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Zweiter Band (1833) F bis L
Entstehung
Seite
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Frankreich seit dem Jahre 1829

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aufgelöst, weil es sich nicht in vollkommener Eintracht mit dem übrigen Theile derNationakgarde gezeigt habe, und der Maire des siebenten Arrondissements, Mar-chal, wurde abgesetzt. Von jetzt an herrschte in Paris Ruhe, und bei der Heerschauam 10. über 70,000 Mann Linientruppen und Gardisten ward der König mitBeifall begrüßt.

Daß an diesem Aufstande auch Karlisten und Bonapartisten Theil ge-nommen, leidet keinen Zweifel; doch wurde hauptsachlich die Partei der Republi-kaner der Anstiftung und Aufreizung beschuldigt. DerNational" hatte nämlichschon am 31. Mai in mehren aufregenden Artikeln unter Andern» Folgendes ge-sagt:In den Juliustagen vereinigte sich die unermeßliche Mehrheit der Nationzu dem Rufe: Keine Jesuiten mehr! Der Ruf, der auch jetzt noch die unermeßlicheMehrheit der Nation vereinigen würde, ist der Ruf: Keine Bourbons mehr! We-gen dieser und ahnlicher Äußerungen, wodurch er mit Erfolg zum Umsturz der jetzi-gen Regierung aufgereizt habe, wurde der Herausgeber Paulin vor die Assisen ge-stellt, und die Anklage lautete auf die Strafe des Hochverraths, auf den Tod dieerste Anklage dieser Art wegen einer Druckschrift seit 1794; allein Paulinwurde (am 29. August) von den Geschworenen frei gesprochen: ein Urtheil, dasfür die Feinde der Regierung ein Sieg war. Nach der Meinung der Oppositionwar, wie dieRevue ene^clopecki<zue" sich ausdrückt, der Juniuskampf kein Com-plot, sondern ein Auflauf ohne Plan, ein Zufall, und dieser politische Gewit-tersturm war dadurch erregt worden, daß die Soldaten zuerst geschossen habensollten. *)

Der Belagerungszustand von Paris und die beiden in der ersten Militair-division befindlichen Kriegsgerichte, welche über die Strasbarkeit der im Kampfedes 5. und 6. Jun. Verhafteten und der seitdem als Verschworene eingezogenenKarlisten und Republikaner (zusammen 1200) entscheiden sollten, sowie die seit-dem vollzogenen Haussuchungen, die Verhaftungen von drei ehemaligen Pairs:Vicomte v. Chateaubriand, Herzog v. Fitz-James und GrafHyde de Neuvilleobschon bald wieder freigelassen, erregten viel Aufsehen und große Unzufrie-denheit. Sechsundvierzig pariser Advokaten behaupteten, daß es eine rückwir-kende Handlung sei, falls man den am 7. Jun. erst erklarten Belagerungszu-stand schon auf die Vergehungen der beiden vorhergehenden Tage anwendenwolle. Jndeß hatte sich das erste Civilgericht, der königliche Gerichtshof (unterdem Präsidenten Se'guier), selbst für incompetent erklärt, und die Kriegsgerichtesprachen Verurtheilungen aus. Allein, da auch Dupin der Ältere die Maßregeldes Belagerungszustandes für ungesetzlich hielt, so ward gegen den Beschluß desköniglichen Gerichtshofes eine Berufung an den Cassationshof eingelegt. Hierentschied am 29. Jun. die Rede Odilon-Barrot's, daß das Gericht, durch Jsam-bert's Votum bewogen, mit einer kleinen Mehrheit der Stimmen das Urtheilfällte, die Kriegsgerichte seien nicht dem Gesetze gemäß eingesetzt worden, unddemnach die Verurtheilten vor die gewöhnlichen Gerichte zu stellen. Darauferschien sofort eine königliche Ordonnanz von demselben Tage, welche den Be-lagerungszustand der Stadt Paris aufhob, zugleich aber die Fortdauer der außer-ordentlichen Maßregeln im Westen erklärte. Auch wurde die polytechnischeSchule am 29. Jun. wieder eröffnet, und nur 60 Zöglinge wegen Theilnahmean dem Juniusaufstande ausgeschlossen. Die Opposition und die Journalefanden in jenem Ausspruche des Cassationshoses einen Grund mehr für ihre Be-hauptung, daß das Ministerium wegen der am 7. Jun. genommenen Maß-regeln in Anklagestand versetzt werden müßte, und die stellte mit gro-ßer Bitterkeit den Satz auf, daß, wenn die Jnsurrection gegen die legitimen Bour-

*) Vergl. die Anmerkung S. 73.