Günther (K. F.) Günther (F.), Fürst v. Schwarzb.-Rudolst. 303
Günther (Karl Friedrich), Ordinarius der Jurkstenfacultät und ersterordentlicher Professor der Rechte !c. zu Leipzig, wurde 1786 daselbst geboren,wo sein Vater in dem allgemeinen Rufeines außerordentlich geschickten und recht-lichen Sachwalters stand. Den ersten Unterricht empfing er im älterlichen Hausedurch Privatlehrer und dann auf der Nicolaischule, worauf er die Fürstenschule inGrimma besuchte. So vorbereitet, bezog er 1803 die Universität Leipzig, wobis 1806 die damals berühmtesten Manner der philosophischen und juristischenFacultät, Platner, Beck, Haubold, Hübner, Rau, Erhard, Weiße, Winklerund Stockmann seine Lehrer waren. Er vertheidigte 1806 unter Erhard'sVorsitz eine Dissertation „De lurti notione per le^es eonstitntci, accirgtinsüelmienclA", und erhielt 1808 die juristische Doctorwürde, mit dem Anspruchdes Eintritts in die Facultät, nach Vertheidigung seiner sehr geschätzten Dis-sertation über die Spediteurs („(!omm. cke expeckitoribns mercium per va-na emporia transporwnciarum"). Von seinem Vater in die juristische Praxiseingeführt, gelang es ihm sehr bald den Ruf eines ausgezeichneten Sachwal-ters zu erlangen, der durch eigne langjährige Erfahrung sich immer mehr aus-breitete. Er vertauschte 1825 die ihn mit Geschäften überhäufende Praxismit der Stelle eines ordentlichen Beisitzers in der Jurkstenfacultät und begannbald darauf sehr besuchte Vorlesungen über praktische Theile der Rechtswissen-schaften zu halten. Durch Biener's Tod wurde am 13. Ott. 1828 das Ordi-nariat, eine der wichtigsten Stellen, erledigt, welche in gleichem Grade praktischeErfahrung, umfassende Gesetzkunde und Gelehrsamkeit erfodert, da dieselbe, nebstdem Präsidium und der vollen Theilnahme an den Aktenarbeiten der Facultät,die erste juristische Profcssur mit der ersten Rathsstelle im Oberhofgericht verbin-det, daher denn die 1829 erfolgte Ernennung G.'s zu dieser Stelle die regsteTheilnahme aller Unparteiischen hervorrief. Als darauf nach der, im Sept.1830 begonnenen neuen Organisation des Staats außerordentliche Bürgerreprä-sentanten in Leipzig erwählt wurden, rief die öffentliche Stimme ihn nicht nurzu denselben, sondern stellte ihn auch als Vorsteher an deren Spitze. Nur werwie G. die Verhältnisse der Stadt durch langjährige Praxis so genau kannteund ebenso viel Directionstalent als Geistesüberlegenheit mit Ruhe und Umsichtverband, konnte diese schwierige Stellung vollkommen ausfüllen, Ordnung instürmische Verhandlungen bringen, und Leidenschaften und Parteien zu einer Aus-gleichung führen. Durch seinen regen Eifer gelang es in Leipzig, wie nirgendsonst in Sachsen, die städtischen Verhältnisse bis zum Frühjahr 1831 zu ordnen,wo er, nachdem der neue Rath eingeführt und später neue Wahlen der Stadt-verordneten angeordnet waren, diese Vermehrung seiner Geschäfte aufgab undeine neue Wahl nicht wieder annahm. Außer sehr geschätzten Programmen, zuwelchen das Ordinariat oder Facultätsämter Gelegenheit gaben, z. B. „De jur^aguarum", „De sssiAnationibus", erwarb er sich noch besonders durch eine um-gearbeitete und sehr verbesserte Ausgabe von Haubold's „Sächsischem Privatrechte'den Dank der Gelehrten und aller sächsischen Juristen, die ihn als den Nachfol-ger Biener's, im wahren Sinne des Worts, ehren. (34)
Günther (Friedrich), Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt, geboren am6. Nov. 1793, folgte seinem am 28. April 1807 verstorbenen Vater, dem Für-sten Ludwig Friedrich, unter der Vormundschaft seiner Mutter, Karoline Louise,gebornen Prinzessin von Hessen-Homburg und feines Oheims, des Prinzen KarlGünther. Nachdem er in Rudolstadt eine sorgfältige Vorbildung genossen hatte,kam er 1810 in eine Lehranstalt zu Genf, wo er ein Jahr blieb. Seit dem Ott.1813 machte er den Feldzug gegen Frankreich unter der Leitung des östreichischenFeldmarschalllieutenants, des Prinzen Philipp von Hessen-Homburg, und kammit diesem zu der von dem östreichischen General der Cavalerie, dem damaligen