304 Günther (Friedr. Karl), Fürst v. Schwarzburg-Sondershausen
Erbprinzen von Hessen-Homburg befehligten Südarmee, die gegen Augereau fochtund im Febr. 1814 Lyon einnahm. Nach einem kurzen Aufenthalte in Pariskehrte er nach Deutschland zurück, und nachdem er im Nov. desselben Jahres dieRegierung seines Landes übernommen hatte, vermahlte er sich 1816 mit der Toch-ter des Erbprinzen von Anhalt-Dessau. Die Verwaltung des kleinen Landes von20 HjM. hatte unter der vormundschaftlichen Regierung in mehren Zweigen wohl-thatige Verbesserungen erhalten, und der Fürst setzte das angefangene Werk fort,der Worte in dem Testamente seines Vaters eingedenk: „Der mir nachfolgendeFürst sei ein ehrlicher, gerechter, vorurtheilfreier deutscher Mann, der erste und besteUnterthan seiner Pflicht." Die beschwerlichen Lehnsverhältnisse zu dem König-reiche Sachsen, zu Sachsen-Gotha und Kobucg wurden durch freundliche Überein-kunft ausgeglichen und mit Preußen ein Vertrag wegen der Zollabgaben geschlossen.Die für die erhobenen Steuern von Preußen gewahrte Entschädigung siel nicht indie fürstliche, sondern in die Landescasse. Für die Verwaltung war die neue Einrich-tung einer landstandischen Verfassung wichtig, welche auf der Repräsentation der dmStande, der Rittergutsbesitzer, Städter und Landeigenthümcr ruht, deren jederfünf Abgeordnete auf sechs Jahre wählt. Während der Zwischenzeit der Landtage,die von sechs zu sechs Jahren gehalten werden, besteht ein Ausschuß. Den Stän-den wurden im Allgemeinen die Rechte beigelegt, welche 1815 bei den Verhand-lungen über die Bundesverfassung von den meisten deutschen Fürsten als das Min-deste der Gewährungen anerkannt wurden.*) Es wurden 1821 und 1327Landtagegehalten, bei welchen sich Einverständniß zwischen dem Fürsten und dem Volkezeigte, und mehre mit den Ständen berathene heilsame Verbesserungen wurden voll-endet oder neu eingeführt. Die Kriegsschulden haben sich in den letzten Jahren von165,660 auf 125,000 Thalcr gemindert. Den Stadträthen wurden schon 1827frei gewählte Vertreter der Bürgerschaft zur Seite gesetzt, und es ward eine Ge-meindeordnung gegeben, die zu den bessern in Deutschland gehört. Ein neues Jn-nungsgesetz ordnete die Gewerbverhältnisse. Das Schulwesen, dem schon früherdie Sorgfalt der Regierung zugewendet war, wurde durch Erhöhung der Schulleh-rergchalte noch mehr verbessert. Als 1832 neue Wahlen angeordnet wurden, ver-sprach der Fürst, auf die Beobachtung der Verfassung unverbrüchlich zu halten.
Günther (Friedrich Karl), Fürst von Schwarzburg-Sondershausen,geboren am 5. Dec. 1760, ist der älteste Sohn des Fürsten Christian Güntherund seiner Gemahlin Charlotte Wilhelmine, Prinzessin von Anhalt-Bernburg.Unter ungünstigen Einflüssen erzogen, welche die Ausbildung seiner natürlichenAnlagen hinderten und ihm selbst den gewöhnlichen Vortheil der Prinzenerziehung,Reisen in fremde Länder, raubten, wohnte er in den letzten Lebensjahren seines Va-ters , der eingenommen und mistrauisch gegen ihn war, meist auf einem Landgutein der Nähe von Sondershausen , von dem spärlichen Jahrgehalte lebend, der ihmausgesetzt war, entfernt von der ihm lästigen Förmlichkeit der Hossitte. Als ernach seines Vaters Tode 1794 zur Regierung kam, erweckten seine ersten Maß-regeln günstige Erwartungen, da er die Misbräuche, die unter dec vorigen Regie-rung so viele Beschwerden veranlaßt hatten, sogleich aufhob. Während früher durchden Hofjuden Herz offenkundig der schamloseste Ämterhandcl war getrieben wor-den, zeigte der Fürst gleich beim Antritte seiner Regierung, daß er nur dem Ver-dienste Anspruch auf Beförderung zugestehen wollte. Er vermahlte sich 1Ü99mit der Prinzessin Wilhelmine von Schwarzburg-Rudolstadt, die aber schon1806, nach einer eingetretenen Störung der Eintracht, sich von ihm trennte undseit 1816 in Arnstadt lebt. Der Krieg hemmte seit 1806 vielfach die Fortschritteder angefangenen Verbesserungen der Verwaltung. Das Land hatte gleich nach
*) S. ,,Europäische Constitutionen", Bd. 2 der ersten, Bd. 1 der zweitcvAusgabe (Leipzig 1882).