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Zweiter Band (1833) F bis L
Entstehung
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268
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Griechenland

-i.

die seinigen stets die Oberhand behaupten würden, so müsse er sich hüten, an einerGesetzgebung Theil zu nehmen, welche, wie die erwähnte Gerichtsordnung be-fürchten lasse, die Kritik der aus Griechenlands Wiedergeburt aufmerksamen ge-bildeten Welt schwerlich aushalten würde. Es ließ sich erwarten, daß ein solchesGestandniß auf die einmal gefaßten Entschlüsse des Präsidenten nicht den gering-sten Einfluß hatte. Viaro und Genatas behielten sein unwandelbares Vertrauen.und widmeten unter dieser schützenden Ägide fortan Geist und Kenntnisse der Ab-fassung eines neuen Gesetzbuchs und der Revision der altern Gerichtsordnung.Beide wurden gegen das Ende des JahreS 1830 bekannt gemacht, und erregtencbenso sehr durch die unleugbar vorherrschende Tendenz, alle richterliche Gewaltauf die unbeschränkteste Weise in den Händen des Staatsoberhaupts zu concen-triren, allgemeine Besorgniß, als sie im Einzelnen durch Unbestimmtheit des Aus-drucks und Verworrenheit der Darstellung, welche in vielen Fallen nur eine will-kürliche Erklärung und Anwendung des Gesetzes auf Seiten des jedesmaligmRichters absichtlich begünstigen zu wollen schien, noch mehr aber durch die gröb-lichste Verletzung der gemeinsten Rechtsgrundsätze und die lächerlichsten Anordnun-gen im Gerichtswesen dem Kundigen reichen Stoff zum bittersten Spott gaben.Höchst auffallend war z. B. die Ausführlichkeit und Strenge, mit welcher dasneue Gesetzbuch sich über Majestätsverbrechen erstreckte, wahrend man in Griechen-land selbst noch durchaus nicht von dem Dasein der Majestät überzeugt sein wollte,deren Unverletzlichkeit man so sehr durch Gesetze einschärfen und sichern zu müssengeglaubt hatte. Was freilich die Regierung damit meine und beabsichtige, offen-barte sich nur zu bald. Schon im Iul. 1830 war gegen zwei der achtbarsten Ein-wohner von Salamis, Christoph Perebos *) und Michael Grivas, beide aus-gezeichnet durch höhere Bildung und hochverdient als Helden des Freiheitskampfes,ein Proceß eingeleitet worden, weil sie sich angeblich in ungeziemenden Ausdrückenüber das Oberhaupt des Staats geäußert hätten. Nachdem man sie während ei-ner beinahe sechsmonatlichen Haft im Palamides über die Art ihres Verbrechens,die Instanz, welche sie richten solle, ja selbst die Gesetze, nach welchen sie zu richtenseien, völlig in Ungewißheit gelassen hatte, wurden sie als Majeftarsverbrccher vorein sogenanntes außerordentliches Tribunal, dessen Errichtung für solche Falle derRegierung durch Genatas' Gerichtsordnung ausdrücklich überlassen war"), ge-stellt, ihrer militairischen Grade beraubt und zu längerer Haft im Palamides vcr-urtheilt. Ebenso wenig konnte das Endurtheil in der Sache der Kauslcute vonSyra befriedigen, welche, wie wir oben erwähnten, bereits im April 1830 gefäng-lich eingezogen und als Aufruhrer behandelt worden waren, weil sie sich mit Hef-tigkeit den Verordnungen des Präsidenten, in Bezug auf die Eintheilung samml-licher Handelsleute in Classen nach dem Vermögen, widersetzt hatten. Bei-nahe ein Jahr war unter weitläufigen Untersuchungen, welche mit der empörend-sten Strenge geführt wurden, vergangen, als das auf Mykoni neu errichteteTribunal erster Instanz die Angeklagten zwar mit einer höchst vagen Entschei-dung, in welcher nicht einmal mit Bestimmtheit ausgesprochen war, ob sie schuldig

*) Der bekannte Verfasser der „'/crro»»« (2 Bde., Wim

1816, 12.), welcher, nach einer Anzeige im „0oul-ri«r «l« la (lln'ce" vom 27.Iul. 1831, auch eine ausführlichere Geschichte des griechischen Freiheitskampfes zuAgina in zwei Bänden herauszugeben beabsichtigte.

**) Cap. 5, Art. 75, hieß es nach dem ,,0ourriar cle 8m)ru<;" vom 16. Jan.ausdrücklich: „Ue» crlmes lle «t ceux <l'abu.-i üv pouvuir eis I<e

llas mimiitres et <les militsires ne «ont pas che ressort lles suAez orcluiaires." Ni-traten dann jene Gerichtshöfe ein, welche der ,,0<m!-i-iei- ck« 8m)rns" „tribun-mxck'exoepticm" nennt, und über deren verderblichen Einfluß auf das ganze Rcchu-wesen er einen Aufsatz aus des Polyzcüdcs Opposirionsjournal „Apollon" in?i'..163 aufgenommen hat.