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Entwickelung allein im Stande war, jene Leistungen möglich zu machen, in eineträge Bequemlichkeit einwiegte. So wurden, bei allem Hasse gegen den franzö-sischen Usurpator und sein System, dennoch die bisherigen Grundlagen der öffent-lichen Ansicht von zwei Seiten her allmalig untergraben, nämlich im geselligenLeben durch das einschmeichelnde Benehmen des gewandten Franzosen, und vonder dienstlichen Seite durch die Aussoderungen einer unleugbar sehr energischen Re-gierung zu allgemeiner rastloser Thätigkeit, welche durch die verlangten ungemei-nen Leistungen nothwendig gemacht und durch den hohen Preis aller Produkteund den ungemein erleichterten Erwerb begünstigt wurde, den ein rascher Geld-umlauf, besonders aber das so lockende Gewerbe des Schleichhandels darbot.
Die Siege der Verbündeten gaben dem Lande die rechtmäßige Regierungwieder, und hier gerade war es, wo ein großer politischer Fehler begangenwurde. Der Haß gegen die Fremdherrschast und ihr System verleitete zu der Un-besonnenheit, alle französischen Einrichtungen, auch die guten und beliebt gewor-denen, umzustürzen und die ganze frühere Verfassung und Verwaltung mit allihren gothischen und feudalistischen Anhängseln so vollkommen wiedereinzuführen,als ob das Jahr 1815 das Jahr 180 t gewesen wäre, obgleich die fieberhaftenEreignisse des dazwischen liegenden Jahrzehends die Entwickelung eines vollenJahrhunderts mit sich geführt hatten. Nur das Fachwerk vermochte man wieder-herzustellen, ohne dieses mit dem frühern moralischen Inhalte fällen zu können;man zog das Kleid, welches der Knabe getragen hatte, dem emporgeschossenenJünglinge wieder an, und so patriotisch die Anstrengungen, mit welchen Hano-ver zu dem Befreiungskriege beigetragen hatte, so allgemein die Jubellieder wa-ren, die das jauchzende Volk bei dem Einzüge der rechtmäßigen Regierung hörenließ, so offenbarte sich doch bald nach dem Rausche der Freude eine gewisse Unbe-haglichkeit, welche nicht, wie man in tröstender Selbsttäuschung glaubte, dienatürliche Folge eines eben beendeten Krieges, sondern des wiedereingeführtendrückenden Systems war, das aber jetzt um so drückender wurde, weil man erstender Zwischenzeit diesen Druck zu empfinden gelernt hatte. Das erste Neue, dasvon der Regierung eingeführt wurde, war die Constituirung einer provisorischenStändeversammlung im Jahre 1814, welche, ohne alle bestimmte Befugnisse,ohne eine grundgesetzliche Gestaltung des Ganzen, und nur bestehend aus einerMehrzahl ritterschaftlicher Deputirten, aus einer Anzahl von Staatsdienern undeiner geringen Zahl städtischer Beamten, weder im Stande war, eine National-repräsentation zu bilden, noch überall mit einer gewissen Kraft und Würde aus-zutreten. Ihre Thätigkeit beschränkte sich, mehre von der Regierung nicht be-achtete Gesetzvorschlage nicht gerechnet, fast ausschließend auf das Steuer- undSchuldenwesen, und war in dieser Beziehung um so planloser und nachtheiliger,da eine feste und sichere Kunde von den eigentlichen Gesammtbedürfnissen desStaats ihr durchaus abging. Nachdem 1818 die Provinziallandschaften wieder-hergestellt waren, wurde dem Lande 1819 eine Verfassung gegeben, die nur
durch das, trotz dem Widerspruche der Mehrzahl der versammelten Stände durch
den Grafen von Münster eingeführte Zweikammersystem, welches recht eigentlichauf Wiederherstellung der Adelsmacht berechnet zu sein schien, und durch die, frei-lich auch vage, Bestimmung der standischen Befugnisse sich auszeichnete, imssbrigen aber hinsichtlich der frühern, dem Wesen einer Volksrepräsentation entge-genstehenden Mangel nichts änderte. So war es ziemlich natürlich, daß ihr Ein-fluß nirgend wohlthätig ins öffentliche Leben eingriff, daß sie nicht vermochte beidenselben Theilnahme zu erwecken und immer bedeutungsloser wurde, bis sie end-lich 1831 zu einer, bis dahin gar nicht geahmten Kraft sich erhob.
Das dienstliche Staatsleben nach der Restauration zeichnet sich durch wenigeerhebliche Reformen aus. Eine der wichtigern war die bedeutende Herabsetzung