530 Italien in den Jahren 1831 und 1832
nicht lange/bis die Italiener die Veränderung ihrer Lage mit mehr Umsicht betrach- i ^ ^teten und die schon durch die willkürliche neue Theilung des Landes verursachte Un- ^Zufriedenheit sich heimlich und öffentlich Luft machte. Die Aufmerksamkeit, nichtmehr durch die wichtige Stellung, welche Italien durch sein Verhältnis zum fran-zösischen Kaiserreich eingenommen, auf äußere Dinge abgelenkt, grübelte nun um so ^ ^mehr über die innere Gestaltung und über nicht erfüllte Erwartungen. Eine Folgedieses Standes der Dinge waren die Versuche, sie umzugestalten, welche 1821 zu- ^
gleich im Süden und Norden, in Neapel und Piemont zum Vorschein kamen und imKirchenstaate zum Ausbruch reif waren. Da die Ursachen jenes MisvergnügenSnicht weggeräumt wurden, sondern sich im Gegentheil von Jahr zu Jahr mehrten,da die Sehnsucht nach einer bis jetzt nur getraumten Nationalität immer stärkerwurde, so war die Anhäufung revolutionnairer Stoffe sehr erklärlich, und es de-durfte nur eines Funkens, um die Flamme von Neuem hervorzulocken. Die Julius-tage und die Revolutionen Belgiens und Polens mehrten noch die Gährung, bis 5^endlich das Verfahren des Herzogs von Modena zu Anfang des Februars 1831 denAusbruch gewaltsam hervorrief. Man würde, sich tauschen, wenn man glaubte,daß äußere Einflüsse die Hauptveranlassung zu den nun folgenden Begebenheitengewesen seien, daß eine revolutionnaire Propaganda ein ruhiges Volk aufgehetzt und liM'eirregeleitet habe. Das Übel saß tiefer, es saß im Herzen. Die Verwaltungssystemedes Kirchenstaats und des Herzogthums Modena sind allein Schuld an allem Vor-gefallenen. Betrachten wir vorerst den papstlichen Staat, so tritt uns die mon Ad W!ftruöseste Verfassung entgegen, die es in Europa geben kann. Nirgend wol zeigen Mitdie Nachtheile einer Wahlmonarchie sich in so Hellem Lichte als hier, wo die Politik dMiider Eardinäle mit dieser Form alle Übel verbindet, deren sie fähig ist. Da meist be- nWzahrte Männer zu Herrschern gewählt werden, ist ihre Regierungszeit selten lang, > suGund alle Jntriguen und Kabalen, das Unwesen des Nepotismus und der Inter- WUaregna kehren vor und mit jeder neuen Wahl zurück, indem jeder Cardinal, die papst- Miliche Würde als sein rechtmäßiges Erbe betrachtend, seine Ansprüche darauf sotheuer als möglich zu verkaufen sucht. Die Vereinigung der Würde eines BeHerr- Äiim ischers des römischen Staats mit jener des Statthalters Christi auf Erden besteht «Hrnicht nur zum größten Schaden der Religion, durch den falschen Bund der Interessen »M,des Himmels mit denen der Welt, wodurch die erstem der nie zu sättigenden Hab-sucht und dem Ehrgeiz der letztern dienen müssen, sondern auch zum fühlbaren Nach- kllU^tyeil der römischen Unterthanen. Ein geistlicher Rath, das Collegium der Carbi-nale, nachdem er sich das Recht angemaßt, den Papst aus eigner Macht und ausseiner Mitte zu wählen, glaubt auch, daß die bürgerliche Verwaltung des Staatsnur ihm angehöre und hat auf solche Weise eine drückende geistliche Oligarchie gc-bildet. Nur der Priesterstand ist angesehen, nur durch ihn kann man zu Ehrcnjlel-len, zu Würden und Einfluß gelangen, während alles nicht dazu Gehörende selb- ^stisch hintangesetzt und unterdrückt wird und die nützlichsten Glieder des Staatssich vernachlässigt sehen. Diese privilegirte Kaste, aus Männern bestehend, die meist ^der Geschäfte völlig unkundig sind und deren Begriffe sich in Klöstern und Senu-narien eben nicht erweitert haben, muß Minister und Gouverneurs von Provin- ^ ^zen, Gesandte und Gerichtspräsidenten liefern. Durch sie wird das MisverbalUniß zwischen der Hauptstadt und den Provinzen nur um so größer. Rom mit denüberschwenglichen Kosten seines Hofes erschöpft alle Hülssquellen des Landes, ohne ^zu seinem Besten auch nur das Mindeste beizutragen, und sendet den nördlichen ^Provinzen überdies Cardinäle unter dem Namen von Legaten und andere begunstigte Geistliche als Delegaten, Prolegaten, Governaloren u. s. w., die mit ci- ^nem Ungeheuern Aufwände als unabhängige Herrscher schalten und walten. 3" >.dem stehen die Römer an Bildung und Aufklärung den Bewohnern der ,
übrigen Theile des Staats nach, namentlich denen der Provinzen Bologna, ^