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Zweiter Band (1833) F bis L
Entstehung
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Hanover

gewöhnlich mit derselben Hand in Hand ging. Vom Anfang an wirkte so die ersteKammer auf die zweite hemmend ein. Wurde vielleicht eine wahrhast liberaleMaßregel in der zweiten Kammer beschlossen, so wurde sie auch fast jedesmal un-ausbleiblich von der ersten Kammer, wenn nicht ganzlich verworfen und hintertrie-ben, doch wenigstens verflacht und mehr oder weniger in ihrer Wirksamkeit neutra-lisirt. Wahrend so die erste Kammer, vom Anfange an, beinahe ganz unverän-dert einen und denselben vorherrschenden Charakter zeigte, ist es daher wesentlichnur die zweite Kammer, über welche wir hier noch einige Bemerkungen zu machenund zu zeigen haben, wie sich allmälig ihr Geist und Charakter so sehr verändert, daßsie, die im Inlands wie im Auslande anfänglich das größte Interesse, die regste Teil-nahme erregte, gegenwärtig im Auslande mit stets steigender Gleichgültigkeit be-trachtet, im Inlande aber als eine leere kostbare Förmlichkeit angesehen wird. Wirwollen die hauptsächlichsten Ereignisse und Vorfalle, welche als die eigentlichenWendepunkte in dem politischen Leben der zweiten Kammer angesehen werden kön-nen, mit wenigen Worten durchgehen.

Nachdem schon bei Gelegenheit der Discussion über die Adresse an die zu Cellein Untersuchung befindlichen Staatsgefangenen, die Urheber und Haupttheilneh-mer der görtinger und osterodcr Unruhen, erinnert worden und vergeblich dar-auf angetragen war, daß jede Kammer für sich ihre Adressen entwerfen möge(4. Zun.), wurde die Frage über Öffentlichkeit der Sitzungen aufs Neue zurSprache gebracht. Obgleich aber das Rescript vom 11. Mai die Öffentlichkeitausdrücklich verweigert hatte, so lange die Verathungen über das Grundgesetz nochnicht vollendet seien, wurde dieselbe dennoch in der zweiten Kammer (7. Zun.)mit großer Stimmenmehrheit beschlossen, dagegen aber in der ersten Kammer eben-so durch die Mehrzahl verworfen. Bei Gelegenheit einer Verhandlung über dieErnennung einer Commission, welche über die wegen der Staatsgefangenen zuCelle etwa zu ergreifenden Maßregeln berichten sollte, sprach (27. Zun,) diezweite Kammer sehr entschieden und kräftig. Allein schon in der nächsten Zeit wardein stets zunehmendes Schwanken unter der bisherigen liberalen Opposition bemerk-lich; immer mehr in gleichem Maße verstärkte sich die Regierungspartei und ob-gleich es noch zuweilen der Opposition gelang, den einen oder den andern Punktdurchzusetzen, so war dennoch immer mehr jede feste Consequen; aus ihr verschwun-den. Dies zeigte sich verzüglich auch bei der Erörterung des Staatsgrundgesetzes.In Gemeinschaft mit der ersten Kammer war die Ordnung der Berathungen so ge-regelt, daß zuerst über das siebente Capitel von den Kammern, dann über das sechstevon den Landständen, darauf über das zweite bis fünfte, dann über das achte undzuletzt über das erste und den Schluß berathen wurde. Vergeblich ward auf diefast unvermeidlichen Inkonsequenzen und Widersprüche bei dieser Verkehrung derOrdnung aufmerksam gemacht; mit großer Mehrheit wurde nichtsdestowenigerdieser Vorschlag angenommen. Zur Ausgleichung des etwanigen Zwiespalts mitder ersten Kammer aber ward eine Conferen; von sieben Mitgliedern mit Einschlußdes Generalsyndicus ernannt, von welchem vier Mitglieder beständig sein, drei aberbei jedem Capitel wechseln sollten. Daß die stehenden Mitglieder dadurch aus dieendlichen Beschlüsse einen überwiegenden Einfluß erhalten mußten, war klar, unddüs ward um so nachtheiliger, als eines derselben, der Geheime Cabinetsrath Rosedurchaus, der zweite, der Schatzrath Stüve, gewöhnlich ministeriell stimmte, derdritte, Dr. Meier aus Lüneburg, aber diesen Beiden das Gleichgewicht nicht zu hal-ten vermochte. Auch die Wahlen der wechselnden Mitglieder bei den einzelnenCapiteln wurden großenteils von der ministeriellen Partei gelenkt. Bei der Erörte-rung des siebenten Capitels über die Finanzen zeigte jedoch die Oppositionspartei nocheinmal eine kaum geahmte Energie. Der neunzehnte Paragraph des siebentenCapitels setzte nach dem Entwürfe die Ausgaben für die einzelnen Dienstzweige

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