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Hambacher Fest
dam 1824). Aus einer Sammlung historischer Schriften der Araber, welche ineinem romanhasten Style geschrieben und einem gewissen Wakedi beigelegt ist,lieferte H. eine Probe in dem Werke: „Incerti auctoris Uder <!e ex^uAnatwoeAlemphickis et /elexaiillriae, vul^o ackscriptus ^du stick allae mobammeili0mari5ilio" (Leyden 1825). Auch hat H. sich mit der Erklärung phönizischerInschriften beschäftigt in den beiden Schriften: „viatribe Philologie« - critiezaliquot monumentorum pnnicorum nuper in Ackrica repertoruin interpretiitio-nein exlridens" (Leyden 1822); und: „Niscellanea ?tioenicia sive kommen,tarn cke redus ?hoenicinn^ (Leyden 1828). In der zu Leyden erscheinenden„Lidliotlieca critica nova" hat er gehaltreiche Recensionen geliefert. Angekün-digt hat er Ausgaben des arabischen Historikers Beladsori, und der großen Sprüch-wörtersammlung des Meiduni. Unter H.'s Leitung und Mitwirkung sind von sei-nen Schülern zu Leyden einige schätzbare Werke erschienen, wozu auch Weyers,, Lpecimen criticum extiidens locos Ilin Xkacanis cke Ilm ^eickouno " (Leyden1881) gehört, das H. mit ausführlichen Anmerkungen begleitet hat. (36)
Hambach er Fest. Das Ereigniß, das im Mai 1832 als ein bedeuten-des Zeichen der Zeit hervortrat, kann nicht als vereinzelte Erscheinung betrachtet,sondern nur dann nach seinen Entstehungsgründen, seinen Wirkungen und Folgenbegriffen werden, wenn wir es im Zusammenhange mit der Entwicklung der poli-tischen Verhältnisse Deutschlands und der herrschenden Volksstimmung ins Augefassen. Das Fest zu Hambach hängt wesentlich mit der Idee der Einheit Deutsch-lands zusammen, und es ward eben in der Absicht veranstaltet, den Gedanken derpolitischen Nationaleinheit der Deutschen zu erwecken und zu kühner That zu bele-ben. Die Geschichte gibt uns Antwort, wenn wir sie fragen, ob die deutschenVolksstämme nach einer politischen Einheit der deutschen Gcsammtheit ihre Rich-tung genommen, oder ob nicht ihr Entwicklungsgang verschiedenen Richtungengefolgt sei, wie Volkscharakter, Gewohnheiten, Gesetze, verbriefte oder überlieferteVerfassungsformen sie angegeben. Die verschiedenartige politische Entwicklungwurde in ihrem frühern Fortschritte durch das Band der alten Reichsverfassungnicht bestimmt, und der Schutz des Rechtszustandes, den diese gesetzlich den deut-schen Völkern gab, gerade durch die besondern Staatstinrichtungen und durch dieverschiedenen Interessen der Reichslander ebenso sehr als durch den Verfall der Ver-fassungsformen des deutschen Reiches unwirksam gemacht. Dieser Verfall deralten Verfassung war die Folge der eigenthümlichen Entwickelung der deutschenStamme und des seit dem 16. Jahrhundert immer entschiedenem Hervortretensder abgesonderten politischen Interessen der mächtigern deutschen Staaten. Auseinem andern Blatte der Geschichte ist freilich zu lesen, wie viel dieser Trennungder Volksstämme, während sie die Gesammtheit ohnmächtig machte, die geistigeAusbildung der Deutschen und die Vielseitigkeit ihrer Cultur verdankt. Alsnun die Folgen dieser Zerrissenheit erst einzelne Glieder von dem Reiche trennten, bissie endlich alle deutschen Völker dem fremden Zwingherrn überlieferten, hatte manschon lange „Deutschland vergebens im deutschen Reichskörper gesucht", wie am 1.August 1806 die zum Rheinbunde getretenen deutschen Fürsten sagten. Nach demVerluste der äußern Unabhängigkeit wurde freilich laut genug die Klage über denMangel der Einheit ausgesprochen, der jenes Unheil verschuldet hatte, aber ohnedie Ereignisse des Jahres 1812 wären doch schwerlich aus der Mitte der deutschenVölker, eben weil kein festes politisches Band sie einigte, kräftige Anstrengungenfür ein großes Gesammtinteresse hervorgegangen. Was 1813 die Völker thaten,war zunächst die Wirkung des Bedürfnisses, den Druck und die Schmach derFremdherrschaft abzuwerfen, die auf jedem deutschen Volke lastete, jedes in seinenmateriellen Interessen verletzte. Was die Völker wünschten und erwarteten, alssie in dem edeln Kampfe standen, war eine Bürgschaft für die Bewahrung ihrer
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