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Zweiter Band (1833) F bis L
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Frankreich seit dem Jahre 1829

bons im Iul. eine rechtmäßige gewesen, die Jnsurrection gegen den WahlkönigLudwig Philipp wenigstens nicht als Aufruhr und Verbrechen zu bestrafen sei. Soward eine Maßregel, welche der größte Theil der Bürger von Paris gewünschtund zum Theil verlangt hatte, weil sie der Cassationshof für ungesetzlich erklarte,von der Presse der beiden Oppositionen benutzt, um dem Könige die Popularitait,welche ihm sein Benehmen an den beiden Juniustagen erworben hatte, wieder zuentziehen und das Ministerium in der öffentlichen Meinung zu vernichten. Wasnun auch die Regierung that, es fand bittern Tadel. Die Regierung selbst be-fürchtete den Wiederausbruch von Unruhen; sie zog daher Truppen zusammenund ließ Regimenter zur Heerschau nach Paris kommen, damit sie an den drei Ju-liustagen neue Fahnen aus den Händen des Königs empfingen. Der 14. Iul.,als der Jahrestag der Erstürmung der Baftille, ging jedoch ruhig vorüber; so auchdie Erneuerung der Jahresfeier der letzten Tage der Juliuswoche, bei welcher dies-mal das religiöse Trauerfeft wegsiel; dagegen fand eine zahlreiche Austheilung vonNationalbelohnungen an Kreuzen und Medaillen, in Folge des Gesetzes vom 13.Dec. 1830, für die Helden der Juliuswoche statt; auch ward der Bericht überdiesen Act der Nationaldankbarkeit bekannt gemacht, aus welchem sich ergab, daßnahe an 4 Millionen Francs unter 15,000 Personen, Witwen, Waisen, Ver-wundete vom Julius 1830, theils als Pensionen, theils als Unterftützungsgeldervertheilt worden waren. Im Allgemeinen blieb aber der innere Zustand Frank-reichs, in der Hauptstadt wie in vielen Provinzen, fortwahrend sehr bewegt, unddie Unzufriedenheit brach auf mehren Punkten und zu. verschiedenen Zeiten aus,obwol ohne bedeutende Folgen. Jeder Theil klagte deshalb den andern an. Dieministeriellen Journale gaben der Opposition Schuld, daß sie die Unruhen veran-lasse, und die Oppositionsjournale machten der Regierung denselben Vorwurf;besonders wurde der'Polizeiprasect Gisquet heftig angegriffen, daß die Polizei beiverschiedenen Anlassen, z. B. bei dem Vorfall auf der Arcolebrücke, ihre Befugnisseüberschritten habe. Die große Bitterkeit in den Gemüthern unterhielten vorzüglichdie Preßprocesse; zuletzt noch die gegen den?recurseur" von Lyon, von denen mehreim August d. I. mit Freisprechung endigten. Um den Ton der fortwahrenden Angrisseauf die Minister zu bezeichnen, führen wir bloß das Urtheil an, welches die Spaltender(Zn-elte" vom 3. Sept. in einem langen Artikel über das Ministerium füllte.Dem Ministerium", sagt Genoude,fehlen drei Dinge, um regieren zu können:Verstand, Aufrichtigkeit und Menschlichkeit. Verstand mangelt ihm, denn eswill die Regierung auf widersprechende Principien gründen, die sich gegenseitig auf-heben; es ermangelt der Aufrichtigkeit, denn trotz aller Eide und aller vor derKammer und Nation tausend Mal wiederholten Versprechungen, nur durch dieGesetze und ohne Ausnahmemaßregeln regieren zu wollen, setzt es Willkür undaußerordentliche Maßregeln an die Stelle der gesetzlichen Ordnung ; der Mensch-lichkeit ermangelt es, indem es bei der Ausübung seiner willkürlichen Gewalt nichtnur menschliche Institutionen, die ihrer Natur nach veränderlich sind, sondern auchdie ewigen und unveränderlichen Gesetze der Gerechtigkeit und der allgemeinen Mo-ral aus den Augen setzt."

Wahrend dieser sturmvollen Gewitterluft, die den Horizont des öffentlichenLebens in Frankreich umzog und verdunkelte, ordneten sich die auswärtigenVerhältnisse des Reichs immer mehr zu einer friedlichen Gestaltung, obgleichohne Glanz und Ruhm. Vor Allem ist hier Frankreichs Stellung zu Eng-land wichtig und für den Gang se-iner äußern Politik entscheidend. Mit demWhigministerium durch dieselbe Friedenspolitik verbunden, hat das Cabinetder Tuilerien, größtentheils mit dem Cabinet von St.-James übereinstimmend,den portugiesischen Kronenkampf der beiden Brüder nicht unmittelbar unter-stützt, aber auch den Usurpator Don Miguel niemals anerkannt. Dagegen hat