Hanover
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auf so lange fest, bis zwischen König und Standen eine neue Übereinkunft zu Standegekommen, wodurch das wesentlichste Recht der Stande, die jahrliche Prüfungund Bewilligung des Ausgabebudgets, der Sache nach vernichtet ward, denn ob-gleich die Bewilligung der Abgaben und Steuern dem Namen nach den Standenüberlassen wurde, war sie doch nur ein leeres Wort, indem da, wo die Ausgabeneinmal festgestellt sind, auch die zur Deckung derselben erfoderlichen Einnahmennicht verweigert werden können. Eine veränderte, von I)r. Sermes beantragte,die Rechte der Stande mehr sichernde Fassung wurde, freilich mit geringer Stim-menmehrheit, angenommen; nur auf die Dauer zweier Landtage höchstens solltendie Ausgaben bewilligt werden. Vergebens hatte die Regierung eine geordneteund regelmäßige Verwaltung damit für unvereinbar erklärt, und die Behauptungaufgestellt, daß die Stände von jetzt an, wo die Domainencasse, auf welche ihnenbisher durchaus keine Einwirkung und Controle zugestanden, mit der Steuercassevereinigt werden würde, keineswegs das unbedingte Bewilligungsrecht der Ausga-ben, das sie früher allein in Beziehung auf den Ertrag der Steuern und Abgabenausgeübt, zu fodern berechtigt fein könnten. Doch war die Freude der liberalenPartei von kurzer Dauer. Die erste Kammer hatte, wie sich erwarten ließ, denVorschlag der Regierung ohne alle Abänderung angenommen. Die Conferenz tratzusammen, um diese Verschiedenheit der Ansichten auszugleichen. AdvokatKlenze, Deputirter des hildesheimischen Bauerstandes, der zum Mitglieds derConferenz war gewählt worden, that einen Vorschlag, der mit geringen Verän-derungen den Ministerialentwurf wiederholte. Der Bedarf für den Militair-etat und die Grundsatze, welche bei Bewilligung der, in den übrigen Haupt-ausgabezweigen begriffenen Gehalte und Pensionen zu befolgen wären, soll-ten durch Regulative gemeinschaftlich mit den Ständen festgestellt werden. DieseRegulative sollten alsdann bis dahin, daß ein Anderes zwischen König und Stän-den ausgemacht sein würde, der ständischen Bewillung zur Norm dienen, jedoch aufAntrag der allgemeinen Ständeversammlung jederzeit einer Revision unterworfenwerden. Einige andere, dem Paragraphen noch hinzugefügte Bestimmungen warenvon geringerer Bedeutung. Da aber für den Fall, daß sich bei den vorzunehmenden Re-visionen König und Stände nicht würden vereinigen können, nichts weiter bestimmtwar, es daher alsdann natürlicherweise beim Alten bleiben mußte, so hielten wo!nicht mit Unrecht Diejenigen, die sich gleich anfangs gegen den neunzehntenParagraphen in der Fassung des Entwurfs erklärt hatten, auch durch diese Fas-sung das Recht der Stände, die Ausgaben zu prüfen und zu bewilligen, füraufgeopfert. Am 7. Sept. ward über den Conferenzvorschlag namentlich abge-stimmt. Achtundzwanzig Stimmen waren für, ebenso viel Stimmen gegen den-selben, da gab dem.Reglement zufolge der Präsident, Stadtdirector Rumann, denAusschlag, indem er sich für den Conferenzvorschlag erklärte. Schon einige Wo-chen früher war eine andere Lebensfrage in der zweiten Kammer auf eine für dieFreunde einer durchgreifenden und kraftigen Reform gleich betrübende Weise ent-schieden. Er ward nämlich am 22. Aug. der Antrag des Professors Saalfeldauf das System Einer Kammer mit großer Stimmenmehrheit abgelehnt, wiewolselbst Manche von Denen, welche gegen den Antrag stimmten, die Zweckmäßigkeitdesselben anerkannten, allein nach einer nicht selten geübten verderblichen Praxissich gegen Dasjenige erklärten, was sie für unerreichbar hielten.
Die Niederlagen, welche die liberale Opposition bei der Frage über die Organi-sation der Kammern und bei der Entscheidung über den neunzehnten Paragraph er-litten, waren zugleich der Wendepunkt ihrer politischen Bedeutung überhaupt. Mitder Zeit wurden ihre Reihen immer mehr gelichtet; Manche traten über, weil sie dochdie Sache, die sie bisher unterstützt, für verloren hielten, Andere aus Schlaffheitund Ermattung. Fast alle wichtigen Fragen wurden seitdem ganz in dem Sinne