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Zweiter Band (1833) F bis L
Entstehung
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Griechenland

ihm sowol ein Capital von 15 Millionen Fr. zum Ersatz für die jahrliche Pensionwelche ihm das Parlament gewahrt hatte, als auch die Garantie einer Anleihe von60 Millionen Fr. zu bewilligen. Allein bald zeigte es sich, daß hiermit die Badenklichkeiten des Prinzen noch nicht ganz beseitigt waren. Die um diese Zeit ^London erscheinende Denkschrift des Generals Church: „Bemerkungen über die Wahlder Grenzen Griechenlands als eines unabhängigen Staats", mußte auf den Prin-zen schon deshalb großen Eindruck machen, weil die Stellung und Unparteilichkeitdes Verfassers die Richtigkeit der hier niedergelegten Resultate einer mehrjährigenBeobachtung und Erfahrung sattsam verbürgte. Ehurch bewies aber eben mit dergrößten Klarheit, daß Griechenland nur dann militairisch gesichert sein könne, wennihm Ätolien und Akarnanien einverleibt würden, sodaß auf der einen Seite dieThermopylen, auf der andern Seite der Makrinoros, und zwar mit Einschluß dastarken Positionen von Palradschik, Karpenissa und des Distriets Agrapha, dieGrenzen bildeten. Wenn wir nun hierzu noch rechnen, daß Leopold den dringendenBitten einiger Glieder des englischen Königshauses, sich nicht nach Griechenland zubegeben, gern Gehör schenken mochte, und daß der bevorstehende Tod des Königsselbst ihm Aussichten zu eröffnen schien, welche seine fernere Gegenwart in Englandrathsam machten, so dürste es wol außer Zweifel sein daß fein Entschluß, die griechi-sche Krone wirklich anzunehmen, schon ziemlich wankend war, als die Depeschendes Präsidenten Kapodistrias, welche ihn vorzüglich zur Resignation bestimmt ha-ben sollen, zu seiner Kenntnis gelangten. Dies geschah aber erst am 14. Mai, wor-auf Prinz Leopold bereits am 15. sowol den Grafen Aberdeen, Mitglied decCon-ferenz von Seiten Großbritanniens, in einem ossiciellen Schreiben von seiner wahr-scheinlichen Resignation vorläufig in Kenntniß setzte, als auch den Bevollmächtig-ten der drei verbündeten Höfe die erhaltenen Aktenstücke mit der Bemerkung zuser-tigte, daß es ihm die daraus ersichtlichen Schwierigkeiten, namentlich die Verwei-gerung des Senats, zu den getroffenen Anordnungen seine volle Zustimmung zugeben, und die Unsicherheit der festgesetzten Grenzen zur Pflicht machten, die Eon-ferenz auf seine Verzichtleistung auf eine Aufgabe vorzubereiten, welche er mit leb-haftem Dankgefühl für das Vertrauen, das die verbündeten Mächte in ihn gesetzthätten, aber auch zugleich in der Hoffnung angenommen habe, zu dem gegenwär-tigen Frieden, der Unabhängigkeit und der Wohlfahrt Griechenlands etwas beitra-gen zu können, was ihm unter den vorliegenden Umständen kaum möglich seinwür-de; seine endliche Entschließung jedoch mache er von der Ankunft der Originalurkun-den abhängig, von denen er bis jetzt nur Abschriften beigelegt habe. Die Conferenzerklärte hierauf, mit Bezugnahme auf eine Depesche des britischen Residenten inGriechenland, worin dieser den Eindruck, welchen die londoner Beschlüsse auf dasgriechische Volk gemacht hätten, von der günstigsten Seite schilderte, in einerNote vom 17. Mai: nach dem Beitritt der Pforte und der griechischen Regierungzu den Bestimmungen der Conferenz könne von ernstlichen Schwierigkeiten oderwirklichen Gefahren nicht mehr die Rede fein; die Unannehmlichkeiten, welche aller-dings bei Ermittelung der festgesetzten Grenzlinie zu befürchten sein dürften, wür-den wahrscheinlich im gleichen Grade stattfinden, wenn man eine andere Begren-zung entwerfen wolle, würden aber in jedem Falle durch die Gegenwart der Grcnz-commisiairs und die ihnen zugesagte Unterstützung gehoben werden; stoße sich übri-gens der Prinz noch an die Unzulänglichkeit der ihm bewilligten Geldmittel, st si>die Conferenz erbötig, ihm sogleich eine mehr denn hinreichende Summe zur Be-streitung des höchsten Calculs der gegenwärtigen Bedürfnisse des griechischen Staatszur Verfügung zu stellen. „Die Bevollmächtigten", schloß die Note, „wagenehrerbietigst, aber ernstlich zu erklären, daß Se. königliche Hoheit es Ihrem eignenCharakter, den verbündeten Mächten und der griechischen Nation schuldig ist, daErfüllung des wichtigen und höchst ehrenvollen Auftrags, den Hochdiestlbe über-