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Zweiter Band (1833) F bis L
Entstehung
Seite
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Hanover

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ten Eintrage unter einigen Modificationen einzugehen. Es erschien der Gesetz-vorschlag über die Ablösbarst, welcher die erste Kammer höchlich erbitterte, wäh-rend derselbe der zweiten Kammer noch lange nicht genügte. Ein Minifterwechsel,ein Widerstand gegen Freiheit der Presse und vor Allem gehässige Umtriebe undVerdächtigungen der Häupter der liberalen Partei erweckten hohe Spannung undMistrauen, und veranlagte einen Beschluß zu einer Bitte an den König, durchseine Gegenwart eine rasche Entscheidung herbeizuführen. In dieser Lage derDinge wurde von der Regierung auf Bewilligung des Budgets angetragen, unddie zweite Kammer trug Bedenken, die letzte Waffe gegen ein hartnäckiges Behar-ren aus der Hand zu geben. Die Erörterung hierüber führte aber zur Beruhigung,indem die Regierung ihre liberalen Ansichten nun offen mittheilte, und nach einerAnzeige derselben, daß die Anträge der Kammer dem Könige vorgelegt worden, be-willigten die Stände das Budget.

Ein dritter Zwiespalt erhob sich über das Ablöfungsgesetz, das durch einigeAnträge der ersten Kammer scheinbar in seinem ganzen Wesen unterdrückt werdensollte. Der liberalere Theil der ersten Kammer ward entschieden in die Minoritätzurückgedrängt, die Aufhebung mancher Befreiungen und höhere Besteuerung desAdels wurden verworfen, die Berathung über die verlangte, so dringend ge-wünschte und so nothwendig erscheinende Preßfreiheit ward ausgesetzt, und sogarvon der ersten Kammer eine von der zweiten in Antrag gebrachte weitere Conferen;zurückgewiesen. Die Spannung stieg auf den höchsten Punkt, und es gesellte sichdazu ein Mistrauen gegen die Regierung, welche die Gelegenheit vorübergehenließ, durch Aufhebung der Censur durchzugreifen. Da wurde noch einmal derkräftige Versuch gemacht, in Conferenzen die Sache zu beendigen, und nachdemdas Ablösungsgesetz und mancher andere Antrag glücklich durchgegangen waren,wurde, nach viermonatlicher Arbeit, die Ständeversammlung bis zum Herbstvertagt.

Das Land hatte indeß mit der höchsten Theilnahme den, zum Glück durchden Druck veröffentlichten ständischen Verhandlungen zugesehen, und der Much,mit welchem die zweite Kammer auftrat, die ruhige Besonnenheit und Kraft, mitwelcher sie den einmal eingenommenen Standpunkt zu behaupten gewußt und ei-nige wesentliche Abänderungen schon jetzt durchgesetzt hatte, brachten ein Vertrauenzu ihr hervor, welches die aufgeregten Gemüther beruhigte. Jeder sah, was derGewalt versagt war, werde der Vernunft gewährt; und in vollkommener Ruhewurden die Herbftverhandlungen erwartet. Die Regierung benutzte die Zwischen-zeit zur Bearbeitung des Verfassungsentwurfs;, als aber derselbe im Herbste be-endet war, verhinderte der noch nicht vollendete Bau eines hinreichend geräumigenLocals für die zweite Kammer, vielleicht auch wol das Annähern der Cholera,welche im Oct. in Hamburg ausbrach, und bald nachher, ohne jedoch weiterfortzuschreiten, in Lüneburg und andern Orten an der Nordgrenze des Landesmehre Opfer foderte, die Zusammenberufung der allgemeinen Ständeversamm-lung. Die Regierung beschränkte sich daher darauf, landesherrliche Commissarienzu ernennen und den bereits früher zu diesem Behuf gewählten ständischen Be-vollmächtigten, welche im Nov. zusammenberufen wurden, den ausgearbei-teten und vom Könige genehmigten Verfassungsentwurf zur Berathung vorzule-gen. Die Grundzüge dieses Entwurfs bestehen, insofern derselbe die bisher be-standenen Institutionen abändert, in Folgendem: Jeder Staatsbürger hat gleichenAnspruch auf den Schutz des Gesetzes, ist aber auch gleich zur Tragung der öffentli-chen Lasten verpflichtet. Jeder mündige Staatsbürger hat das Recht der Petitionbei dem Souverain und allen Landcsbehörden. Es soll Freiheit der Presse, jedochunter Beobachtung der desfallsigen Bestimmungen des deutschen Bundes, statt-finden. Jeder Staatsbürger soll zu einer bestimmten Gemeinde gehören. Die