Italien in den Jahren 1831 und 1832 529
von 1824—28 die Mulatten der Insel Martinique, Bissette und Fabian, gegendie Verfolgungen der Colonialmagistrate und ViUele's. Der Minister Peyronnerklagte ihn 1817 wegen eines Artikels in der„0m2etto des tribunmix" an, worinI, nachgewiesen hatte, daß ein Bürger, wenn nicht auf einem Verbrechen ertappt,nur auf gerichtliches Urtheil verhaftet werden dürfe. Alle RechtsgelehrtcnFrankreichs erklarten sich für I., der von Barthe, dem jetzigen Justizminister,und von Dupin, jetzt Präsident der Kammer, vertheidigt, und darauf freige-sprochen ward. Auch als Abgeordneter des Departements Eure und Loire 1880,bliebJ. seinen Grundsätzen getreu. Nach der Juliusrevolution ward er als Rath ampariser Cassationshofe angestellt. Wie als Advokat, gehört I. auch als Schriftstel-ler zu den ausgezeichneten Mannern Frankreichs. Von seinen kleinern Schriftenerwähnen wir die „Dissertation sur les lois maritimos des Rkodiens", im erstenBande der Zeitschrift „Thenns"; ein ,Memoire Zur les proces tl'impiete tuit-ckez les lZrecs, les Romains et en Rrance", bei Gelegenheit des Protestes gegenden Mourrier tran^ais" im 1.1828. Seine Vertheidigungsschriften für die Mu-latten von Martinique machte er in fünf Banden bekannt, und ließ auch seine von1818 —30 gehaltenen gerichtlichen Reden drucken, die sich sämmtlich durch ein ori-ginelles Talent und durch biederes Festhalten an den freisinnigen Principien aus-zeichnen. Sein „Rssai Instoricple Sur I'etnde du droit uaturel, du droit public,et du droit des ^ens, d'apres les sourees" erschien 1826. Sein ,/IAaite surlu voirie" (3 Bde., 1825 — 30) ist ein sehr gelehrtes Werk. Sein „Memoire,-»r l'lüstoire du droit d'election en Rrauce" erschien 1830. In seiner „<3ol-lectiou des lois de 1814 ä 1828", mit einem Commentar, stehen viele nicht ins„kulletiu des lois" eingetragene Acten der vorigen Regierung. Besonders wich-tig und mit neuen Forschungen ausgestattet ist sein „Recueil gendral des au-ciennes lois ir-uxMses depuis l'ori^ine de la monarctrie jusc^u' a Rouis XIV"(18 Bde., 1822—29) und wurde fortgesetzt durch Decrusy und Taillandier für dieRegierung von Ludwig XIV. und XV., und von Jourdan für Ludwigs XVI. Regierung, sammt dem alphabetischen Verzeichnisse im Ganzen 30 Bände. I. isteiner der vorzüglichsten Kenner des französischen kanonischen Rechts, wie dies schonaus seinen Vertheidigungsreden für den Pfarrer von Chartres, gegen den Bischofund nachherigen Cardinal Latil, hervorgeht. Er beschäftigt sich jetzt mit einem gro-ßen Werke über das französische Criminalrecht. Er war einer der Gründer undlange Zeit Mitarbeiter der „(3a2ette des tri-bunaux". Neben den juristischen Ar-bäten widmete I. auch der Erdkunde einen Theil seiner Zeit, verfaßte viele Kartenfür Gml's Atlas zu Herodot, Thucydides und Tenophon, half demselben Gelehr-ten bei der Redaction seiner vor der Akademie gelesenen Abhandlungen, zeichneteMi Karten zu Theokrir, eine zur Eintheilung des römischen Reichs unter Justi-Mn, eine andere über die Einnahme Konstantinopels zu Segur's Weltgeschichte,war einer der Gründer der pariser geographischen Gesellschaft, wurde 1832 Se-aetair des Correspondenzcomites dieses Gelehrtenvereins, und in demselben Jahreunannle ihn die Howard'sche Gesellschaft zu Dublin für Verbesserung der Gefang-ne zu ihrem Mitglieds. (15)Italien in den Jahren 1831 und 1832. Als mit Napo-^urze sein Werk, das Königreich Italien, sank, war der Conflict der^lchiedenen Meinungen und Interessen zu heftig, um eine ruhige Prüfungunk ^statten, was die nun abgetretene Verwaltung dem Lande genutztinsl welchen Einfluß die abermalige Zerstückelung der Halb-e m eine Menge von Staaten haben werde. Einzelne drückende Vorkehrun-yj^^tltlich in finanzieller Hinsicht, hatten eine leidenschaftliche VerkennungPrivat veranlaßt, unberücksichtigte Ansprüche, gekränkte Eitelkeit, verletzteInteressen hatten der Regierung zahlreiche Gegner zugezogen. Aber es wahrtevv. tzex. der neuesten Aeit und Literatur. II. 34