Hanover
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der Beamtengehalte und elne Aufhebung der Adelsvorzüge in dieser Laufbahn,eine Verfügung, welche freilich damals nur die nachtheilige Folge hatte, daß diedurch die allerdings lobenswerthe Mäßigung der Adelsaristokratie beschrankteDienstaristokratie in ihrem nachtheiligen Vielregieren noch bestärkt wurde, jedochfür den jetzigen Zeitpunkt, eben weil durch das herbeigeführte Auflösen des Bun-des beider Aristokratien der Adel eine mehr nationale Stellung erhalten hat, vongünstigem Einflüsse ist, da nun alle ins Dienstleben eingreifenden Reformen umso leichter geworden sind. Eine zweite wesentliche Abänderung war die Aufhebungder frühern Kammer und die Einrichtung von Landdrosteien, als mittlere Ver-waltungs- und zugleich Kameralbehörden. Die Folgen dieser Einrichtung wa-ren höchst nachtheilig. Als administrative Behörde begünstigte sie das Vielregie-ren der Beamten, als Kameralbehörde mit blos finanzieller Tendenz das Sy-stem der Plusmacherei, und so war es natürlich, daß die beiden hauptfächlichenMängel, wozu in der alten hanöverifchen Amtsverfassung die Keime lagen, nunmit der verderblichsten Üppigkeit sich ausbildeten. Alle Saugröhren des Fiscuswurden in Bewegung gefetzt und fast alle baaren Kräfte des Landes flössen inseine Cassen. Die Regiersucht der Beamten bevormundete jede Privatthätig-keit auf eine Weife, welche eine Entwicklung der nationalen Kräfte, einenAufschwung zu höherer Thätigkeit und freierer Spekulation durchaus verhin-derte, und Beides kam zusammen, um durch ein feindliches Mistrauen dieunglückliche Trennung zwischen Volk und Regierung immer unheilbarer und nach-teiliger zu machen.
Bei dieser Lage der Dinge konnte ein Blick in das bürgerliche Leben nur be-trübende Gefühle erwecken. Bald nach der Restauration wurden Spuren einersich verbreitenden Unzufriedenheit erkennbar, indem der Landmann die gehossteErleichterung nicht erlangte, der Bürger sein Gewerbe, durch Umgehung seinerwohlerworbenen Bannalrechte, aufdas Land verpflanzen sah, und der gebildeteMittelftand, bei abnehmendem Erwerbe, auch in seinen immer lebhafter empfun-denen politischen Bedürfnissen sich gekränkt fand. Eine Begleichung mit denfranzösischen Einrichtungen siel in mancher Hinsicht zum Nachtheil der vaterländi-schen Institutionen aus, und die Anhänglichkeit an das Bestehende begann zuerlöschen. Der damalige Prinz-Regent war nicht der völlige Erbe der Verehrunggeworden, mit welcher das hanöverische Volk Georg III. zugethan war. Die öf-fentlichen Abgaben und Lasten waren drückend, die häuslichen Bedürfnisse ungemein gesteigert, und Beides wirkte um so nachtheiliger, da die Quellen des Nationalerwccbs zu versiegen begannen. So bildeten sich im Lande zwei gefährlichepolitische Seuchen, nämlich eine immer mehr um sich greifende allgemeine Ver-armung, und eine immer höher steigende Gleichgültigkeit gegen das Vaterlän-dische und Öffentliche, und Beides, verbunden mit der, aus dem Vielregierenhervorgegangenen Ansicht des Volks, Alles von der Regierung erwarten zu dür-fen, erzeugte jene hohe Unzufriedenheit mit dem Bestehenden, welche, gleich eineransteckenden Krankheit, allmälig der Regierung ein Herz nach dem andern ent-fremdete und jene gefährliche Auflösung der moralischen, das öffentliche Lebenmit dem Privatleben verknüpfenden Bande herbeiführte. Fehlerhafte Regierungs-maßregeln, unzeitige Bedrückungen des freien Worts und der freien Presse kamenhinzu, und das daraus entsprungene Mistrauen, sowol gegen die Weisheit alsgegen den guten Willen der Regierung, vollendeten den unheilbaren Bruch. Vonjetzt an gewöhnte sich das Volk die Regierung mit ihren Anhängern als eine ihrfeindlich gegenüberstehende Partei zu betrachten, und von diesem Augenblicke anwar eine wirkliche Revolution bereits im vollen Fortschreiten. Leider aber erhobsich keine redliche Stimme, um mit Freimuth und Wahrheit die Regierung zuwarnen, konnte sich auch kaum erheben, und bei dem Mangel aller öffentlichen