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Zweiter Band (1833) F bis L
Entstehung
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Ingersleben

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eine ihrer Vorstellungen, im letzten Jahrgang seinesTaschenbuch aus Griechen-land und Italien", ein rühmendes Denkmal geletzt hat. Der Deutsche ist zuschwer und ernsthaft, zu gründlich und bedenklich, um die Poesie mit genialerLeichtigkeit in sein öffentliches Leben übertragen oder darin dulden zu können; undwenn wir auch der Improvisatoren gern bei uns entbehren mögen, da ihre nur den:geselligen Spiel dienende Kunst überhaupt nie auf die sich entwickelnde National-literatur eines Volkes einen producrivcn Einfluß äußern wird, so hatte eS dochnicht schaden können, wenn Das, was sich auch bei uns auf diesem Gebiete ge-zeigt, so machtig und eigenthümlich einwirkend gewesen wäre, daß es durch seinengünstigen Eindruck einmal die Meinung unsers Publikums für das öffentliche Er-scheinen der reinen Poesie an sich gewonnen und begeistert hätte. (Vergl. Clercq,Pradel und Sgricci.) (47)

Ingersleben (Karl Heinrich Ludwig von), preußischer geheimer Staats-mimster und Oberpräsident der Rheinprovinzen, ward am 1. April 1753 geborenund von seinem Vater zunächst für die militairische Laufbahn bestimmt. In die-ser Beziehung brachte er die Jahre 1764 und 1765 auf der Ritterakademie zuBrandenburg, die Jahre 1766 und 1767 in derLcole uülitmre in Berlin zu undtrat 1768 als Fahnenjunker in das Manstein'sche Kürassierregiment. Bei gerin-ger Aussicht auf Beförderung, suchte er 1786 um seinen Abschied nach, der ihmauch bewilligt wurde. Im folgenden Jahre erwählte ihn die Ritterschaft der Alt-mark zum Landrath des tangermünder und arneburger Kreises, wo er sich baldin einem so hohen Grade auszeichnete, daß er von Friedrich Wilhelm II. 1795zum Präsidenten der Kriegs - und Domainenkammer in Halberstadt ernanntwurde, ohne die gewöhnlichen Dienstgrade durchlaufen zu haben. In dieser Stelleentwickelte er so ausgezeichnete Eigenschaften, daß ihn Friedrich Wilhelm III.1798 zum Präsidenten der Kriegs- und Domainenkammer der größern ProvinzPommern ernannte. I. hat sich durch vielfache Thätigkeit um diese Provinz sehrverdient gemacht; die gänzliche Auflösung der Leibeigenschaft in den ausgedehntenpommerschen Domainen wird seinen Namen dort stets in Ehren erhalten. Bis1806 war es ihm gestattet, hier zu verweilen, wo er zum Minister erhoben, aberauch zugleich zum Chef der Organisationscommission ernannt wurde, die für Preu-ßen das Kurfürstenrhum Hanover in Besitz nehmen sollte. Das Traurige undSchwierige des Geschäfts wußte I. durch Milde und Gerechtigkeit zu erleichternund hat daher auch bei den Bewohnern Hanovers sich ein bleibendes Andenken ge-gründet, welches ihm selbst Georg IV. noch 1821 durch die Verleihung des Guel-phmordens öffentlich ausgedrückt hat. Nach dem tilstter Frieden (1807) entließder König den Minister I. wie mehre seiner obersten Staatsbeamten, weil er ihrerDienste bei dem geschmälerten Staate nicht mehr bedurfte. Auch J.'s Entlassungwar mild, fast entschuldigend. Nach wenigen Jahren einer wohl verdienten Ruheernannte Friedrich Wilhelm III, auf die Bitte der pommerschen Stände, den Mi-nister Z. 1812 zum Präsidenten der pommerschen Regierung. Seine Thätigkeit-ei den bald erfolgenden Kriegsrüstungen war ebenso rastlos als wirksam. Untermner Leitung ward der Beschluß der pommerschen Stande gefaßt, ein Cavalerie-ugirnent auf Kosten der Provinz zu errichten. Wohl ausgerüstet zog dasselbe indm Kampf gegen Frankreich; J.'s einziger Sohn diente in demselben und fandwmen Tod in der Schlacht bei Großbeeren. Das Vaterherz ward mit der tiefsten^rauer erfüllt, aber das Pflichtgefühl und die Liebe zum Vaterlande gaben ihmtacke, die mühevollen Geschäfte jener Zeit zu erfüllen, wofür ihn die Verleihungd nsirnen Kreuzes und 1815 die Ernennung zum Oberprästdenten von Pom

k>e ^ Eigenschaft ward er mit der Besitzergreifung und Annahme

r rbhuldigung in Neu-Vorpommern beauftragt und vollzog diesen Auftrag mitur e und Humanität, aber auch mit einer so zarten Berücksichtigung des-