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Zweiter Band (1833) F bis L
Entstehung
Seite
533
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Italien in den Jahren I83l und 1832 533

bischen, ist, sowie das Reisen ins Ausland überhaupt, beinahe unmöglich gemacht.Den Israeliten war der Besuch der öffentlichen Schulen, die Erlangung akademischerWürden und nebenbei die Erwerbung liegender Gründe untersagt. Die strengste Vü-chercensur wurde eingeführt und jedes Buch einem inquisitorischen Stempel unterwor-fen, indem man den Gang des menschlichen Geistes durch die unsinnigsten Verord-nungen und Verbote zu hindern suchte. Das durch viele fromme Schenkungenbegünstigte Findelhaus in Modena wurde unterdrückt und die Fonds zu andernZwecken verwendet, wahrend die Last der Unterhaltung unehelicher Kinder den Ge-meinden aufgebürdet ward. Der von der italienischen Regierung erhaltene mili-tärische Pensionsfonds sowie jener des Ordens der eisernen Krone wurden zur Be-einträchtigung einer Menge von Individuen eingezogen. Monopole und Privile-gien beschranken Industrie und Handel. Zahlreiche Klöster, namentlich der Bettel-orden, sind für Burger und Landmann (die sich von diesen Zufluchtsorten desMüßiggangs glücklich befreit gesehen) eine neue Bürde. Die Sanitatsverord-nungen wurden ganz außer Acht gelassen, und die Folge waren schreckliche Verwü-stungen durch die Kinderpocken. Für eine geringe Verminderung der Personcn-fieuer wurden Abgaben von Vieh und Grenzzölle erhoben, welche die Einkünfte desStaats fast auf das Zehnfache ihres Betrags unter den letzten Este erhöhten.Noch jetzt wie früher sind Getreide, Wein, Vieh u. s. w. im Preise sehr niedrig,und doch hat sich ein Einkommen von 575,590 Lire unter den frühern Regentenauf 2,800,000 Lire vermehrt. Die Grundsteuer wurde bei ihren hohen Verhalt-nissengelasien, obschon der geringe Preis aller Landerzeugnisse und der Mangel anFreiheit des Verkehrs die Unterthancn an den Bettelstab brachten und sie häufigzum Verkauf ihres Eigenthums zwangen, was der Herzog sich zu eignem wohlfeilenAnkaus zuNutze machte, wodurch er einen für einen so kleinen Staat UngeheuernLandbesitz erworben hat. Der einzige Rest freier Verfassung, das Municipal-wesen, aus allen Stürmen der Jahrhunderte gerettet, wurde abgeschafft, und dieobern Magistratspersonen der Gemeinden (Podestü und Priori) wurden von demFürsten selbst meist in der Person junger Edelleute aus begünstigten Familien er-nannt, bei denen ihre Tauglichkeit zu der ihnen anvertrauten Stelle am letztenin Betracht kam. Die Polizeiverfassung ist eine unerträgliche Plage geworden. Ihre Macht ist unbeschrankt wie ihre Gier und die Quälerei der Bürger.Polizeistreifen, wobei keine Rechtfertigung gegönnt wird, greifen überall in die rich.terliche Gewalt ein. Die polizeiliche Aufsicht, unter der eine große Menge von Per-sonen steht, ist so drückend als hindernd für alle Beschäftigung und freien Verkehr,namentlich wenn sie Personen der arbeitenden Classen trifft; nothwendige Folgedavon ist, daß solche Leute zu allerhand unmoralischen und unerlaubten Mittelngreisen, um nur ihre Existenz zu sichern. Man darf (so weit geht die Beschränkung)von keinem Orte zum andern in dem kleinen Herzogthum reisen, ohne eine beson-dere Erlaubnis dazu zu haben, die nach Gefallen ertheilt oder verweigert wer-den mag.

^ So waren die Verhältnisse dieser beiden Lander, deren Zustand in den '»tztenZahren durch den unheilvollen frömmelnden Despotismus der Regierung LeosXll.und die immer schärfer, immer argwöhnischer, immer erfinderischer werdende Ty-rannei des Herzogs von Modena mehr und mehr unglücklich und gedrückt gewor-en war. Die Ursachen der Gährung von 1821 waren nirgendwo gehoben wor-sn -, die unzähligen Proscriptionen in der Romagna und das Kerkerwesen des Car-wais Rivarola ließen nur noch liefern Groll zurück. Wenn endlich im Herzog-tum Modena die Unruhen zuerst von Neuem ausbrachen, so liegt der Grund, ab-Mhen von den oben kurz berichteten administrativen Veranlassungen, vielleicht inerhaltnissen, die wol nie recht klar werdeil können, und in einem Plane des Her-^ sich an die Spitze einer italienischen Revolution zu stellen, um eine Verein!