Huskisson
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?on ihm, nach Übernahme des Vorsitzes in jenem Gerichtshofe bewiesenen Leiden-Gastlichkeit und in der Herausgabe einer, seine Amtsgenossen mit ziemlich deutli-M Anspielungen bloßstellenden Schrift, wodurch er dem öffentlichen Ansehen deS''.mdesgerichts schadete und die Erklärung seiner Eollegen, nicht ferner mit ihmLienen zu wollen, veranlaßte. Es entsprang'wol hauptsächlich aus dem Gefühleda ihm hierdurch vermeintlich widerfahrenen Kränkung und aus dem Bestreben,das Wohlwollen des künftigen Landesfürsten zu gewinnen, daß H. eine Abhand-le „Üoer den Zeilpunkt der Volljährigkeit der Prinzen aus dem Hause Bcaun-chweig" (Helmstedt 1820) erscheinen ließ, worin er diese, damals viel besprochene,unter den Rechtsgelehrten nicht unbestrittene Frage nach oer von dem Herzoge Karlspäterhin ausgestellten und beharrlich festgehaltenen Ansicht entschied. Ohne Zwei-fel wurde hierdurch zunächst der Herzog auf ihn aufmerksam gemacht, und als der-selbe einige Jahre nach seinem Regierungsantritt, in den bekannten Streit mitseinem Vormunde verwickelt wurde, ernannte er H., theils weil er von dessen Pen-sionirung einen seiner unhaltbaren Veschwerdepunkte gegen die vormundschaftlickeRegierung hergenommen hatte, theils weil er sich einen neuen, fähigen Verteidi-ger seiner Sache mochte gewinnen wollen, im Mai 1827 zum Präsidenten desConsistociums zu Wolfenbüttel. Als der Herzog eine Eommission zur Untersu-chung oder vielmehr Aufsuchung angeblicher, dem Geheimrath Schmidt zur Lastfallender Dienstvergehen anordnete, wurde H. an deren Spitze gestellt, und hielt esnicht für unangemessen, im Laufe der Untersuchung, wahrend ihm erst die Ermit-telung einer Schuld des Angeklagten oblag, eine Schrift unter dem Titel.- „Überdm entwichenen Herrn Geheimrath von Schmidt", herausgegeben, worin schondie demselben auf dem Titel gegebene Bezeichnung ein Urtheil ausspricht. H.wurde nach dem, im Herbst 1880 erfolgten Regierungswechsel wieder in Ruhe-sland versetzt. Er hat sich übrigens, wahrend seiner Laufbahn als Iustizbeamter,den Ruf eines gründlichen, theoretisch und praktisch gebildeten Rechtsgelehrten er-worben, wofür auch die von ihm, unter verschiedenen Regierungen im Justizfachebekleideten wichtigen Ämter und eine Reihe geschätzter Abhandlungen aus verschie-denen Theilen der Rechtswissenschaft zeugen; allein schon früh, bei Gelegenheitder, gegen Ende des vorigen Jahrhunderts von dem Herzoge Karl Wilhelm Fer-dinand von Vraunschweig beabsichtigten Einführung einer verbesserten Kirchen-agende, gab er, in einem dadurch veranlaßten Streite mit dem tresslichen Henke zuHelmstedt, der dieser Angelegenheit mit Wärme das Wort redete, Beweise einerleidenschaftlichen Gemüthsrichtung.
Huskisson (William), ein Name, der sich an die wichtigsten Erschei-nungen des neuesten Staatslebens in England knüpft und mit den immer weitersich entwickelnden Folgen eines siegreich behaupteten Verwaltungsgrundsatzes aufdie Nachwelt gehen wird. Wie sein Freund Canning nur durch eignes VerdienstRhoden, bahnte er sich durch alle Hemmnisse, welche die aristokratische Hierarchiean picbejen Talente, wenn es nicht ihr Werkzeug sein wollte, entgegensetzte, denzu der hohen Auszeichnung, die er erreichte. Sein Vater, der Sohn einesündgutbesitzers in Stassordshire, übernahm ein ansehnliches Pachtgut zu Birch^ in Worceftershire, wo William H. am 11. Marz 1770 geboren wurde.
ach dem frühen Verluste seiner Mutter kam H. nach und nach in verschiedenel) und gab früh Beweise seiner großen Talente. Seiner Mutter Bruder,, em, gelehrter und geschätzter Arzt, der 1702 mit dem britischen Gesandtenrnic Bedford nach Paris gegangen war, und spater, durch den Umgangäin Freunden angezogen, sich dort niedergelassen hatte, nahm den
Ä ^ ^ ^ ^ 6" erziehen. Es ist später behauptet worden, und
stellt ^ verbreitet, in dem Wahn einen Schatten auf den hochge»
- öu werfen, er habe anfänglich die Arzneiwissenschast studirt,
in einem Wechselhause als Gehülfe gedient. Beide An-