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Zweiter Band (1833) F bis L
Entstehung
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Friedemann

tet, F. beurtheilte, sah in ihm einen Mann, dem bei mannichfachen Bedürfnissendes äußern Lebens und großem Hange zur Bequemlichkeit, sein Selbst vorzüglicham Herzen lag, der aber, wenn seine Neigungen nicht in den Weg traten, der För-derung des Guten sich nicht abgeneigt zeigte. War F. unter diesen Umständenauch wenig geeignet, eine Stelle im ersten Landescollegium einzunehmen, so erschiener doch als Mensch in einem minder strafbaren Lichte, und unbillig würde es sein,wenn man manches Gute verkennen wollte, das während seiner Amtsführung insLeben getreten ist. Vorzüglich wurde aber die öffentliche Meinung gegen F. ge-stimmt, als er im Sommer 1830 in Folge eines Auftrags des Herzogs in der be-kannten Rechtssache des Freiherrn von Sierstorpff ein vom herzoglichen Landesge-richt in Wolfenbüttel abgegebenes Erkcnntniß in voller Versammlung dieses Ge-richts cassirte. Die hohe Bedeutung, welche in einem civilisirten Staate die Un-verletzlichkeit der richterlichen Urtheile hat, mußte bei dieser Handlung gegen einenlangjährigen praktischen Juristen, der im Ministerium vorzugsweise die Gegenständeder Rechtspflege bearbeitete, erbittern, ohne daß der Befehl des Herzogs in derMeinung eine Änderung bewirken konnte. Es war dies um so natürlicher, als F.jedenfalls die Aussicht hatte, durch kräftigen Widerspruch gegen den Willen desHerzogs die öffentliche Meinung völlig zu versöhnen, und in einer eintraglichenPraxis Ersatz für pecuniaice Opfer zu finden. So war er denn unmittelbar nachder Flucht des Herzogs Karl genöthigt, um sich der Volkswuth zu entziehen, Brarm-ichweig zu verlassen und eine Zeitlang sich an verschiedenen Orten des Herzogthumsaufzuhalten, bis die Bildung eines neuen Ministeriums ihn seines Amts beraubte.Man glaubte indeß annehmen zu dürfen, ihn, sobald er das Publicum einigermaßenversöhnt haben würde, im Staatsdienst wieder beschäftigt zu sehen, als er sich imHerbste des Jahres 1830 nach Frankfurt zum Herzog Karl begab, mit dem er bisdahin in steter Verbindung gestanden hatte. Während er zu dieser Entfernung beidem vom Herzoge Wilhelm gebildeten Ministerium einen Urlaub nicht nachsuchte,richtete er dadurch noch um so mehr die allgemeine Stimmung gegen sich, als un-mittelbar nach seiner Zusammenkunft mit dem Herzoge Karl dieser den verunglück-ten Versuch einer gewaltsamen Invasion in das Herzogthum wagte. Blieb esauch unentschieden, ob F. an diesem Unternehmen Theil hatte, so hatte er sich dochals fortdauernden AnHanger des Herzogs Karl bewiesen und veranlaßte dadurch,daß er nunmehr mit einer Pension von 700 Thlrn. in den Ruhestand versetztwurde. F. sah sich daher genöthigt, wieder Sachwaltergeschafte zu übernehme!?,und eröffnete seine neue Lausbahn mit einer zur Rechtfertigung semer bisherigenHandlungsweise entworfenen Flugschrift unter dem Titel:Mein Staatsdienst"(Braunschweig 1831). Es blieben zu viele Punkte, hinsichtlich deren F. sich nichtvollständig reinigen konnte, übrig, um nicht dieser Schrift bei einem großen Theiledes Publicums eine der beabsichtigten entgegengesetzte Wirkung zu verschaffen.Bald nach der Wiederaufnahme der Praxis erhob F. eine Klage gegen die Regie-rung auf Zahlung des vollen, ihm vom Herzoge Karl früher ausgesetzten Gehalts.Bevor über diesen Anspruch in erster Instanz entschieden war, wurde die Verschwö-rung der Grasin Wrksberg zu Gunsten des Herzogs Karl entdeckt, und auch F.der Theilnahme an selbiger beschuldigt. Er wurde am 13. Mai 1832 gefänglicheingezogen, jedoch nach zehnwöchentlicher Gefangenschaft gegen eine Caution derHaft wieder entlassen. Zugleich verbreitete sich das Gerücht, daß der gegen ihnentstandene Verdacht sich als ungegründet erwiesen habe. Sein Rechtsstreit aufGewährung des vollen Gehalts war bei der Natur des ihm Schuld gegebenenVerbrechens sistirt, und sowol über diese Beschuldigung als über seine Gehalts-foderung steht die richterliche Entscheidung noch bevor. . ^

Friedemann (Traugott Friedrich), nassauischer Oberschulrath undDürector des Gymnasiums zu Weilburg wurde 1791 zu Stolpen im Köm

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