Druckschrift 
Zweiter Band (1833) F bis L
Entstehung
Seite
339
Einzelbild herunterladen
 

Hanover

339

Mm-

Bei einem solchen Bündniß der Regiersucht und der Plusmacherei, welcheden Einzelnen blos als Mittel zur Erhaltung des Ganzen betrachtete, mithin dieganze Tendenz des Staats umkehrte, mit dem natürlichen Einflüsse der Geburtund des äußern Glanzes, und dem hohen Gewichte der ganzen vollziehenden Ge-walt, mußte natürlich jede Opposition, welche der Drang nach Fortbildung undFreiheit im Volke etwa hatte erzeugen können, gänzlich verstummen. Obgleichdie höchste Rechtlichkeit und das Billigkeitsgefühl der untern Beamten, verbun-den mit den väterlichen Gesinnungen, die man der Regierung im Ganzen mitRecht nachrühmte, so wenig einen hohen finanziellen Druck, als Härte und Un-gerechtigkeit gegen Einzelne*) zuließ, so lag dennoch die, alle Privatthätigkeitgängelnde und leitende Regiersucht der Beamten einem Alp gleich auf demLande, sodaß an ein kräftiges Volksleben, an eine entscheidende öffentliche Mei-nung gar nicht zu denken war. Diese hätte nur in den Städten ihren Atthaltpunktfinden können; hier aber repräsentirten die städtischen Behörden, auf deren Thä-tigkeit das verführerische Beispiel der Dienstaristokratie eingewirkt hatte, und wennetwa die Stimme der Bürgerschaft durchdrang, so geschah dies, ziemlich egoistisch,nur zum Schutz der erworbenen Bannalrechte. Wie war es nun wol zu ver-wundern, daß jede neue Gestaltung durch ein Herkommen, bei welchem nur derBund dieser beiden Aristokratien, nicht aber eine durch kräftige Opposition dieWage haltende öffentliche Meinung thätig sein konnte, stets zu einer neuen Fessel,sowol der politischen, als auch der damit eng zusammenhangenden statistischenAusbildung des Volkes wurde, einer Ausbildung, welche nur einen Sturz die-ser beiden Mächte zur Folge hatte haben können; wie war es endlich zu verwun-dern, wenn eben diese Mängel um so tiefer in den Fundamenten des gesammtenGemeinwesens Wurzel schlugen, je schwieriger es bei der Entfernuug des Königsund bei dessen Verhältniß zu England war, ihn von dieser Lage der Dinge genügendin Kenntniß zu setzen.

Trotz diesem Drucke befand sich das Land im Anfange dieses Jahrhundertsin dem Zustande der höchsten Zufriedenheit. Günstige Verhältnisse hatten über-all einen zwar nicht glänzenden, aber sehr glücklich vertheilten Wohlstand ge-gründet: Anhänglichkeit an die angestammte Regentenfamilie, und besonders anden allgemein verehrten Georg III., gab allen Herzen einen Ersatz für das erloscheneNationalgefühl, und die Milde der Regierung, sowie die ausgezeichnete Recht-lichkeit aller Staatsdiener, ließ sowol die bei einer solchen Hauptlingsgewalt derUnterbehörden natürliche Schwäche der höchsten Staatsgewalt übersehen, als sieauch mit dem daraus hervorgegangenen Drucke versöhnte, den ohnehin bei sei-nem allmäligen Entstehen das Volk zu empfinden längst verlernt hatte, und der,wie allerdings anerkannt werden muß, bei den stattfindenden einfach patriarcha-lischen, man könnte sagen, gemüthlichen Verhältnissen in der That nichts mitsich führte, was wirklich hätte direct verletzen oder gar erbittern können.

All diese Verhaltnisse änderten sich in den Jahren 180314, wo aufeinmal ein ganz widersprechendes System im Lande die Oberhand gewann, her-beigeführt durch die, in eine endliche Einverleibung des Landes in das französischeund westfälische Reich übergegangene französische Besitznahme. Der Sinn derfranzösischen Krieger, welche die Vorthcile der Demokratie alle selbst genossen,die Nachtheile derselben dagegen nur durch Anschauen aus der Feme kennen ge-lernt hatten, war keiner Aristokratie hold, und die französische Regierung, welchebei ihren riesenhaften Unternehmungen von ihren Unterthanen fast übertriebenekörperliche und finanzielle Anstrengungen fodern mußte, konnte ebenso wenigeinem Systeme gewogen sein, welches die nationale Thätigkeit, deren höhere

*) Das Verfahren gegen den Hofrichter von Berlepsch, eine Verletzung des klar-sten Rechts, wird die Geschichte freilich als Ausnahme geltend machen. D. Red.

22*