12. Jul. hinzudeuten nicht unterließ, wur-den die Legationen (15. Jul.) ganz von den öftreichischen Truppen geräumt. DichMaßregel soll beschleunigt worden sein, damit der König der Franzosen in derThronrede am 23. Jul. verkündigen konnte:die östreichischen Truppen hättenaufsein Verlangen die römischen Staaten verlassen; eine wahrhafte Amnestie, Ab-schaffung der Ccnsiscation, wichtige Veränderungen im Verwaltungs- und Justiz-wesen seien die diesem Staate gesicherten Verbesserungen" Verheißungen, derenErfüllung man leider noch am heutigen Tage vergebens erwartet. Bei der allge-mein gereizten Stimmung der Gemüther (welche, obgleich man sonst den östrei-chischen Truppen und namentlich dem Commandanten Bolognas, General Hra-bowski, Gerechtigkeit widerfahren ließ, durch die zu Mailand am 12. Jul. erlasseneProklamation des Barons Frimont noch gesteigert wurde) hatte man anfangs ge-fürchtet, der Abzug der Truppen werde zu neuen Unruhen Veranlassung geben;aber theils war das Land zu erschöpft und hoffnungslos sich von dem Druck, unterwelchem es schmachtete, zu befreien, theils wollte man auch die weitern Ergebnisseder verheißenen Reformen und das Anbrechen der versprochenenneuen Aera" ab-warten. War nun je für eine Regierung ein günstiger Zeitpunkt gekommen, sichdie verlorene Liebe der Unterthanen wieder zu erwerben, so war dies gegenwartigim Kirchenstaate der Fall; aber der römische Hof dachte nur darauf, durch Tempo-risiren Kräfte zu erlangen und das Volk unterdeß durch Scheineoncesstonen hinzu-halten, um es später desto sicherer zu unterdrücken: ein Spiel, das die Macchia-vellistische Staatskunst nicht übel angelegt hatte, das aber die ungeschickten Händedes heiligen Collegiums nur zur eignen Schande durchführten. Das Land warfreilich für den Augenblick ruhig, aber die Hülfsquellen waren erschöpft. DerSchatz war leer und keine Aussicht vorhanden, ihn zu füllen; die Provinzialverwal-tung war völlig desorganisirt; die Armee, wenn man ihr noch diesen Namen ge-ben konnte, war zum Gespötte des Volkes geworden. Man suchte nun schleunigstfür die Legationen auszuhelfen. Bis dahin hatte der Erzdischof Cardinal Oppiz-zoni dieselben provisorisch verwaltet, mit Ausnahme Ferraras, wohin sogleich nachdem Einrücken der Ostreicher ein hartnackiger und unwissender Priester, GrafAs-quini, als Prolegat geschickt worden war. Jetzt ließ man die Legatenstellen unbe-setzt und ernannte in Bologna, Ravenna und Forli Laien zu Prolegaten. Diewenigen Tauppen, die der Staat auszurüsten vermochte, waren kaum hinreichendzur Besetzung von Ancona, Civita Castellana u. f w., da man aber die Provinzennicht ohne bewaffnete Macht lassen konnte, sah man sich, so sehr auch der Wider-wille des römischen Hofes dieser Maßregel entgegenstrebte, noch vor dem Abzügeder Fremden genöthigt, die Bildung einer Bürgergarde in den drei letztgenanntenLegationen zu bewilligen, wie sie schon im Febr. und Marz bestanden hatte. DieseBürgergarde, deren Nothwendigkeit man allgemein eingesehen, welche der Papstselbst einmal für seine Schöpfung erklarte, und deren wackeres Verhalten er belobte,die aus den achtbarsten Leuten im Lande gebildet war und mit musterhafter Ord-nungsliebe allen Unruhen steuerte, mußte später die schwärzesten Verleumdungenerfahren und gerade darum, weil sie sich nicht von Schurken aller Classen mit-

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