Gewerbfreiheit 165
weniger gefühlt, wo in Frankreich in dem geltend gemachten theoretischen Begriffder allgemeinen Menschenrechte und seiner barbarischen praktischen Interpretation,fast jedes Recht der Individuen und der bürgerlichen Gesellschaft untergegangenwar, und nur die Willkür der wechselnden Parteien unter dem leeren Namen einerRegierung herrschte. Nach dem Sturze des Terrorismus wurde der größte Theilder Gewerbtreidenden, welchen die Guillotine verschont hatte, zu den Armeen undauf das Schlachtfeld geschickt, und die Zurückgebliebenen konnten sich daher in einemweiten Wirkungskreise so frei und ohne drangende Conc-urren; bewegen, daß dieGewerbfreiheit bald als eine unschätzbare Wohlthat angesehen wurde. Nachdemsich aber die stürmischen Wellen der Revolution gelegt hatten, und wieder eine ge-regelte Regierung eingetreten war, wurden erst mit der wieder zunehmenden Be-völkerung und Concurrenz die nachtheiligen Folgen einer ganzlichen Willkür desGewerbbetriebs, besonders hinsichtlich der Victualien-, Gesundheits-, Fluß- undFeuerpolizei sehr gefühlt, und es ergingen nicht nur mehre Verordnungen, welchedie in dieses Gebiet einschlagenden Unternehmungen von einer Prüfung und Geneh-migung der Regierung abhangig machten, sondern es erhoben sich sogar viele Stim-men, welche die Herstellung der Zünfte verlangten. Von der andern Seite aberhatte sich die französische Industrie durch die Gewerbfreiheit so sehr emporgeschwun-gen, daß jene Stimmen von der öffentlichen Meinung zum Schweigen gebrachtwurden, und so wird nun bis auf den heutigen Tag nach einer vierzigjährigen Erfah-rung die Gewerbfreiheit in Frankreich als eine der wohlthätigften Früchte der Revo-lution angesehen. Selbst in mehren derjenigen Länder, welche früher mit Frankreichvereinigt, zum Besitz der Gewerbsrciheit gelangt waren und nachher an andereStaaten übergingen, in welchen noch die alte Aunftverfassung herrschte, wurde dieBeibehaltung der Gewerbsrciheit als eine Wohlthat angesehen, wie z. B. in Rhein-baiern, wo die Abgeordneten dieses Landestheils bei der Standeversammlung dieAufrechthaltung der Gewerbfreiheit mit Nachdruck verfochten und sich gegen alleAngriffe auf dieselbe verwahrten.
Den entscheidendsten Schritt zur Einführung der Gewerbfreiheit in Deutsch-land that die preußische Regierung durch das Gesetz von 1810, in einer Zeit, woder preußische Staat an den schweren Wunden des Kriegs von 1806 und derfranzösischen Besetzung noch blutete. Die preußische Regierung ließ sich durch dieStimmen der Gegner der Gewerbfreiheit in der Ausführung ihres, in jenem Geisteentworfenen Planes nicht irre machen und brachte jenes, die Freiheit der Gewerbeaussprechende Gesetz mit Schonung des Privateigenthums und der Nealrechtc, fürderen Einziehung eine genügende Entschädigung *) gegeben wurde, in Vollzug,wobei der geheime Oberregierungsrath Beuth als Referent sich große Verdienste er-warb. Preußen ist nun seit mehr als L0 Jahren im Besitz der Gewerbfreiheit, unddie auS derselben hervorgegangenen Folgen haben mehr als alle Theorien bewährt,daß die neue Einrichtung zeitgemäß und zweckmäßig gewesen ist, da in keinemdeutschen Staate sich innerhalb dieses Zeitraums die Industrie und der Wohlstandder Staatsgenossen mehr entwickelt und höher gehoben hat als in Preußen, trotzder Ungeheuern bis zur Erschöpfung gesteigerten Lasten und Drangsale, welchezuerst der Unterjochungs- und dann der Befreiungskrieg über dieses, auch zumTheil von der Natur stiefmütterlich behandelte Land herbeigeführt hatte. Daßsich dessenungeachtet auch in Preußen noch bis jetzt viele Stimmen gegen die Ge-werbfreiheit erheben, daß namentlich über allzu große Übersetzung der Gewerbe undüber zunehmende Verarmung der Gewerbtreidenden als Folgen der Gewerbfreiheitgeklagt wird, liegt in der Natur der Sache; doch sind es nur Stimmen Derjenigen,
Die Kosten der Ablösung der realen Gewerbsrechtc wurden den Gemeindenaufgelegt, wodurch die städtische Industrie in manchen Orten allerdings schwer be-lastet ward. D. N ed.