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Hanover
wodurch sich in Hanover seit langer Zeit eine aristokratische Herrschaft und ein Ka-stengeist gebildet, wie sonst in keinem andern deutschen Lande, dann aber auch, ^zum Theil hieraus floß, der Mangel an politischer Bildunz und politischen Jntcr,essen, eine Folge des Mangels an Publicität und jeder Preßfreiheit; dazu eine amZerrüttung aller materiellen Interessen, zum Theil durch ungünstige politischejuncturen und unglückliche Naturereignisse. Alle diese Hindernisse, alle diese fastunbesiegbaren Schwierigkeiten wurden dennoch im ersten freudigen Taumel nichtbemerkt oder doch weit unter ihrer Wichtigkeit geschätzt, oft selbst im Jnlande, un-gleich hausiger noch im Auslande, dem jene innern hemmenden Verhaltnisse großen-theils um so unbekannter waren, je mehr Geheimnißkrämerei in allen öffentlichenAngelegenheiten bisher in Hanover an der Tagesordnung gewesen.
So ward am 30. Mai 1832 die allgemeine Ständeversammlung zu Hanovereröffnet und mit lautem Jubel von allen Seiten ward ihr Zusammentritt als die Mor,genröthe eines schönern Tages begrüßt. Entsprach gleich die kalte Sprache in derEröffnungsrede des Vicekönigs, in der fast nur von Finanzangelegenheiten gehandeltwurde, den Erwartungen durchaus nicht, so blieb dennoch die Hoffnung auf dieVersammlung ungeschwächt; umso mehr ward von ihr erwartet, je mehr mangleich anfangs zu bemerken glaubte, daß die Regierung dem alten Systeme getreu,nur zögernd und ungern die Bahn der Reformen und der dringend verlangten Ver-besserungen betrete. Die Versammlung, vorzüglich die zweite Kammer, bestandgroßentheils aus neuen Mitgliedern; theils erschienen jetzt zum ersten Male Abge-ordnete der Pflichtigen Grundbesitzer, theils hatten auch manche Städte andereals ihre bisherigen Deputirten gewählt, und was man von dem Eifer hörte, mitwelchem die Wahlen an den meisten Orten vorgenommen worden, ließ allerdingsvon ihnen glänzende Resultate erwarten. Staatsdiener fanden sich unter den Ge-wählten verhältnißmäßig wenige, dagegen eine beträchtliche Anzahl städtischer Be-amten und außerdem viele Advokaten, unter den gebildeten Classen diejenige, diebisher noch vorzüglich mit der Masse des Volks, vorzüglich der Landleute, in ge-nauem Verkehr und vielfacher Verbindung gestanden. Gleich in den ersten Tagenerfolgte aber eine Mittheilung des Ministeriums an die Kammern, welche dieHoffnung auf durchgreifende Reformen und Verbesserungen bei jedem Einsichts-vollen sehr niederschlagen mußte, nämlich das königliche Rescript vom 11. Mai,wodurch die ganze Stellung der Kammern mit Rücksicht auf ihre Hauptaufgabe,die Erörterung des Grundgesetzes, wesentlich verändert ward. Über die wichtigstenFragen, welche die zu berathende Verfassung betrafen, war hier im Voraus ein-seitig entschieden, so namentlich über das künftige Verhältnis dec Domainen undüber die Beibehaltung des Systems der zwei Kammern. Wo vor allen eine voll-kommen freie Verhandlung Noth gethan hatte, wurde dieselbe jetzt im Vorausdurch Vorschiebung des königlichen Namens erschwert und gehemmt. Die ha-növerische Aristokratie und ihre Repräsentanten, der Minister von Ompleda zu Lon-don, und noch mehr der bei den Studentenunruhen in Göttingen 1818, sowiespäter durch seine Sendung als Ccmmissair bei der Centralcommission zu Mainzbekanntgewordene, geheime Cabinetsrath, jetzige Freiherr Falcke, wurden als dieVeranlasser und Urheber dieses merkwürdigen Actenstücks bezeichnet. Daß dadurchder Charakter des neu zu entwerfenden Staatsgrundgesetzes wesentlich verändertwerden mußte, war klar. Schon daß dasselbe nach einem, durch den SchatzrathStüve, dessen Einfluß und Wirksamkeit auf diesem Landtage sehr verschieden beur-theilt worden sind, veranlagen Beschlüsse der vorjährigen Stände, auf dem Be-stehenden beruhen sollte, mußte zu einem gewaltigen Hemmniß bei vorzunehmen-den durchgreifenden Reformen und Veränderungen werden. Jetzt nahm vollendsdie zu berathende Verfassung recht eigentlich in den Hauptpunkten den Charaktereiner octroyirten an, statt daß man gehofft hatte, es werde dieselbe auf vertragsma-