Druckschrift 
Zweiter Band (1833) F bis L
Entstehung
Seite
116
Einzelbild herunterladen
 

116 Friedrich (Fürst von Hohenzollern-Sigmaringen)

missair übergeben. Auf die Verbesserung der Schulen und die Einführung einerzweckmäßigen Unterrichtsweise wendete der Fürst besondere Sorgfalt. Die Rechts-pflege wurde vereinfacht, von lastigen Förmlichkeiten befreit und das Gerichts-verfahren minder kostspielig gemacht. Nach einer so wohlthätigen Wirksamkeitkonnte der Fürst, als die Bewegungen in Deutschland auch sein Land zu berüh-ren drohten, in einer Bekanntmachung vom 3. Jan. 183!. sich wohl auf dasBewußtsein berufen, daß er das Vertrauen seines Volks verdiene, und zu Ein-tracht und Frieden ermahnend, ihm sagen, es werde bei irgend einem Zweifelüber seine Rechtsverhaltnisse keinen wohlwollendem Rechtsfreund finden als ihn.Mit den Bedürfnissen und der Lage seines Landes genau bekannt, leitet derFürst selbst die Verwaltung, Jedem aus seinem Volke zuganglich und einfach inseiner Lebensweise; durch Geistesbildung ausgezeichnet, widmet er die Zeit, welchedie Sorge für die öffentlichen Angelegenheiten ihm übrig laßt, wissenschaftli-chen Beschäftigungen.

Friedrich (Karl Anton), Fürst von Hohenzollern-Sigmaringen, wurde am20. Sept. 1785 geboren. Sein Vater, Anton Alops, hatte für die Verwaltung desLandes, das auf einen Flächenraum von 1k gegen 40,000 Einw. hat, unterdrangvollen Zeitumstanden manches Gute gewirkt, und es war ihm gelungen, die be-drohte Selbständigkeit seines Hauses zu retten, wozu seine Gemahlin, die seit 1786in Paris lebte, durch kluge Benutzung der Zeitverhältnisse nicht wenig beitrug.Der Prinz vermahlte sich 1808 mit Antoinette Murat, der Bruderstochter desKönigs Joachim von Neapel, die Napoleon vorher zur Prinzessin erhoben hatte,und diese Verbindung knüpfte das Band mit Frankreich noch fester. Die Lei-stungen aber, welche dem Fürsten nach der Stiftung des Rheinbundes aufgelegtwurden, waren ungeachtet eines ansehnlichen Gebietszuwachses um so drückender,da der Heerantheil, den er nach Spanien schickte, zwei Mal ergänzt werden mußte.Der Prinz folgte dem französischen Hauptquartier und wurde zu gefahrvollen Sen-dungen bestimmt. Während seines Vaters Lebzeit erwarb er sich durch die Teil-nahme an den Berathungen der höchsten Behörde Kenntniß der Landesangelegen-heiten, und als er nach dessen Tode am 17. Oct. 1831 zur Regierung ge-langte, fand er mehre Zweige der öffentlichen Verwaltung in gutem Zustandc-Das Land war ohne Schulden, der Staatshaushalt sparsam, der Verwaltungs.organismus durch besondere Verordnungen von 1817 und 1821 geregelt, dieRechtspflege gut geordnet, das Schulwesen seit 1809 durch die thätig eingrei-fende Sorgfalt des verstorbenen Fürsten wesentlich verbessert, die Armenpflegedurch die Theilnahme der Gemeindebehörden und gewählten Ausschüsse wohl-thatig wirksam, der gewerbliche Verkehr durch den Zoll- und Handelsvertrag mitWürtemberg seit 1824 gefördert, aber es fehlte an demjenigen politischen Bandezur innigen Vereinigung der verschiedenen Landestheile, das nach dem Aussprucheder Bundesacte gefodert werden konnte, und ohne welches die Verwaltungsgrund-sätze ohne Gewährleistung bleiben. Der erste Schritt, den der Fürst nach seinemRegierungsantritt that, deutete an, daß diese Foderung unter seinem Volke lautgeworden war. Er berief im November 1831 die Landstände, um durch Über-einkunft mit ihnen eine Verfassungsurkunde zu Stande zu bringen. Der Ent-wurf, welchen die Regierung vorlegte, gab jedoch der ständischen Wortfüh-rung einen so beschränkten Spielraum, daß die öffentliche Meinung in Deutsch-land sich ebenso wenig mit demselben befreunden konnte, als die Stände selbstzur Annahme geneigt waren. Die Regierung löste die Versammlung im Mai1832 auf und verordnete neue Wahlen, mit der Bestimmung, daß die Zahlvon 10 Abgeordneten auf 20 erhöht werden sollte. Im September erfolgte dieVerordnung, die Abgeordneten alsbald nach einer neuen von der Regierung ge-gebenen Wahlordnung zu ernennen.