Gymnasialwesen
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fung und Verflachung und, wie bei allen geistigen Krankheiten zu geschehen pflegt,welche Entspannung und Überspannung sie erzeugt, lehrte die frühere Erfahrungund das Schicksal des Vaterlandes. Wenn in dem nördlichen Deutschland jeneKlagen über die Gymnasien größtentheils von Unbekanntschaft mit dem Geistund Trei'ben der Ansialten und ihrer Lehrer, von dem Vorurtheil mancher, fürden nächsten Lebensberuf einseitig gebildeter Geschäftsmänner, oder von dem Neidund der Herrschsucht mancher Geistlichen, denen der ehemalige Einfluß des Prie-sterthumes nicht mißfallen würde, herzurühren scheinen, so führte die Schrift deSstuttgarter Gymnasialprofessors Klumpp: „Die gelehrten Schulen nach den Grund-sätzen des wahren Humanismus und den Anfoderungen der Zeit" (2 Theile, Stutt-gart 1829), welche in dem Vaterlande des Verfassers und in mehren ZeitschriftenNorddeutschlands lebhafte Zustimmung fand, zu genauerer Untersuchung wirkli-cher Fehler und Übertreibungen der sogenannten Humanisten. Die Anstalt, welchenach den Grundsätzen und unter der Leitung Klumpp's in der Nahe von Stutt-gart errichtet worden ist, wird am besten zeigen, ob man dort Verbesserung ver-alteter Jrrthümer, oder Wiederkehr zu dem in Deutschland langst abgeurtheiltenphilanthropinischen Unwesen beabsichtigt. (Vgl. Klump p.) Eine kraftige Ver-theidigung der Gymnasien, wie sie sein sollen und jetzt zum größern Theile schonsind, enthält das Programm des Directors Blume zu Potsdam: „Unsere Gym-nasien und ihre Tadler" (1830).
Es ist noch übrig, von Dem zu sprechen, was in den einzelnen Landern fürdas Gymnasialwesen gethan worden ist, und hier ist das große Verdienst umwesentliche Verbesserung desselben und das leuch.tende Beispiel, das die preußischeRegierung gegeben hat, vor Allem zu rühmen. Diese erkannte zuerst mitten inder Bedrängniß der damaligen Zeit (1809), daß die Wiederherstellung des Vater-landes von einer durchgreifenden Reform der Jugendbildung ausgehen müsse.Die Grenzen des Schulunterrichts und der höhern akademischen Ausbildungwurden schärfer bestimmt als zuvor, die Winkelgymnasien aufgehoben, die be-stehenden Anstalten mit großen Kosten ausgestattet, in allen Provinzen andere neubegründet, in den größern Städten die Gelehrtenschulen von den Real- und Ge-werbschulen geschieden. Mit der Verbesserung der äußern Lage und der bürgerlichenStellung der Lehrer wurden die sittlichen und wissenschaftlichen Ansprüche an dieseerhöht, und wie der Staat sich vor einer Überzahl Ungebildeter und Halbgebildeterdurch strenge Prüfungen bewahrte und der Trägheit und Ungebundenheit Schrankensetzte, so sicherte er dem Fleiß und dem Verdienst Anerkennung und Belohnung.(Vergl. Schulze's Recension von Thiersch' Schrift über gelehrte Schulen in den„Jahrbüchern für wissenschaftliche Kritik", 1827.) Die Gesetze und Einrichtungendes preußischen Staats, von dem in den folgenden Jahren mehrmals erläuterten undgenauer bestimmten Edict vom 12. Ott. 1812 wegen Prüfung der zu den Universi-täten abgehenden Schüler an, bis zu den Reglement vom 15. April 1830 für diePrüfungen der Candidaten des höhern Schulamts, enthalten eine zusammenhan-gende Geschichte fortgehender Verbesserungen/nach den Kräften und den Bedürf-nissen des Vaterlandes immer erweitert und vervollkommnet. Nach diesem Bei-spiel hat das Königreich Hanover eine Verordnung (vom 11. Sept. 1829) überdie Beförderung einer möglich sorgfaltigen Bildung der studirenden Inländer,und im April 1831 eine Verordnung über die Prüfung der Schulamtscandidaten,sowie der Lehrer des höhern Schulfachs, und über die Einrichtung einer wissen-schaftlichen Prüfungscommission zu Göttingen erhalten, nachdem im Jun. 1830ein Oberschulcollegium zu Hanover eingesetzt war, um das gelehrte Schulwesendes Königreichs in eine, dem Gedeihen der Wissenschaft förderliche Übereinstim-mung dem Wesen und der Form nach zu bringen. Im Königreich Sachsen ist1831 ein Ministerium des Cultus und des öffentlichen Unterrichts eingesetzt