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Gutzwiller
den Canton sei, da die Regierung dadurch wesentlichen Vortheilen entsage, welchedas von Napoleon mit dem Papste abgeschlossene Concordat verliehen hatte.Es wurde dennoch angenommen. G. beschäftigte sich indeß auch mit der Ge-schichte des Cantons Basel, besonders seit der Revolution, und äußerte sich oft undheftig unter seinen Freunden dagegen, daß 1814 die Stadt die 1798 feierlich zuge-sicherte Rechtsgleichheit sämmtlicher Staatsbürger wieder aufgehoben hatte. Unterdiesen Umständen und Verhältnissen äußerte die Juliusrevolution ihre Rückwirkungauch auf die Schweiz. Ganz natürlich nahm G. an diesen Erscheinungen gro-ßen Antheil und suchte für feinen Lieblingsgedanken, die Rechtsgleichheit der Bür-ger, nach allen Kräften mitzuwirken. Er nahm an der ersten Bürgerversammlunzim Bade zu Bubendorf Antheil und verfaßte die dem großen Rathe eingereichteBittschrift. Im großen Rathe selbst verfocht er die Sache des Landes mit vielemFeuer, konnte aber wenig erzielen, da die Stadt mit etwa 8000 Bürgern dreiFünftel und die Landschaft mit etwa 40,000 Seelen nur zwei Fünftel der Mit-glieder zählte. Überdies war die Regierung, welche auf den großen Rath einenentschiedenen Einfluß ausübte, fast ganz mit Stadtbürgern besetzt. Auf die viel-seitigen Anfechtungen des Begehrens der Landschaft Basel um politische Gleich-stellung gab er zur Erläuterung und Begründung dieses Gesuchs eine Schriftheraus unter dem Titel: „Basels Verfassungsänderungen in den Jahren 1798,1803 und 1814, ihr Verhältniß unter sich und zum Jahr 1830" (Zürich 1830),in welcher er mit großer Klarheit ausspricht, was die Bürger der Landschaft alsihr gutes Recht ansprechen. „Wir wollen", sagt er darin, „keine Freiheitsbäume,keine Zerstörung der Schlösser, keine fremden Waffen, keine Helvetik und keinenfremden Vermittler; die Freiheit wollen wir, den Grundsatz politischer Gleichheitaller Bürger, der keiner Zeit und keinem Orte angehört, der in der Vernunftund wahren Religion begründet und daher ewig ist." G. wurde von dem gro-ßen Rathe auch in die sogenannte Funfzehner Commission gewählt, welche zurEntwerfung einer neuen Verfassung ernannt worden war; er erklärte sich aberimmer gegen die Annahme des Repräsentationsverhältuisses, welches zwischenStadt und Land zur Hälfte getheilt wurde. Die Landbürgerschaft zeigte sich mitdem Verfassungsentwurfe unzufrieden, und G. suchte die Stadtbehörden zurNachgiebigkeit zu stimmen;'da dies aber unmöglich und der Bürgerkrieg vor-zusetzen war, den eine auf ihre Vorrechte und ihr Geld trotzende Stadtfactionhervorrief — welche gegenwärtig in der ganzen Schweiz in ihrem wahren Lichteerkannt wird und nur noch in den drei Urcantonen, wo das Ruder in den Hän-den verkappter, käuflicher Aristokraten liegt, in Wallis, wo die Aristokratie im> Bunde mit dem Jesuitismus herrscht, und in dem preußischen FürstenthumNeuenburg ihre Anhänger hat —, so entschloß er sich entschieden auf die Seiteder Landschaft zu treten. Er verließ die Stadt am 5. Jan. 1831, nachdem be-reits im Dec. ein eifriges Organ der Stadtfaction ihn durch einen Drohbrief ein-zuschüchtern versucht hatte, und wurde von dem Lande an die Spitze der Ge-schäfte gestellt. Als die Sache der Landschaft aus Mangel an Einigkeit und Vor-bereitung unterlag, verließ er den Canton, nie aber die Schweiz, um nicht denSchein auf sich zu laden, als suche er Hülfe im Auslande. An mehren Ortenmachte die Polizei Jagd auf ihn; aber weder die Vernichtung seiner bürgerlichenVerhältnisse, noch diese traurigen von Basel aus geleiteten politischen Verfolgun-gen hatten ihn je bestimmen können, nur etwas von seinen Foderungen nach-zulassen und seine Überzeugung zu verleugnen. Im Gegentheil protestirte eröffentlich gegen alle von Basel aus gegen ihn und seine Unglücksgefährten erlas-senen Urtheile und erwarb sich durch sein tadelloses Benehmen und seine wür-dige Haltung bald die Achtung der meisten neuen Regierungen und sogar derFeinde seiner politischen Grundsätze. Beim neuen Ausbruche des Bürgerkriegs,
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