Hanover 347
30. April, nachher aber auf den 30. Mai 1832 festgesetzt. Nach einer königlichenVerfügung sollte schon diesmal der Bauernstand durch 15 Repräsentanten Vertre-ter ^ ten werden. Die Wahlen dieser bauerlichen Repräsentanten wurden nach einer pas-senden Anordnung, die der ständischen Deputirten nach einer zweckmäßig verbesser-ten Wahlordnung vorgenommen, und sielen zur Freude des Landes durchgängig auf^ Männer, deren Grundsätze und Eigenschaften zu den schönsten Hoffnungen be-rechtigtcn. Am 30. Mai wurde die Versammlung eröffnet und mit der gespann-testen Erwartung, und einer bisher nicht gekannten Theilnahme der untern Clas-sen am Öffentlichen, sah man den Resultaten eines Landtages entgegen, derdas nächste Schicksal des Königreichs entscheiden sollte. Man fühlte, daß nichtleicht ein Zeitpunkt wiederkehren würde, der das Land so empfänglich für durchgrei-fende Reformen fände, und daß nicht leicht solche Grundreformen irgendwo sonothwendig wären, als in dem Königreiche Hanover. (71)
^ 'Uch. Seit vorstehende Darstellung geschlossen wurde, haben sich die Verhältnisse^ Königreiche Hanover wesentlich und zum Theil auf eine ganz unerwarteteWeise geändert. Die Berathungen der Kammern über das neue Staatsgrundge-sind vollendet, und wir mögen jetzt nicht nur über dieses Aktenstück, wodurchhie Verfassung des Landes wenigstens für die nächste Zeit bestimmt und geregeltwerden wird, sondern auch über den Geist und Sinn der Ständeversammlung,l lO M siber die Richtung, die bei dieser ihrer Hauptarbeit vorgeherrscht, ein begründetesH Urtheil fällen; wir mögen jetzt mit vollkommener Kenntniß der Sache darüber ab-urtheilen, ob und inwiefern hier die Hoffnungen befriedigt, die sie angeregt, ob hierMK den Erwartungen entsprochen, die man von ihr gehegt, ob und inwiefern es ihr ge-lungen, was man so allgemein und zuversichtlich von ihr erwartete: die Wiederge-Kchnw burt von Hanover zu bewirken. Allerdings war der Zeitpunkt, in welchem diehanöverischen Kammern zusammentraten, ein solcher, der zu großen Erwartungenzu berechtigen schien. Schon hatten verschiedene andere deutsche Ständeversamm-lungen dem übrigen Deutschland ein glänzendes Vorbild gegeben; schon hatten dieKammern in Baden, neben manchen wesentlichen materiellen Erleichterungen, demVolke das köstlichste geistige Kleinod, gesetzliche Preßfreiheit, errungen, in Kasselschien Alles einen gleich günstigen Erfolg zu versprechen und in Baiern, obgleichhier allerdings weniger erreicht worden war, als man eine Zeitlang gehofft, wardennoch der Geist ebenfalls erwacht und laut und unumwunden hatte sich auch hierdas lebhafteste Interesse des Volks an öffentlichen Angelegenheiten ausgesprochen.In verschiedenen andern deutschen Ländern ward die Versammlung der Stände alsnahe bevorstehend erwartet, namentlich in Würtemberg und in Darmstadt. Sowar es wahrlich nicht zu verwundern, wenn man etwas Vorzügliches und Ausge-zeichnetes von den hanöverischen Kammern erwartete, vorzüglich von der zweiten;M denn die erste, aus Adel bestehend, mochte, bei dem wohlbekannten vorherrschenden'.Mi G^ste unter dem hanöverischen Adel, nur zu geringen Hoffnungen berechtigen.^ ^ Eine große Aufgabe war allerdings der hanöverischen Ständeversammlung gesetzt,, ein neues Staatsgrundgesetz sollte sie berathen, den seit langer Zeit tiesgefühltenMängeln aller Art abhelfen, die noch in der letzten Vergangenheit unzweideutig ge-äußerte Unzufriedenheit und Gährung beschwichtigen, auf neue feste Grundlagendas Heil des Landes stützen. Zwar wurde schon von vielen Seiten laut über dieauffallenden Mängel und Gebrechen des von der Regierung bekannt gemachtenEntwurfs eines Staatsgrundgesetzes geklagt. Zwar mochten die Einsichtsvollemdie Ungeheuern Hindernisse nicht verkennen, die sich einer durchgreifenden Reformin Hanover widersetzten, die Abwesenheit des Monarchen, das starre, tiefgewur-zelte Festhalten an dem Alten und dem Bestehenden, das Misverhältniß der Ständeuntereinander, namentlich der vorherrschende Einfluß des Adels und der Beamten,