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Zweiter Band (1833) F bis L
Entstehung
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314
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314 Gymnasialwesen

worden. Schon 1829 war daselbst ein Gesetz über die Vorbereitung jungerLeute zur Universität und im Der. 1830 eine Ergänzung desselben erschienenMehre Schulmanner des Landes hatten schon früher in einzelnen Schriften ausdurchgreifende Reformen angetragen, namentlich Baumgarten-Crusi'us in DresdenHertel in Zwickau, Nobbe in Leipzig, Raschig in Schneeberg, Siebelis in Bau-zen. Sie verlangten vorzüglich Trennung der Gelehrten- und der BürgerschulenAbschaffung des Ehorsingens, Gewährung der äußern Hülfsmittel des Unterricht/Vermehrung des Lehrerpersonals, strenge Auswahl und Prüfung, aber auch wür-digere Stellung der Lehrer, vor allem Vereinigung der sämmtlichen Schulen desLandes unter eine Oberbehörde und Befreiung derselben von der mehr hemmendenals fördernden Abhängigkeit von den Stadträthen und den Ortsgeistlichen. IhreStimmen fanden eine kräftige Unterstützung in der Abhandlung des HofrathsPölitz:Erziehung und Schule im Geiste des constitutionnellen Lebens", in dm//Jahrbüchern der Geschichte und Staatskunst" für 1832. Die Thätigkeit derBehörden und der redliche Eifer der Lehrer geben die Hoffnung, daß auch in dieserHinsicht Sachsen seine alte Stellung bald wieder einnehmen wird. Ein nach-ahmungswerthes Beispiel, wie das eigentliche Gymnasium von dem Progymna-sium und von der Realschule zu scheiden ist, ohne deswegen eine völlige Tren-nung der Anstalten vorzunehmen, eine Sache, die von den örtlichen Verhältnissen,Mitteln und Bedürfnissen abhängt, hat Braunschweig gegeben, wo die beidenGelehrtenschulen in ein Gesammtgymnasium vereinigt worden sind, über dessenVerfassung, Gesetze und Lehrplan der DirectorKrüger in mehren Schriften (1831)Nachricht gegeben hat. Zu vergleichen ist damit des Direktors Kraft zu Ham-burgAbriß der gegenwärtigen Verfassung des Hamburger Johanneums" (1828).Ähnliche Verdienste haben sich um das Gymnasium in Weilburg der DirectorFriedemann, und um das von Darmstadt Dilthey erworben. Die Ständever-sammlungen von Hessen-Darmstadt 1830, von Aurhessen 1831, und von Ba-den 1831 haben Revisionen deS gesummten Schulwesens und Verbesserungentheils in Anregung, theils schon in Ausführung gebracht. In Baiern hat daselastische Studium und der Mann, der es am kräftigsten vercheidigte und durch-zuführen unternahm, Thiersch, den meisten Widerspruch und von Seiten einerfrüher zurückgedrängten, jetzt mächtiger wieder auflebenden Partei offene Gegen-wirkung erfahren. Der neue Schulplan, vom König am 9. Febr. 1829 geneh-migt, hat nur beigetragen, die Verwirrung zu vermehren, von welcher die Schrift:Über die neueste Ordnung der lateinischen Schulen und Gymnasien in Baiern"(München 1830), eine traurige Darstellung gibt. Die Ständeversammlung hatmanches freimüthige Wort über diese Lage des öffentlichen Unterrichts ausgespro-chen. In Würtemberg ist vorzüglich durch Klumpp'S Schriften und Anstalt derZwiespalt und Kamps zwei verschiedener Systeme und Methoden am lebhaftestenausgebrochen und in öffentlichen Schriften fortgeführt worden, und eS ist zuwünschen, daß in diesem, um die Wissenschaft und die deutsche Literatur hochverdienten Lande die richtige MittK»zwischen Anhänglichkeit an dem Alten undübertriebener Reformsucht bald gefunden und bei Ausführung wirklicher Verbesse-rungen beobachtet werde.

Während man in Deutschland hier und da das so lange hochgeachtete undmit standhafter Treue und Ausbaue? behauptete Gut der ernsten Erziehung undder gründlichen Bildung wieder anficht und mit leichtern Grundsätzen und Me-thoden zu vertauschen beabsichtigt, wendet Frankreich, das sonst an sich und sei-nen Einrichtungen allein Wohlgefallen fand, eben diesem lange verkannten Deutsch-land seine ganze Aufmerksamkeit zu. Der Minister des öffentlichen Unterrichts Va-tismenil machte seine Landsleute zuerst 1828 mit dem Zustand des Unterrichts inFrankreich bekannt; Montalivet verfolgte später den Plan des Vorgängers und legte