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Friedländer
gen entsprochen haben, was die obrigkeitliche Erhaltung des Friedens ausmacht.II. Friedensrichter in der zweiten Beziehung würden zu Stiftung der Vergleichein Rechtsstreitigkeiten anzustellen gewesen sein, und zwar würden dazu, außer denFriedensrichtern der ersten Elaste, welche alle auch hierzu berechtigt gewesen wären,alle Manner von einiger höhern Bildung, die sich diesem Berufe des Friedcnsstis-tens widmen wollten, auf ihr Verlangen bestellt worden sein. Wer also wie Gö-the's Mittler in den „Wahlverwandtschaften" zu diesem Geschäfte Neigung fühlte,würde sich dazu haben bestimmen können. Um die nöthigen Rechtskenntnisse indieses Geschäft zu bringen, lagen verschiedene Mittel vor; erstens wurde, wie schonerwähnt, auf die bessern Advokaten gerechnet, welche in diesem Berufe einen Er-satz für die Schmälerung ihrer gerichtlichen Praxis, die ohnehin nicht ausbleibenkonnte, gefunden haben würden; sodann konnte erwartet werden, daß in Zukunft,wo ohnehin die Eoncurrenten zu öffentlichen Ämtern unmöglich alle befriedigt wer-den können, wissenschaftlich gebildete Männer, wie in England, eine unabhän-gige Lage dazu benutzen werden, in diesem heilsamen Berufe zu wirken; für denAnfang aber würde den Gemeinden und ihren Vorstehern nachgelassen wordensein, nötigenfalls einen juristisch gebildeten Friedensrichter zuzuziehen, und dieThätigkeit der Friedensrichter dieser Elaste würde im Allgemeinen unter der Aus-sicht der Gerichte gestanden haben, indem jeder Vergleich zur Prüfung, Bestäti-gung und Aufbewahrung an die Gerichte abgegeben werden mußte. Hier konntennöthigenfalls Mängel durch nochmalige Befragung der Parteien berichtigt werden.Der wichtigste Einwand, oder doch der gewöhnlichste, daß die Ortsvorsteher nichtfähig sein würden, zu leisten, was dieser Plan von ihnen foderte, hatte am we-nigsten auf sich. Die Fehler, welche der gesunde Menschenverstand begeht, sindnicht so groß als die, welche von gelehrten Halbwisscrn — und leider machen diesedoch einen großen Theil aus — und bei den Gerichten selbst aus mancherlei Ursachenbegangen werden, und die Übung selbst würde das Volk in den Dorfgemeindenbald mit Demjenigen bekannt machen, was ihm zu Ausübung dieser friedensnch-tcrlichen Functionen zu wissen nöthig wäre. Je mehr aber diese Art der Bildungim Volke zunähme, desto mehr würde es auch vor den Verirrungen bewahrt wer-den, zu welchen unsere Zeit so manche Veranlassung enthält. Im Hintergrundedieses Plans, der in unserer geldarmen Zeit noch den Vorzug hatte, keine Kostenzu verursachen, lag nun auch une noch größere Verminderung der Gerichtsstellen,welche bei einer günstigem geographischen Lage des Herzogthums auf zwei hättenbeschränkt werden können, bei der unverhältnißmäßigen Ausdehnung des Landesin die Länge ohne Breite aber doch nicht unter vier sein konnten, wodurch abermalsVereinfachung und Erfparniß in der Landesverwaltung bezweckt worden wäre.Ob wenigstens in gewissen Beziehungen Öffentlichkeit und Mündlichkeit die wei-tere Folge gewesen wäre, lassen wir dahingestellt sein. Dieser Plan ist nun, wiebekannt, nicht zur Ausführung gekommen, indem die 1829 angefangenen Orga-nifationsarbeiten abgebrochen wurden, als eben erst die nothwendige Grundlagedesselben, die Gemeindeordnung, von einer Eommissi'on erörtert worden war.Von da an hat die Mitwirkung des Geheimraths Schmid zu Jena aufgehört, undes konnte von der Vollendung des Gebäudes wenigstens in dem Sinne, wie esunter seiner Theilnahme angefangen worden war, nicht mehr die Rede sein. Wieman auch über den hier in seinen allgemeinsten Umrissen dargestellten Plan derFriedensgerichte urtheilen möge, so wird man nicht leugnen können, daß er, wenner gelang, zu wichtigen Resultaten führen mußte, und daß es interessant gewesenwäre, ihm die Feuerprobe der Erfahrung zu verschaffen. Eine nähere wissenschaft-liche Darstellung desselben wird nicht ausbleiben. (3)
Friedlander (Ludwig Hermann), Professor der Medkcin zu Halle, wurdeden 29. Aug. 1790 zu Königsberg in Preußen geboren. Er erhielt seine Schulbil-
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