Hambacher Fest
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auffallend in Deutschland, aber man glaubte mit der gewöhnlichen polizeilichen Ab-wehr auskommen zu können. Die Preßvereine wurden verboten. Als aberdas Appellationsgericht zu Zweibrücken, bei welchem Berufung eingelegt wur-de , mit Stimmenmehrheit den Ausspruch that, daß den Preßvereinen kein Hin-derniß in den Weg zu legen sei, verbreiteten sich dieselben sowol in Rheinbaiern alsin andern Gegenden. Mochte das Pflanzen von Freiheitsbaumen oder Beschwer-debaumen, wie wan sie bedeutsam nannte, das in Rheinbaiern gewöhnlich wurde," ^ schwerlich ernstliche Gefahren drohen, wie es denn auch nur da mit RuhestörungeniGslti verbunden war, wo es die Behörden für nöthig erachteten, mit Gewalt zu wehren,ktiiM ^ schienen ihnen dagegen die zahlreichen Versammlungen, die im Rheinrreise undin Baden, besonders zur Feier der Rückkehr freisinniger Abgeordneten, gehaltenwurden, große Besorgnisse zu machen, und es fehlte nicht an polizeilichen Vorkeh-rungen, wozu das, durch angedrohte Geldstrafen geschärfte Verbot gehörte, in sol-d«ilNUd ohen Versammlungen als Redner auszutreten. Kennt man doch in Deutschland,^indiiw selbst in constitutionncllen Staaten, kaum die Anfange des Petitionsrechts, undMM« von einer gesetzlichen Anerkennung der nothwendigen Bedingung einer AusübungG ßm- desselben, öffentliche Besprechung gemeinsamer Angelegenheiten, ist vollends nichtdie Rede. Wahrend die Herausgeber der beschuldigten Zeitschristen in Rheinbaiernmit den Polizeibehörden in offener Fehde waren, stieg die Aufregung im Lande,wozu ebenso sehr als aufreizende Stimmen die Gerüchte von den, gegen constitu-tionnclle Einrichtungen vorbereiteten Maßregeln des Bundestags, von bewaffne-ten Einschreitungen, von der Bedrohung der jungen Preßsreiheit in Baden bei-trugen.
In dieser Stimmung war das Volk, als am 15. April in der zu Speierherauskommenden Zeitung eine Einladung erschien, das Jahresfest der bairischenConstitution am 26. Mai auf dem Schloßberge zu Hambach bei Neustadt amHaardtgebirge zu feiern. Als Zweck der Feier wurde das Festhalten an der Verfas-sung angegeben, und sie sollte zugleich zur Befestigung der Eintracht unter denFreisinnigen dienen. Dieser Aufruf fand Beifall, da erschien am 20. April, an-fanglich bloß als Flugblatt verbreitet, von Siebenpfeiffer entworfen und von 34Bürgern aus Neustadt und der Umgegend unterzeichnet, ein anderer Aufruf, wel-cher die aus Speier ergangene Einladung für unbefugt erklarte, und unter der Über-schrift: „Der Deutschen Mai", an alle deutschen Stamme, die „Theil nehmenan dem heiligen Kampfe für Abschüttelung innerer und äußerer Gewalt, für Er-strebung gesetzlicher Freiheit und deutscher Nationalwürde", zu einem „großen Bür-gerverein" am 27. Mai auf dem Schlosse zu Hambach einlud. Auch deutscheFrauen und Jungfrauen, „deren politische Misachtung — wie es mit Moni-stischem Anklang hieß — in der europäischen Ordnung ein Flecken ist", wurden ein-geladen, das Fest durch ihre Gegenwart zu schmücken und zu beleben. Alle solltenherbeikommen zu „friedlicher Besprechung, inniger Erkennung, entschlossener Ver-brüderung für die großen Interessen, welchen sie ihre Liebe, ihre Kraft geweiht".Von einem Verfassungsfest war nicht die Rede. Aus Homburg, wohin er mit der„Deutschen Tribüne" gezogen war, erließ Wirth am 21. April einen Aufruf andie „Vaterlandsfreunde in Deutschland", welcher die politische Einheit Deutschlandsund die Volkssouverainetät als Hauptzweck des Strebens, die Aufhebung desAdels als Grundlage der neuen gesellschaftlichen Einrichtung, die Bildung neuerVerfassungen durch UrVersammlungen, welche über die Grundform des Staats ent-scheiden sollten, als Mittel zur Erreichung des Zwecks angab. Zu gleicher Zeitward in Rheinbaiern ein Abdruck der Erklärung der Menschenrechte aus der fran-zösischen Constitution von 1793 zu Tausenden vertheilt. Die Regierungsbehördedes Rheinkreises verbot am 8. Mai die Feier des Festes zu Hambach und verfügte,daß am 26., 27. und 28. Mai allen Fremden, nämlich allen in Neustadt nicht