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Zweiter Band (1833) F bis L
Entstehung
Seite
532
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532 Italien in den Jahrm 1831 und 1832

gäbe vom Vieh, die Mahlsteuer u. s. w. Dadurch sind die Provinzen der Ro-magna und Bolognas, trotz ihren vielen Hülfsmitteln in den Erzeugnissen ihresBodens und dem Fleiße ihrer Bewohner, noch auf Jahre unwiederbringlich zuGrunde gerichtet. Ungeachtet aller dieser Erpressungen sind die Finanzen immer ineiner sehr traurigen Lage und werden nicht nach bestimmten Gesetzen, sondern nachwillkürlichen Verordnungen verwaltet. Das Zollwesen scheint nur zum Verderbender Unterthanen da. zu sein, und der Tarif ist so übertrieben, daß bei seiner Bekannt:machung mehre Delegaten erklarten, sie sahen keine Möglichkeit, ihn einzuführen.Eine fast ganzliche Vernichtung des Handels und Ackerbaus und die Verarmungdes Landes sind die Folge gewesen, und Niemand gewinnt dabei als die Nachbar-staaten und Schleichhändler, nichts ist dadurch befördert worden als Elend undEntsittlichung. Dazu kommt noch das System der Pachtcontracte, der Monopoleund der Patente, denen Eisenwerke, Glashütten, Vitriol- und Alaunfabciken, Salz-und Tabacksverkauf u. s. w. unterworfen sind, wodurch der Schatz offenkundig zweiDrittel Dessen einbüßt, was in den Provinzen durch drückende Fiscalgesetze erpreßtwird, und wodurch Einzelne zum Nachtheil des Ganzen auf die unrechtmäßigste Weisebegünstigt werden. Der Eardinal Albani, vielleicht der reichste Privatmann Ita-liens, dessen ungeheures Vermögen der Herzog von Modena erben wird, hatte,während er Legat von Bologna war, unter Anderm das Monopol der Steck-nadeln.

Vergleicht man nun diese kurzen Bemerkungen über die administrativen Ver-hältnisse des römischen Staats mit denen des benachbarten Herzogthums Modena,so erschrickt man darüber, noch größeres Elend, noch grausamere Unterdrückung,noch schamlosere Beeinträchtigung der heiligsten Menschenrechte zu finden. EinTheil der ehemaligen Besitzungen des Hauses Este, die Provinzen Modena, Reg-,gio und Garfagnana fiel 1814 mit einer die Zahl von 450,000 Seelen nicht über-steigenden Bevölkerung (wozu im Nov. 1829 das kleine Herzogthum Massa-Carrara mit etwa 25,000 Einwohnern kam), dem Erben des östreichisch-esteschenHauses anHeim. Der kleine Staat war nicht arm an ausgezeichneten Mannern,die wie Paradisi, Nobili, Lamberti, Testi und Andere während der italienischen Re-gierung ihre Talente bewahrt hatten. Statt ihrer umgab sich der neue Herrschermit Solchen, die von ihrer Fähigkeit bis dahin gar keine Proben gegeben. Die Ab-schaffung mehrer nützlichen Einrichtungen des Königreichs machte den Ansang, dieWiedereinführung des verjährten esteschen Gesetzbuchs — einer verworrenen Ver-mengung des römischen Rechts mit dem Schwärm der Glossatoren und den Dekre-ten aller mittelalterlichen Jahrhunderte — statt des (locke Napoleon folgte, undauch diesem wurden häusig neue Ordonnanzen und Motu-proprien untergeschoben,die das bestehende Recht nach drm Gefalün des Fürsten änderten, während Spe-cialgerichten aller Art, wo es keine Appellation, keine eigne Wahl des Vercheidi-gers, keine Zeugenconfrontirung gab. die Thür offen gelassen wurde. Die Richterkonnten willkürlich versetzt und ihrer Stellen beraubt werden, wenn ihnen ihr guterRuf höher galt als die Gunst des Fürsten. In den ersten Iahren der Regierungerschien ein Gesetz über dieMisbräuche in den Studien, ein Versuch, Wissen-schaften und Kenntnisse durch Ausschließung der Mittlern und untern Elassen zumprivilegirten Eigenthum von Wenigen zu machen. Die Universität, einst durchihre Muratori und Tiraboschi berühmt, wurde aufgehoben und statt ihrer eine Artvon Eollegien eingerichtet, wo die Jünglinge einer mönchischen Zucht unter fröm-melnden oder heuchlerischen Direktoren unrerworsen waren. Vier juristische Eolle-gien, mit einem oder zwei Lehrern, sollten die Jugend zu richterlichen Ämtern undzum Advokarenstande bilden. Der Elementarunterricht wurde ganz in die Händeder Jesuiten und Priester gegeben; die bestehenden unentgeltlichen Schulen schaffteman ganz ab. Der Besuch fremder Universitäten, selbst der benachbarten lombar-