538
Italien in den Jahren 1831 und 1832
falo geleitet, hat die Zahl und die List ihrer Spürcr nur verdoppelt. Der römische Hoferklärte (am 5. April) die von Benvenuti erlassene Amnestie für ungültig, obschondieser mit unumschränkten Vollmachten versehen worden war und sich, voll Mis-murh über ein Verfahren, das seine Ehre in ein zweideutiges Licht stellte, in seinBisthum zurückzog. Behauptungen, die ihre Falschheit an der Stirne trugenwurden von der Priesterpartei ersonnen, dies Benehmen zu rechtfertigen und Jen/welche ihr Vaterland aus seiner traurigen Lage hatten reißen wollen, in den Augender Welt zu brandmarken. Wenn öffentliche Verfolgungen, Güterconsiscatio-nen hier nicht wie im Modenesifchen stattfanden, fo muß man das Verdienst da-von nicht sowol der Milde des Priestergeistes zuschreiben, der nur zu gern jede Ge-legenheit ergriffen haben würde, sich für den Haß und die Verachtung, die man ihmbezeigt hatte, zu rächen, und der durch das Edict vom 14. April, welches die Ein-setzung von Militaircommissi'oncn, die über die Theilnahme an der Revolu-Tion richten sollten, befahl, sich in feinem wahren Lichte zeigte; sondern derGrund lag in der Ohnmacht des Staats und in den Vorstellungen fremderMachte, welchen die Lage des Volkes nicht ganzlich verborgen bleiben konnte, wennsie auch leider nur allzu wenig bekannt wurde. Nur dem letztem Einfluß darf mandas etwas mildere Edict vom 30. April, das man sehr uneigentlich eine Amnestienannte, und die Einsetzung der Gemeinde- und Provinzialräthe (durch die Bekannt-machung vom 5. Jul.) zuschreiben, wodurch man einen sehr großen Schritt znConcessionen gethan zu haben glaubte und vorgab, wahrend im Grunde sehr we-nig dabei gewonnen wurde. Die ostreichischen Truppen verließen unterdessen aufFrankreichs Vorstellungen die Legationen — am 18. Mai wurde Ancona, am 15.Jul. Bologna geräumt — , ohne daß von Seiten der päpstlichen Regierung etwasWesentliches gethan worden wäre, die ihr abgeneigten Gemüther zu gewinnen, dengegründeten Klagen abzuhelfen, das sich immer mehrende Elend zu lindern. Pallia-tivmittel konnten hier unmöglich aufhelfen, und man kann es eigentlich nur als Zei-chen derFurcht, von Neuem den Aufstand zu veranlassen, betrachten, wenn t. mporaiceMaßregeln, wie die Erwählung von Laien zu Prolegaten, die Gewährung der Er-richtung einer Bürgergarde u. f. w., angenommen wurden, die durch nichts garan-tirt waren. Und was war es denn, was das Volk wünschte und verlangte, undohne welches eine dauernde Beruhigung des besten Theils der pästlichen Provinzenunmöglich war? Unzählige Flug- und Bittschriften sprachen die Gegenstände die-ser Wünsche aufs Bestimmteste aus, und sie lassen sich auf folgende Punkte zurück-führen : Umschaffung der jetzigen fehlerhaften Verfassung des Staats, Trennungder geistlichen von der weltlichen Verwaltung, Säcularisation der Regierung, Re-form der Justizverfassung, Abschaffung der Inquisition, Garantien für die Sicher-heit der Personen und des Besitzes, Freiheit des öffentlichen Unterrichts, des Han-dels und der Industrie, Abschaffung der Monopole und eine Amnestie für dieVerbannten.
Der erste Act des Revolutionsdramas im Kirchenstaate — denn in den Her-zogthumern Parma und Modena blieb es von jetzt an ruhig — schloß mit einerdoppelten Intervention, einer bewaffneten von Seiten Ostreichs und einer diploma-tischen von Seiten der sogenannten großen Mächte. Die erstere, welche mit demMonate Jul. zu Ende ging, stellte die Verhaltnisse anscheinend auf den stü-hern Fuß wieder her, indem die päpstliche Regierung von Neuem in ihre Rechteeintrat und die von der provisorischen Verwaltung getroffenen Vorkehrungen undEinrichtungen aufhob. Die zweite beendigte ihr Werk nicht so leicht. Am A,Mai 1831, drei Tage nach der Räumung Anconas, überreichten die fünf Bevoll-mächtigten zu Rom dem Cardinal Staatssecretair Bernetli eine Note, welche, vondem Grundsätze ausgehend, daß die päpstliche Regierung den Bedürfnissen unddem Interesse des Volkes nicht entspreche, eine Veränderung des Geistes derselben
-'!>N