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gcn über die gemeinsamen Angelegenheiten Deutschlands zu gestatten. Im Mai1815 nahm der Herzog die großherzogliche Würde an. Schon vor den Kriegsjah-ren hatte er auf seinen Domainen die Frohnen in ein maßiges Pachtgeld umge-wandelt, andern Gutsbesitzern ein Vorbild, bis endlich 1820 auch die Aufhebungder Leibeigenschaft und Gutsunterthänigkeit verordnet wurde. Diese Maßregelhat zwar auch jetzt noch nicht einen, mit freiem Grundeigenthum angesessenenBauernstand auf den Gütern der Ritterschaft ins Leben gerufen, aber der Großher-zog zeigte durch die Verpachtungen auf seinen Domainen doch den Weg, aufwelchemspater eine Verbesserung der bauerlichen Verhaltnisse erreicht werden konnte. Mehregemeinnützige Anstalten wurden wahrend seiner langen Regierung geschassen odervorbereitet, und unter diejenigen, welche seiner persönlichen Mitwirkung ihre Ent-stehung verdanken, gehört vorzüglich das 1793 angelegte Seebad zu Dobberan,das erste in Deutschland. Bei einzelnen Verbesserungen in mehren Verwaltungs-zweigen wurden die veralteten Verfassungsformen beibehalten, und die gemein-schaftliche standische Verfassung der beiden Großherzogthümer Schwerin und Stre-litz erhielt nur durch das Staatsgesetz von 1817, welches bei Streitigkeiten zwi-schen der Regierung und den Landständen eine schiedsrichterliche Entscheidung an-ordnet, einen Zusatz, ohne daß den wesentlichen Mängeln, die aus ihrer feudalisti-schen, das Übergewicht der Ritterschaft sichernden Eigenthümlichkeit hervorgingen,wäre abgeholfen worden. Die Streitigkeiten mit den Ständen über die Unterhal-tung des Bundescontingents wurden 1827 bei gegenseitiger Nachgiebigkeit ge-schlichtet. Die Ausbrüche des Unmuths, die sich 1830 auch in Mecklenburg zeig-ten, waren meist gegen örtliche Beschwerden, besonders gegen die Gebrechen derGemeindeverfassung gerichtet. Wie viel auch seit 50 Jahren sich geändert habenmochte, so wurde doch wegen der Abhülfe solcher Beschwerden gegen Ortsobrigkei-ten auf ein Gesetz von 1777 verwiesen; aber während Schwerin nach dem Auf-stande im September 1830 nur durch die Abschaffung deS Thorsperrgeldes fürSpaziergänger eine Beschwichtigung erhielt, wurden die ernstlichem Awistigkeitenzwischen den Bürgern und dem Stadtrathe zu Wismar 1831 durch eine neue Ver-fassungsform beruhigt.
Franz-Canal (auch Bäcser-Canal genannt), ist die größte und merk-würdigste künstliche Wasserstraße in Ungarn, welche die Donau oberhalb Mo-nostorszeg mit der Theiß bei Földvar verbindet und dadurch einen Umweg vonmehr als 51 Meilen meist beschwerlicher und unsicherer Schifffahrt erspart. DerCanal läuft 14^ Meile lang quer durch das bäcser Comitat und hat von der Do-nau bis zur Theiß ein Gefälle von 27 Fuß, welches in 5 Schleusen vertheilt ist.Die Breite der Oberfläche ist 10 Klaftern, die des Wasserspiegels 8 Klaftern, diegewöhnliche Tiefe 4 Fuß, bei hohem Wasserstande 8 Fuß, sodaß die großenDonau- und Theißschiffe (die größten messen beiläufig 26 Klaftern in die Längeund 26 Fuß in die Breite) von 8—9000 Centner und mehr Ladung ihn füglich be-fahrenkönnen, und aufihm keine Umladung in kleine Canalfahrzeuge nöthig ist. DerNutzen für den binnenländischen Verkehr ist groß *), zumal für den Salztransportund noch mehr für den Fcuchthandel, indem die reichsten Getreidegegenden, die golde-nen <?luen des Reichs, nämlich das Banat und das bacser Comitat, auf diesem Ca-nale ihre Producte in das nordwestliche Ungarn und nach Ostreich bequemer undsicherer ausführen, wodurch alle in der Nähe gelegenen Ortschaften an Wohl-standuno Bevölkerung so gewonnen haben, daß sie ihrem frühern Aussehen nicht immindesten mehr gleichen. Der Bau wurde 1793 begonnen, 1801 vollendet undim Mai 1802 die Fahrt eröffnet. Das große Unternehmen kam zu Stande durch
*) Nach^ Ausweis ossicieller Tabellen wurden von 1302 — ZV auf dem CanaleZ1,/32,4L/ Ctr. Pf. verführt, welches für 26 Jahre einen Durchschnittsbetrasvon I,l83/V26 Ctr. ergab.