Gefängnißwesen 135
Reichs aus, unterrichtete die Schweden in der rechten Art des Kanoncngkeßcnsund in der Kunst, Waffen aus Stangeneisen zu schmieden, legte in Ostgothland,Upland und Nerike viele Eisen - und Messingwerke und andere Manufacturen anund verschaffte den Seestädten auslandische Seeleute. Er wurde 1642 als schwe-discher Edelmann naturalisirt und starb 1652 in Amsterdam. Seine Nachkom-men theilten sich in zwei Linien, zu Leusstad und Finnspäng, und obgleich dasVermögen des Stammvaters getheilt wurde, so galten doch die Haupter beiderLinien für die reichsten Grundbesitzer Schwedens. Die zweite Linie ist erloschen.Aus der ersten stammt Karl de G., geboren 1720 und gestorben 1778, der 1773in den Freiherrnstand erhoben ward und durch sein Werk über die Insekten rühm-lichst bekannt ist. Sein Enkel, Graf Karl, das jetzige Haupt des Geschlechts, istOberstkammerherr, und durch gerauschlose Verdienste ausgezeichnet, hat er ingleichem Grade das Vertrauen des Königs und des Volkes gewonnen. Er wurdebei den Reichstagen von 1823 und 1828 berufen, den Vorsitz im Ritterhause zuführen, und entledigte sich dieses schwierigen Auftrags selbst zur Zufriedenheit derOpposition. Zu seinem ansehnlichen Grundbesitze, dessen Werth auf 1,800,000Thaler angeschlagen wird, gehören außer dem Eisenwerke zu Leusstad, dem größtenin Schweden, noch mehre andere, welche zusammen jahrlich gegen 8000 Schisss-psund Stangeneisen liefern. (16)
Gefängniß wesen. Die Gefangnisse sind vermuthlich so alt alsdie geordneten Staaten der Welt. Die Fürsorge für die Gefangenen scheintjedoch erst in viel spatern Zeiten ihren Anfang genommen zu haben. Weder derden Griechen noch bei den Römern, ja selbst nicht einmal bei den Juden findensich Spuren derselben, wenn man nicht die Freigebung einzelner Gefangener zurZeit der Panathenäen, der Göttermahle (Dectisterni-r), oder am Oster-, Psingst-und Laubhüttenfeste, bei den genannten Völkerschaften hierher zahlen will. Erstmit dem Christenthume trat, im Geiste seines Stifters, eine Fürsorge für die Ge-fangenen ein. Eine traurige Schilderung der römischen Gefangnisse liefert Ciceroin der fünften Rede gegen den Verres; und nicht besser ist die spatere Schilderungdes Hauptgefängnisses in Rom, l'ullimmm, welche Sallust entwirft. Schon imzweiten Jahrhunderte sehen wir selbst aus den Schilderungen eines Feindes desChristenthums, des satirischen Lucian, wie die Christen ihre gefangenen Glaubens-genossen besuchten, trösteten, mit ihnen beteten und bei ihnen im Gefangnisseschliefen, von fern und nahe zu diesem Liebesdienste herbeieilend und die Erlaub-niß der Gefangenwärter mit Gold aufwiegend. Bald gab es eigne männlicheund weibliche Besucher nothleidcnder Gefangenen, Kranken, Armen u. s. w., welcheDiakonen und Diakonissen genannt wurden, sowie die für die leibliche Pflege undWartung, Parabolanen, die sich bald nicht nur über das ganze römische Reich, son-dern auch über andere Länder verbreiteten, wohin das Christenthum gedrungenwar. Seit Konstantin wetteifern die, für die Gefangenen, für deren Besuchung,und für Beschleunigung der Rechtspflege sorgenden kaiserlichen Gesetze an Zahlmit den ebendahin zielenden Beschlüssen der Kirchenversammlungcn. Wie aber dieseletzten Beschlüsse, das kanonische und das als Gesetz der Kirche fortbestehende rö-mische Recht, und der Einfluß desselben auf die neuern Gesetzgebungen, sich gleicheinem goldenen Faden durch das ganze Mittelalter hindurchziehen, so auch die, inSpanien, in Italien und von dort aus über die ganze Christenheit sich verbreitendeFürsorge für die Gefangenen und die Gefängnisse, deren schönstes Denkmal derCardinal Karl Borromäus, Bischof von Mailand, in der letzten Hälfte des^ . 16. Jahrhunderts, in Beschlüssen der dortigen Synoden auf eine Weise hin-aus terlassen hat, welche auch noch jetzt mit großem Nutzen in vielen Theilen nachge-.^6 ahmt werden dürfte. Bei dem immer lebhaftem Verkehre zwischen den verschiede-^ O nen Theilen Europas und insbesondere Italiens und Frankreichs, zeigten sich bald
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