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Zweiter Band (1833) F bis L
Entstehung
Seite
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Französische Gesetzgebung seit 1830

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bestimmte Gesetze über die Verantwortlichkeit der Minister und untergeordnetenStaatsbeamten; feste gesetzliche Bestimmungen über Beförderung undPensionirungdes Militairs, und neue Wahl der Deputirten, welche in ein Staatsamt eintreten.Am 2. Aug. übertrug Karl X. dem Herzoge dieselben Functionen eines Reichsverwe-sers, allein in der Rede, womit der Regent die Sitzung der Kammern eröffnete (3.Aug.), gründete er seine Berechtigung ganz allein auf die Wahl und Einladung seinerMitbürger. Das Erste war nun die Revision der Verfassungsurkunde, welche am 7.Aug. von der Deputirtenkammer vorgenommen und von der Kammer der Pairs ge-nehmigt wurde. Durch diese Revision wurde das öffentliche Recht Frankreichs we-sentlich verändert. (Vgl. Charte, französische, von 1830.) Durch die WeglassungderVorrede wurde die Anknüpfung der gegenwartigen Verfassung an das alte RechtFrankreichs aufgehoben; die katholische Religion, welche bisher für Religion desStaats erklart war,wurde nur als Religion der Mehrheit anerkannt,und die Beschran-kung (Art. 7) aufgehoben, daß nur die Diener der christlichen Kirchen vom Staate be-soldet werden dürften. Durch ein Gesetz vom 8. Febr. 1831 sind denn auch dieKosten des israelitischen Gottesdienstes auf die Staatskassen übernommen worden.Im Art. 8 wurde die Censur für immer grundgesetzlich abgeschafft; im Art. 14die Worte gestrichen, worin man eine außerordentliche Gewalt des Königs gefun-den hatte, außerordentliche Maßregeln zu ergreifen, wenn der Staat in Gefahr sei.Es wurde vielmehr der Krone die Befugniß genommen, ohne Zustimmung derKammern fremde Truppen in Sold zu nehmen und die Vollziehung der Gesetzezu hemmen. Dagegen wurde den beiden Kammem das Recht eingeräumt, Gesetz-vorschläge zu machen (Art. 16, 19,20, 21), der König darin beschränkt, daß erdie Pairskammer unter keinem Vorwand ohne die Deputirtenkammer versammelndarf (Art. 26). Die Prinzen des königlichen Hauses bedürfen, um in der Pairskam-mer ihren Sitz einzunehmen, nicht mehr einer besondern königlichen Erlaubniß. Eswird sodann auch den Verhandlungen der Pairskammer, die früher geheim waren,Öffentlichkeit zugestanden (Art. 32); das Alter, um Deputirter werden zu können,von 40 auf30 Jahre herabgesetzt (Art. 38), sowie das Alter der Wähler von 30auf 25 (Art. 40); die vorher von dem König ernannten Präsidenten der Wahlver-sammlungen werden künftig von den Wählern gewählt (Art. 41), und ebenso diePräsidenten der Deputirtenkammer von dieser selbst (Art. 43). Unter dem grundge-sctzlichen Verbot außerordentlicher Gerichte und Commissionen in Rechtssachen wer-den nun auch die Prevotalgerichte begriffen (Art. 63), und statt der weggelassenenArt. 75 und 76 wurde die neue Verfassungsurkunde mit den davon abHangendenRechtendem Patriotismus und dem Muthe der Nationalgarden und aller fran-zösischen Bürger anvertraut" und die dreifarbige Fahne grundgesetzlich und aus-schließlich für die Nationalfarbe erklärt. Die Verfassung der Pairskammer, d.i.vorzüglich ihre Erblichkeit, wurde auf weitere Verhandlungen ausgesetzt. Denoben erwähnten sechs Gegenständen, welche in dem möglich kürzesten Zeiträumedurch Gesetze geordnet werden sollten, wurden von der Pairskammer noch vier an-dere hinzugefügt: eine jährliche Festsetzung des Bestandes der Armee (wie in Eng-land dem Könige das Recht, ein bestimmtes stehendes Heer zu unterhalten, nurauf ein Jahr vom Parlament in der sogenannten Nutin/ kill eingeräumt wird);die öffentlichen Unterrichtsanstalten und die Freiheit des Unterrichts; die Abschaf-fung des doppeltenStimmrechts der Reichen bei den Departements- undArrondisse-mentswahlen; endlich die Aufhebung aller ältem, mit der neuern Verfassungs-urkunde nicht übereinstimmenden Gesetze und Verordnungen.

Von den hier zugesicherten Gegenständen sind nun die meisten bald wirklichgewährt worden. Am 12. Sept. 1830 wurde das Gesetz gegeben, daß jeder De-putirter, welcher ein mit Besoldung verknüpftes Staatsamb (lonctiou publique)annimmt, dadurch von selbst seine Stelle als Deputirter niederlegt, wovon nur die