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Friedensgerichte 107
sein G.
elb^' Sachsen geboren und auf der Fürstenschule zu Meißen, dann auf der UniversitätMchy , Wittenberg gebildet. 1813 ward er Conrector zu Zwickau, 181? Conrector zu^ Wittenberg, 1820 Rector daselbst und 1823 Director des Katharinengymnasiumszu Braunschweig. Ausgebrochene Mishelligkeiten und falsche Urtheile Übelwollen-der veranlaßten ihn, die Direction des Obergymnasiums, die er seit 1828 führte,aufzugeben und einen Ruf nach Weilburg in demselben Jahre anzunehmen. F.ist durch Amtstreue, Consequen; und geschickten Unterricht einer der ersten unterden praktischen Schulmannern Deutschlands. Zur Grundlage des gelehrten Un-terrichts macht er das klassische Alterthum, aber er will nicht lauter Philologen bil-den, dagegen echte Wisscnschaftlichkeit befördern und das Nützlichkeitsprincip inder Jugenderziehung bekämpfen. Dies ist die Tendenz seiner beiden nützlichenSchriften: „Paranesien" (Braunschweig 1824) und „Deutsche Schulreden" (Gie-ßen 1829). Als Gelehrter ist F. durch einen eleganten lateinischen Ausdruck undeine große Fertigkeit in der lateinischen Vcrsisi'cation, für die er eine ungemeinschätzbare „Praktische Anleitung" (Braunschweig 1826) herausgegeben hat, aus-gezeichnet, von welcher er auch durch gedruckte lateinische Reden und Gedichte Be-weise abgelegt hat. Von seinen schriftstellerischen Arbeiten müssen genannt werdendie Abhandlung „De media pentamatr. <4raec. ele^iaei s^Iiaba" (Leipzig 1816),sowie die mit Anmerkungen versehene Ausgabe der Reden von Hemsterhuys, derOpuscula Wyttenbach's, der Briefe Bentley's und die Sammlung gut geschrie-bener lateinischer Biographien berühmter Gelehrten. F. ist auch als theologischerSchriftsteller aufgetreten. Er ist Rationalist, aber keiner von den kalten undabsprechenden Theologen, er streitet nur gegen religiösen Werkdienst und gegendie christlichen Feinde des elastischen Alterthums. Sein tüchtiges Programm(1821) „De summa doctrinae cllristianas et rationis immauae iu rebus im-mutabilibus et necessarüs cunsensione" hat ihm nach Inhalt und Form gleichviele Feinde und Freunde gemacht. Eine neue Ausgabe der Reden Melanchthon'shat er 1822 begonnen, aber seit dem ersten Bande nicht weiter fortgesetzt.F. ward 1832 als Vertreter des Schulstandes in die nassauische zweite Kammergewählt. Er war einer von den fünf Deputirten, welche nach dem Ausscheidender 15 andern allein die Kammer bildeten, und setzte sich dadurch den Angrissender Oppositionspartei aus. (Vgl. Nassau.) (48)
Friedensgerichte. In einem etwas andern Sinne, als in dem engli-schen und französischen Institut der Friedensrichter liegt, hat man auch in andernLandern Einrichtungen versucht, wodurch man die Jrrgange der förmlichen Ncchts-verwaltung abzukürzen und den Ränken der Advokaten Einhalt zu thun glaubte.Es ist nicht zu leugnen, daß in der Proceßgesetzgebung und Rechtspflege zwei Ex-treme anzutreffen sind, zwischen welchen sie von Zeit zu Zeit hin und her schwankt,iHft indem die Kürze und das Summarische leicht in Unordnung und Willkür ausartet;hM wenn man dann aber auf der andern Seite ein streng geregeltes und die Rechte derParteien sicherndes Verfahren festzustellen sucht, so wird dies bald zu Weitläufig-er keiten und Chikanen führen, welchen man wieder durch Abschneidung von Förm-lichkeiten und Abkürzungen entgegenzuarbeiten suchen muß. Diese Gesetze überlziss» processualische Behandlung sogenannter minderwichtigen Sachen haben selten den
Be'M der eigentlichen Sachverständigen erhalten, weil sie öfter den Knoten nur^ zerhauen, nicht lösen, und manche Rechtsverhältnisse von großer Wichtigkeit der^ der Übereilung aussetzen; dagegen sucht man sich über diesen Tadel dadurch
Iö" beruhigen, daß sich die Unterthanen dabei besser befänden. Hierin liegt aber oft. H ein großes Misverständniß, indem der Tadel nicht gegen die Sache an sich, das' Streben nach einfacherer, kürzerer und wohlfeilerer Lösung der Rechtshändel, son-dem gegen die nicht immer geschickte Wahl der Mittel zu diesem Zwecke und vor>M "eMich das nicht seltene Einmischen ganz fremdartiger Rücksichten in die