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Zweiter Band (1833) F bis L
Entstehung
Seite
289
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Grubbe

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als Majorgeneral niedergelegt, und daß die provisorische Regierung G. zumOberbefehlshaber aller Corps der großen Armee ernannt habe. Er begab sichsogleich nach Soissons, um Anstalten zu treffen, den Marsch der Alliirten auszu-halten; allein es war zu spat. Dagegen erhielt er vom Kriegsminister Befehl, inEilmarschen Paris zu erreichen. Dies vollzog G. nicht ohne Schwierigkeiten, in-dem er fortwährend vom Feinde beunruhigt und bei Villers-Cotterets angegriffenwurde, so glücklich, daß er mit 45,000 Mann und 120 Kanonen vor Paris an-kam. Jetzt übernahm der Kriegsminister, Marschall Davoust, den Oberbefehlzur Verteidigung der Hauptstadt. Dieser hielt Alles für verloren und sprach vonder Notwendigkeit, mit den Alliirten zu unterhandeln, wahrend G. als Gene-ralissimus den Kampf für Napoleon II. fortsetzen wollte. Er ging daher zum Her-zoge von Otranto (Fouche), dem Präsidenten der provisorischen Regierung; al-lein auch dieser war nicht für kräftige militairische Maßregeln, sondern sprach vonseinen Entwürfen im Sinne der Restauration; G. solle nebst dem Baron Vitrol-les darüber mit den Alliirten und dem Könige unterhandeln. Dazu konnte sich aberG. nicht entschließen, da er bereits Napoleon II. proclamirt hatte. Er verhandeltehierauf mit einigen Deputirtcn, die allerdings mehr Much zu kräftigen Maßregelnzeigten, aber eine republikanische Regierung zu bezwecken schienen. Bei diesemWiderspruche der Ansichten wollte G. keiner Partei als Werkzeug dienen, am we-lligsten unter einem Heerführer wie Davoust, der Alles verloren gab. Er legtedaher den Heerbefehl nieder; indeß erklärte er noch vorher in dem zu la Billette ge-haltenen Kriegsrache, daß man mit Erfolg eine von den beiden feindlichen Armeenin dem Augenblick angreifen könnte, wenn die andere ihren Übergang über dieSeine bewerkstelligt haben würde. Allein der Präsident des Kriegsraths, Mar-schall Davoust, und die Mehrzahl stimmten dagegen. Nun zog sich G. ganzlichzurück, ein Entschluß, der von allen Theilen getadelt wurde. Bald darauf ver-bannte ihn die Ordonnanz vom 24. Jul. 1815 aus Frankreich. G. begab sich indie Vereinigten Staaten von Nordamerika, wo er mehre Jahre in allgemeinerAchtung lebte.

Nachdem der,Mon!teur" das Gesetz vom 11. Sept. 1830, die Zurückberu-fung der Verbannten betreffend, bekannt gemacht hatte, trat auch G. in seinefrühern Rechte zurück, uno hoffte die ihm 1815 verliehene Marschallswürdebehaupten zu können; allein die Wiedereinsetzung in die während der hundertTage von Napoleon ertheilten militairischen Grade wurde erst 1831 durch ein be-sonderes Gesetz erklärt, das jedoch der König nicht bekannt machte, indem er jeneErtheilung als ein königliches Vorrecht in Anspruch nahm. Auf diese Weise wurdeauch der Generallieutenant Marquis de G., da die Zahl der Marschälle bereitsdie gesetzliche Zahl erreicht hatte, zur Würde eines Ehrenmarschalls von Frankreich(MarecimI ele ?rance llcmoraire) erst durch die königliche Ordonnanz vom 19.Nov. 1831 erhoben. *) Schon früher hatte ihn das Wahlcollegium im Departe-ment Allier zum Deputirten gewählt; als solcher saß er in der Kammer von 1830auf der rechten Seite. Für die Kammersitzung von 1831 ist G. nicht wieder er-wählt worden. Dagegen ernannte ihn der König durch die Ordonnanz vom 11.Oct. 1832 zum Pair von Frankreich. (7)

G rub be (Samuel), Professor in Upsala, aus einem alten edeln Geschlechtsstammend, ward am 9. Febr. 1786 im Sprengel Seglora in Westgothland gebo-ren. Er studirte in Upsala bis 1806 und erhielt 1813 den Lehrstuhl der Philoso-phie, ein in Schweden seltenes Beispiel früher Beförderung zu einem solchen Lehr-amte. Seit 1806 machte er sich durch mehre philosophische Schriften bekannt,und eine derselben:De llaimoma, reli^ionis «t moraiituUs", gab Anlaß zu ei-

Der Viceodmiral Graf Truguet wurde aus. gleichem Grunde durch eine andereDrdonnanz von demselben Tage zum Ehrenadmwal ernannt.

Csnv.-Lex. der neuesten Zeit und Literstur. II. 19