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Zweiter Band (1833) F bis L
Entstehung
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Griechenland

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man ihre moralischen Nachtheile mit Gewißheit hätte voraussehen können. Wieerinnern nur an eine neue Verordnung über die Bezahlung des Zehnten vom Er-trage des Grundbesitzes, welche am 25. Nov. bekannt gemacht wurde. Durch ein Ge-setz vom 7. Marz 1830 nämlich war bereits festgesetzt worden, daß der Zehnte in baa-rem Gelde, und zwar nach Qualität und Quantität der Producte in steigendem Ver-hältnisse von 10 bis zu 25 Procent, entrichtet werden sollte, während das Maximumdes Zehnten zur Zeit der Herrschaft der Pforte durchgängig nur 10 Procent betragenhatte. Es zeigte sich jedoch sehr bald, daß der Mangel an baarem Gelde unter derackerbauenden Classe die Ausführung dieser Maßregel unmöglich mache, und daßdem Staatsschatze daraus ein wesentlicher Nachtheil erwachse, indem der größteTheil der Grundbesitzer den Foderungen der Regierung nicht genügen konnte. Umdiesem Übelstande abzuhelfen, ward durch die genannte Verordnung vom 25.Nov. bestimmt, daß die Grundsteuer fortan in Natura bezahlt werden solle, undzwar ein Zehntel von den Producten des eignen Besitzthums, ein Viertel dagegenvon denen derjenigen Staatsgüter, welche Privatleuten zum Anbau überlassenworden waren. Diese Maßregel, für den kaum wiederauflebendcn Ackerbau ansich schon sehr drückend, empörte die Landbauer vorzüglich deshalb, weil den Ein-sammlern dabei große Willkür gelassen war, den Steuerpflichtigen hingegen der un-entgeltliche Transport ihres Abgabequantums auf fünf Stunden Wegs vorge-schrieben wurde. Hierzu kam, daß die Einnahme nicht unmittelbar durch Regie-rungsbeamte besorgt, sondern vom 1. März an auf ein Jahr an Zeitpachter verstei-gert werden sollte, welche die Regierung schwerlich zu controliren im Stande seinmochte. Brachte die Verordnung vom 25 Nov., welche am 1. Marz 1831ins Leben treten sollte, schon im Voraus unter der ackerbauenden Classe eine sehrüble Stimmung hervor, so wirkte eine andere um dieselbe Zeit gleich nachtheilig aufden Handelsstand. Alle ausländischen Waaren nämlich, welche bereits einem Ein-fuhrzoll von 10 Procent unterlagen, sollten fortan noch mit einer Abgabe von 6Procent besteuert werden, sobald man Willens wäre, ihren Absatz aus den Lan-dungsplatzen weiter nach dem Innern zu betreiben. Die Lebhaftigkeit des Bin-nenhandels, der sich eben erst zu entwickeln anfing, wurde hierdurch wesentlich beein-trächtigt, zumal da ein gleichzeitiges Verbot aller ausländischen, vorzüglich der tür-kischen Münzen, welches den Umlauf der von der Regierung ausgeprägten Natio-nalmünzen, deren Menge noch nicht einmal dem Bedarfs des gewöhnlichen Um-satzes entsprach, befördern sollte*), Handel und Verkehr auf die empsindlichsteWeiselähmte. Daß daher dergleichen Schritte nur das Misbehagen des Volkes, keines-wegs aber die Hülfsquellen des Staatsschatzes vermehrten, bedarf eines weiternBeweises nicht. Schon zu Anfange des Jahres 1831 war die Noch der Regie-rung in dieser Beziehung so hoch gestiegen, daß die Besoldungen der Beamten nurzu einem Fünftel in baarem Gelde ausgezahlt werden konnten, während ih-nen für den Rest Anweisungen an die Staatscassen auf unbestimmte Fristenzugefertigt wurden. Also war es nur natürlich, wenn selbst die Classe, aufderen Ergebenheit die Regierung noch am meisten rechnen mochte, von Tagezu Tage mißtrauischer wurde. **) Kapodistrias soll damals den Versuch ge-

*) Der Präsident scheint dieses Verbot zu einer Ehrensache gemacht zu haben.Denn noch im „0ourrier ste la ^lrece" vom 27. Jul. 1831 findet sich deshalbeine strenge Verordnung der Finanzcommission, welche das Verbot auch auf dasseit 18Z6 in Griechenland geschlagene Geld erstreckt.

Freilich machte es nur einen Übeln Eindruck, daß der Präsident um dieseZeit das Haus des Dcmetrios Kalergi zu Argos für 12,000 spanische Piasterkaufte; und auch von feinen Brüdern war es allgemein bekannt, oaß sie im Be-sitze bedeutender Capitalien seien, über deren Erwerbung man sich wenigstens sehranstößige Vcrmuttzungcn erlaubte.

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