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Zweiter Band (1833) F bis L
Entstehung
Seite
167
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Gewerbfreiheit

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letzte entscheidende Schritt wird unerläßlich, sobald sich Baiern zu einem gemein»schaftlichen Zollsystem mit Preußen vereinigt und die Schranken des innern Ver-kehrs, welche noch beide Staaten trennen, vollends niederfallen, denn eine gefes-selte Industrie kann mit einer sich frei bewegenden nicht concurriren, und die bai»rische Industrie würde ohne Gewerbfreiheit durch eine Zollvereinigung mit Preußenvöllig überflügelt und niedergedrückt werden. *)

Die Gewerbfreiheit ist eine unaufhaltbare Geburt der Zeit und der fortschrei-tenden Cultur, die trotz allem Widerstreben ihre Rechte behaupten; sie ist die un-verwcigerliche Constitution der zur Emancipation reifen Industrieverhaltnisse,welche noch weniger als die politischen Privilegien und Vorzugsrechte Einzelnerauf Kosten der Gefammtheit mehr dulden; auch hat in der That der zur Gewerbs-aristokratie ausgeartete Zunftgeist der Enrwickclung der Völker mehr geschadet alsdie Regierungsaristokratie. Mehr als 70 Millionen der europäischen Bevölke-rung erfreuen sich bereits der Gewerbfreiheit, und darunter selbst Völker, welchenes noch an einer politischen Constitution gebricht; kein Geschrei der privilegirt ge-wesenen Gewerbetreibenden, keine auf unrichtigen Ansichten und Vorurtheilen be-ruhenden Klagen, keine mögliche Wiederkehr zeit- und naturwidriger Principienwerden den Völkern diese Wohlthat je mehr zu entreißen vermögen,' und die Zeitdürste nicht fern sein, wo das ganze civilisirte Europa der Gewerbfreiheit theilhaf-tig werden wird. (65)

(Der alte Streit über die Vortheile oder Nachtheile der Gewerbfreiheit istweder unter den Theoretikern noch unter den praktischen Staatsmännern zur Er-ledigung gekommen. Die Verständigen stimmen zwar überall in dem Grundsatzüberein, daß die Gewerbsamkeit von den Banden des alten Zunftzwanges befreitwerden muß, und haben die unbedingte Wiederherstellung der Zunftvcrfassung inHanover nach 1813 als einen unseligen Rückschritt verurtheilt; viele Stimmenverthcidigen indeß die Ansicht, daß zwar Gewerbfreiheit der Grundsatz sein solle,daß sie aber gewonnen werden könne, wenn man Zwang und Monopol verbanne,jedem Fähigen den Zutritt zur Innung als freier Genossenschaft öffne, den Zutrittzu mehren Gewerben nach dem Maße der Befähigung gestatte, durch Unterrichtden Gewerbstand bilde und zweckmäßige Prüfungen anordne, eine dem französi-schen (üouzei! cke pruck'llowmes ahnliche, die Vortheile der Zunftverbindung er-setzende Anstalt einführe, durch sorgfältige Gewerbspolizei das Publicum gegenTäuschung und Betrug sichere und auf diese Weife der Ausartung der Freiheitin eine staatswirthschaftlich nachtheilige Willkür vorbeuge. Je tiefere Wurzelndie alte Zunftverfassung in dem gesellschaftlichen Zustande dec deutschen Staatenhat, desto mehr scheinen einige Regierungen einen solchen Übergang zu einer im-mer freiem Bewegung der Gewerbsamkeit für rathsam zu halten. Diese Ansicht

Beislcr, der gegen die unbedingte Gewerbfreiheit kräftig streitet und nur in ei-ner zeitgemäßen Umgestaltung des Zunftwesens, dessen Werth für unsere Zeit erindeß überschätzt, das Heil der Gewerbsamkeit finden will, behauptet in seinenBe-trachtungen über Gemeindeverfassung und Gewerbwesen" (Augsburg 18Z1), die Ein-führung der Gewerbfreiheit habe nur in den größern Städten BaicrnS Vortheiiegehabt, indem sich die Industrie in den meisten productiven Gewerben gehoben habe,dagegen aber seien namentlich diejenigen Gewerbe, deren Betrieb ein größeres Ca-pital fodcrt, gesunken, und im Ganzen habe die productive Conwmtion bei weitemnicht in demselben Verhältnisse zugenommen als die unproductivc, die nur verzehrt,ohne zugleich zu produciren, und er macht auf den Umstand aufmerksam, daß Vaiernkeineswegs den Grundsatz der unbedingten Gewerbfreiheit aufgenommen, sondernmit Beibehaltung der geschlossenen Gewerbe nur den Zutritt zu den productiven Ge-werben unter sehr leichten Bedingungen geöffnet, dabei aber doch nicht die innernFesseln der Industrie gelöst habe, und daß es bei der bairischen Gewerbgesetzgebungverkannt worden sei, wie wenig eine erhöhte industrielle Thätigkeit nütze. wenn nichtdas wachsende Capital der Landcscultur sie zu nähren vermöge. D. N cd.