Handelsschulen
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schen Theils derselben, als: die gesammte kaufmännische Arithmetik, die Comp-toirwissenschaft, nämlich: kaufmännische Aufsätze, Briefwechsel, Buchhaltungauf Handels - und Jndustriegeschäfte und Verwaltung angewendet, Handels-und Waarenlehre, Waarenkunde nach vorgelegten Producten, Technologie,Geld-, Maß-und Gewichtkunde, Handelsrecht, insbesondere Wechselrecht, unddie Elemente der Staatsökonomie. Haben die Zöglinge alle Theile der Comptoir-wissenschaft einzeln aufgefaßt, so werden Comptoire, unter Anleitung des Direc-tus, gebildet, damit die Zöglinge sich in den praktischen Arbeiten im Zusammen-hange ausbilden, und die Führung sowie den Gang eines Geschäfts kennen ler-nen. Tritt, nach vollendetem Cursus, ein Zögling dieser Abtheilung bei einerHandlung in Leipzig oder in einer andern sächsischen Stadt in die Lehre, so wer-den ihm, vorausgesetzt, daß er mit einem ehrenvollen Zeugnisse aus der Anstaltentlassen ward, die auf derselben zugebrachten drei Jahre als zwei wirkliche Lehr-jahre angerechnet. Die Oberaufsicht zur Handhabung der Statuten und des Re-gulativs führt eine Verwaltungscommission, welche aus patriotisch gesinntenMännern des Handelsstandes besteht, und jährlich Bericht über den Fortgang desInstituts zu erstatten hat. Die Leitung des Ganzen und der Studien ist demDirector A. Schiebe übertragen, einem Manne, der bereits früher bei einervon ihm in Strasburg begründeten kaufmännischen Bildungsanstalt, sowieals Schriftsteller durch Werke im kaufmännischen Fache, seinen ausgezeichne-ten Beruf für diesen Posten an den Tag gelegt hat. Zur Aufnahme in jedeAbtheilung ist erfoderlich, daß der Zögling das vierzehnte Jahr zurückgelegt unddurch einen guten Schulunterricht hinlänglich vorbereitet ist. Übrigens werdenJünglinge aller Nationen, und bei der Voraussetzung, daß jeder in seiner Reli-gion bereits unterrichtet ist, ohne Unterschied der Religionen aufgenommen.Theils zu Handhabung der Disciplin, theils zu Berathungen über das Interesseder Anstalt sind bestimmte Lehrersynoden veranstaltet, welche vom Director ge-leitet und in welchen geringere Vergehen der Schüler durch Verweise in mehr-facher Abstufung bis zur Androhung der Ausschließung geahndet werden; auf grö-bere Vergehen erfolgt die wirkliche Ausschließung vor dem Vorstande und dem Leh-rerverein. Zur Beförderung des Fleißes dienen jährliche Prüfungen, Censuren,Abgangszeugnisse, Ernennungen zu Classeninspectoren u. s. w., und über das sitt-liche Verhalten, häuslichen Fleiß und Ordnung der fremden Zöglinge wachen dieLehrer, von welchen jeder eine bestimmte Anzahl derselben unter specielle Aufsichtgenommen hat. Über die Pensionnaire der Lehrer führt der Director selbst die Auf-sicht. So hat die Anstalt in dem trefflich entworfenen und folgerecht ausgeführtenRegulativ die festeste Grundlage ihres innern Wohlseins und ihres Bestehens. Danichts gespart wurde, um das Gedeihen und die Dauer derselben sicher zu stellenund vollständigen Unterricht ertheilen zu lassen, so ist auch die äußere Einrichtungnicht minder zweckmäßig als die innere. Ein in der gesundesten und angenehmstenLage der Stadt erkauftes und geschmackvoll eingerichtetes Grundstück mit 14hellen und geräumigen Lehrsälen und einem zur Erholung der Zöglinge bestimmtenGarten, gewährt einen überaus freundlichen Aufenthalt. Eine reiche Bibliothek,eine Sammlung von Berg-und Hüttenproducten, ein Herbarium und eine all-gemeine Waaren-Mustersammlung, ein immer anwachsendes Cabinet aller imHandel vorkommenden Münzen in guten Abdrücken und Abgüssen, sowie derMitgebrauch des chemischen und physikalischen Apparats der leipziger Universitätgeben Lehrern und Lernenden die schönste Gelegenheit ihre Kenntnisse zu erweitern.Da übrigens diese großartige Anstalt durch einen vorhandenen ansehnlichen Fondsder leipziger Kramerinnung sicher begründet, und ohne auf pecuniairen Gewinnberechnet zu sein, mit einem sehr bedeutenden Kostenaufwand glänzend ausgestat-tet ist; da Leipzig, in dem kunst- und industriereichen Sachsen, vor vielen andern