Gruner
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Kar.
Betrachtungen nebst Blicken auf Danemark und Norwegen. In London beiBlack gibt G. heraus: „Libliotdeca ^aglo-Laxonica, vr tde most valuab'e^ng!o-8axon manuscrPts, illustrative ob tde earl^ poetr^ sock literatureok tlie euglisd lau^ua^e". (4)
Gruner (Karl Gustav Adolf), wurde zu Berga bei Weida am 21. Der.1778 geboren. Sein Vater, Erdmann Rudolf, war dort Oberpfarrer undleitete die erste Erziehung des Knaben mit großer Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit.Auf dem Gymnasium zu Gera gebildet, bezog er 1798 die Universität Jena, woHufeland und Feuerbach ihn vorzugsweise in die einzelnen Fächer der Rechtswis-senschaft einführten und Fichte's geistvolle Vorträge ihn ungemein anzogen. SeitOstern 1800 studirte er in Leipzig, wo Erhard ihn ganz besonders liebgewannund bei fortgesetzten tiefern Studien kräftig unterstützte. Er wurde nach Verteidi-gung der Streitschrift: „De poenisllomanorum privatis earum^ue usu llockierno"(Leipzig 1805, 4., und abgedruckt in Martin's „8el. ckiss. et commentt. luv.crimioal. collect.", Bd. 1, Jena 1822), Doctor der Rechte. Als Oberhofge-richts-und Consistorialadvokat in Leipzig erwarb er sich durch strenge Redlich-keit, klaren Verstand und umfassende Kenntnisse, verbunden mit edler Freimü-thigkeit, bald das allgemeine Vertrauen und wurde 1806 von der Handlungs-innung zu ihrem Consulenten gewählt. In der anonym erschienenen Schrift.„Ansichten einiger Hauptzweige der Industrie und des Handels von Sachsen;zur Berichtigung bekannt gemachter irrigen Urtheile" (Leipzig 1811>, wies G.gegen Reyer's „Ansichten der neuesten französischen und sachsischen Handelsver-haltnisse" (Dresden 1811), mit ruhiger Überlegung und aus dem richtig ge-nommenen Gesichtspunkte die Vortheile einer allgemeinen Handelsfreiheit fürSachsen im Gegensatz mit Preußen und Ostreich nach, und sprach auch späternoch einmal in der Schrift: „Über das Rctorsi'onsprincip, als Grundlage einesdeutschen Handelssystems" (Leipzig 1820), freimüthig über Grenzzölle, deren Un-zweckmäßigst und Ungesetzlichkeit, und selbst seine Gegner (z. B. Weber in„Deutschlands Retorsionsprincip als Nothwehr und nicht als Zweck", Gera 1820,4.), mußten ihm in der Hauptsache volle Gerechtigkeit widerfahren lassen. Erfolgte 1822 auf Haubold's Veranlassung dem Rufe als Oberappellationsgerichts-rath nach Lübeck, kehrte jedoch 1825 ins Vaterland zurück und wurde als Hof- undJustizrathund Assessor der Landes-, Ökonomie-, Manufactur- und Commercien-deputation in Dresden angestellt. Mit den Gesetzen, der Verfassung und den Be-dürfnissen des Landes vertraut, für Rechtspflege wie für die Verwaltung gleich geeig-net, war er hier treu und gewissenhaft durch Rath und That für das Beste desLandes besorgt, und scheute selbst überhäufte Arbeiten nicht, wenn es die Beför-derung des wahren Wohles galt. In Folge der Ereignisse vom Sept. 1830 wurdeer mit der Untersuchung der in und außerhalb Dresden vorgefallenen Unruhenbeauftragt, und zeigte hier, wie weit die Menschlichkeit und das Pflichtgefühlsich vor der Strenge des Gesetzes vereinigen lasse. G. erhielt im Ort. 1830das Ritterkreuz des Ordens für Verdienst und Treue, nahm später den thätigstenAntheil an der Bearbeitung des Entwurfs der Verfassungsurkunde, der Städte-ordnung, des Ablösungsgesetzes, und arbeitete besonders eifrig an der zweckmäßi-gen Verwirklichung der Idee der Trennung der Justiz von der Verwaltung. Alleindie Anstrengungen, zu welchen die wiederholten Unruhen in Dresden (April 1831)bei überhäuften Geschäften ihn veranlagen, erschöpften seine Gesundheit, und daauch das höhere Staatsamt eines Oberconsistorialpräsidenten, welches ihn imMai desselben Jahres übertragen wurde, seine unausgesetzte Thätigkeit nicht min-der in Anspruch nahm, so sank die einmal gebrochene Kraft immer mehr, bis erden 8. Ort. 1831 sein verdienstvolles Leben endete, zu einer Zeit, wo das Va-terland von seiner fortgesetzten Wirksamkeit den schönsten Erfolg mit Zuversicht