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Zweiter Band (1833) F bis L
Entstehung
Seite
398
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393 Heinrich I^XXII. (Fürst Rcuß zu Lobenstein und Ebersdorf)

an die Hofcommission nach Ebersdorferlassene und von dieser bekannt gemachte Ver-ordnung wurde verfügt, daß die im Fürstenthum Ebersdorf bestehenden besondern Ge-setze, von dem Tage der Erscheinung dieses Befehls an, auch in Lobenstein gelten undin Collisionsfällen den lobensteinischen Gesetzen vorgehen sollten: eine Verfügungdie wol nur vielfaltige Unannehmlichkeiten herbeiführen konnte. Nach der Rückkehrdes Fürsten im Sommer 1824 ward eine Claffensteuer eingeführt, die manche Be-schwerden veranlaßte, da die Grundeigenthümer nur geringe Erleichterung dadurch er-hielten, und die armen Bergleute und Eisenarbeiter, wie überhaupt die dürftigen Fa-brikarbeiter, die den größten Theil der Landesbewohner ausmachen, schwer belchtwurden. In demselben Jahre wurde die Versicherung aller Gebäude im Lande bei derMagdeburger Versicherungsgesellschaft vorgeschrieben. Während dieser Zeit wurdezwar für die Verbesserung des Schulwesens, besonders der Landschulen, Einigesgethan; mehre auf diesen Gegenstand sich beziehende Anordnungen blieben jedoch,da sie theils in der Ausführung schwierig, theils den örtlichen Verhältnissen nichtangepaßt waren, ohne Erfolg. Die Verwandlung der Sporteln und NebengeMeder Beamten in feste Gehaltsummen war um so weniger hinlänglich, dem schlechtenZustande der Rechtspflege abzuhelfen, da die Beamten so dürftig besoldet warm,daß eine thätige Justizverwaltung nicht erwartet werden konnte. Für die Verbes-serung der Landstraßen ward auch hier gesorgt, der Obstbau durch Anlegung großerBaumschulen ermuntert und die Umgebung der Residenz Ebersdorf durch ge-schmackvolle Anlagen verschönert. Es fehlte indeß nicht an vielfältigen Veranlas-sungen zu Ausregungen unter dem Volke. Der Bauernstand ist in den reus-sischen Landen, durch ungewöhnlich hohes Lehngeld, durch die Triftgerecht-same und Frohnbefugnisse der Rittergutsbesitzer, besonders der Domainen undfürstlichen Chatoullegüter, schwer gedrückt. Die Noch wurde hier durch einenübermäßigen Wildstand und durch unaufhörliche Forst- und Iagdbedrückungen er-höht. Den nächsten Anlaß oder Vorwand zu den Beschwerden gaben die hohenBrandversicherungsbeiträge, welche für die erste Hälfte des Jahres 18W 'xPrv-cent des versicherten Gebäudewerths betrugen. Mehre Dörfer im Amte Loben-stein blieben gänzlich im Rückstand und die Auspfändung wurde verfügt. Es er-folgte zwar die Bekanntmachung, daß es nach Ablauf des auf drei Jahre geschlos-senen Vertrages mit der Magdeburger Gesellschaft Jedem freistehen sollte, aus die-ser Verbindung zu treten; die Unzufriedenheit ward aber dadurch nicht gestillt.Am 2. Oct. versammelte sich eine große Anzahl von Landleuten in dem Dorfe Har-ra. Eine Abtheilung von Soldaten rückte heran, nachdem sie langevordem Schlosse,

auf Befehl wartend, verweilt und der allgemeinen Behauptung nach, mehre sich be-rauscht hatten. Die versammelten Bauern waren nicht bewaffnet, sondern hatten,um den Schein zu vermeiden, ihre Stöcke im Wirthshause zurückgelassen. Als sieder Auffoderung, sich zu entfernen, nicht gehorchten, gaben die Soloaten Feuer, undes wurden 14 getödtet und noch weit mehre verwundet. Die Gährung dauerte in dennächsten Tagen fort, wurde aber durch das zusammengezogene reussifche Bataillonunterdrückt. Der Fürst übertrug die Untersuchung einem weimarischen Beamten,doch ist bis jetzt weder Jemand bestraft worden, noch überhaupt das Ergebnis derUntersuchung zur öffentlichen Kunde gekommen. -

Die unruhigen Bewegungen in Gera im Sept. 1830 lenkten die Aufmer >samkeit Deutschlands wieder auf die reuffischen Lande. Das Fürstenthum Mra,dessen statistische Verhältnisse wir bereits (s. Heinrich XIX.) angedeutet haben,theilte manche Beschwerden mit den übrigen reussischen Gebieten. Wie an andunOrten ward auch in Gera der gemeine Haufen von Personen aus den 3^. /Ständen vorgeschoben, welche eine Veränderung der städtischen Verwaltung wüNich-ten. Es blieb indeß bei Drohungen und Aufregungen, ohne irgend einethatigkeit, und der bewegte Hausen ließ seinen Unmuth nicht gegen stadtische, sc