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Zweiter Band (1833) F bis L
Entstehung
Seite
349
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Hanover

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Wiich-ittnchnj,

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ßigem Wege durch freie Vereinigung zwischen Fürst und Volk zu Stande kommen.Daß aber der König bereits am 8. Mai seine Zustimmung zu den Bundestagsbe-schlüssen vom 28. Zun. gegeben, war damals noch unbekannt und so hofftennoch Manche zuversichtlich genug, daß es nichtsdestoweniger gelingen werde, durchkonsequentes Verfahren, durch festes Zusammenhalten der Gleichgesinnten, unter-stützt durch den politischen Sinn und das politische Interesse, die sich in der letztenZeit überall unter dem ganzen deutschen^ Volke so sichtbar und rasch entwickelthatten, die nachtheiligen Einwirkungen jenes Reskripts vom 11. Mai zu neutra-lisiren.

Nur zu bald zeigte sich jedoch, wie vergeblich und grundlos eine solche Hoff-nung gewesen war. Es zeigte sich, daß Diejenigen, welche sie gehegt, durch-aus den in den Kammern, besonders auch, worauf es ja vorzüglich ankam, inder zweiten Kammer vorherrschenden Geist verkannt, daß sie auf ungleich mehrEintracht, auf ungleich mehr Consequenz, auf mehr guten Willen und vorzüglichauch auf weit mehr politische Bildung gerechnet hatten, als sich wirklich vorfand,hatten auch nicht die schon nach wenigen Wochen erschienenen Bundestagsbeschlüssevom 28. Iun. das Verhältnis? der Parteien noch mehr verrückt und der Aristo-kratie und Denjenigen, die aus verschiedenen Gründen sich zu ihr hinneigten, einentschiedenes Übergewicht verschafft. Gleich anfangs zeigte sich hin und wiederEifersucht der alten Mitglieder, welche bereits der frühern Standeversammlungbeigewohnt hatten, gegen die neu eingetretenen, es zeigte sich bei Manchem eineverderbliche Eigenliebe und Selbstsucht, eine Sucht, eine Rotte zu spielen, um soverderblicher, je weniger diesem Streben bei den Meisten wahre politische Bildungzur Seite stand. Auch fing bald ein Hinneigen zur rechten Seite an bemerklich zuwerden. *) Zugleich ward von der andern Seite nichts unterlassen, um bei dergroßen, wenig gebildeten Masse der Deputirten einzelne freisinnige und wahrhaftpolitisch gebildete Mitglieder auf jede Weise zu verdächtigen und ihr Streben, wares auch noch so streng constitutionnel und gesetzlich, als revolutionnair zu bezeichnen,wobei öffentliche Blatter unter dem Einfluß dieser Partei vortrefflich zu Hülfe ka-men. Was man bei diesem Verfahren beabsichtigte, ward erreicht: schwache Ge-müther wurden angstlich und mistrauisch, die Wirksamkeit mancher der freisinnig-sten und tüchtigsten Mitglieder der Versammlung wurde wenigstens großentheilsgelahmt und in gleichem Verhaltniß die trage willenlose Masse, wie sie in solchenVersammlungen immer sich findet, zum Theil ohne es selbst zu wissen und zu wol-len, unter den Einfluß der Regierung gebracht.

Wahrend so in der zweiten Kammer die Opposition allmalig immer schwa-cher, Spaltung und Zersplitterung immer starker, in gleichem Maße aber der Ein-fluß der Regierung immer vorherrschender wurde, war dagegen der Charakter derersten Kammer vom Anfang an sich gleich geblieben. Diese, mit Ausnahme we-niger geistlichen Mitglieder, nur allein aus Adel bestehend, war, wie bei den frü-hern Standeversammlungen, nichts weiter, als ein reiner Repräsentant der Aristo-kratie, nur allein ihre Interessen wurden dort vertreten und allerdings mit ungleichgrößerer Consequenz und ungleich größerer Einheit, als dies mit der Vertretung derVolksinteressen in der zweiten Kammer der Fall war. Obgleich aber diese ersteKammer auch gegen die Regierung die aristokratischen Interessen, sobald sie diesel-ben irgend durch Regierungsmaßregeln gefährdet glaubte, mit großer Hartnäckigkeitvertheidigte, so lag es dennoch in der Natur der Sache, daß sie regelmäßig und inden meisten Fällen mit der Regierung vollkommen übereinstimmte, da diese wesent-lich aus Mitgliedern der Aristokratie zusammengesetzt und seit langer Zeit imSinn und Interesse der Aristokratie zu verfahren gewohnt war und daher auch jetzt

. *) In der hanöverischen zweiten Kammer nimmt die Ministerialpartei gewöhn-lich auf der rechten, die Opposition auf der linken Seite Platz.