70 Frankreich seit dem Jahre 1829
am 1. April die Cholerakranken im Hotel-Dieu. Hier war es, wo dieser berühmteMann, der bisher durch seine Kraft das System der Regierung aufrecht erhalten !hatte, ein Opfer seines Muthes wurde. Von der Ch-olera ergrissen, der Genesungmehrmals nahe, unterlag er endlich den Folgen derselben am 16. Mai. (Wir ver- !weisen auf den Artikel Perier.) Während seiner Krankheit verwaltete der Gras IMontalivet seit dem 28. April das Innere, und an dessen Stelle erhielt der bis-herige Präsident der Deputirtenkammer, Girod de l'Ain, durch die Ordonnanz vom30. April das Ministerium des öffentlichen Unterrichts und des Cultus. DerKönig selbst führte seitdem den Vorsitz im Ministerrathe. Das System vom 13.März wurde beibehalten. Aber, es fehlte der rechte Mann, um gegen die Feinde jdesselben den Bogen des Odysseus zu spannen, der Perier's Händen entfallen war. 'Man fragte, ob auch der König das Recht habe, dem Conseil zu präsidiren. Der ^„National", das Organ der Republikaner, behauptete sogar, der König werde >nunmehr verantwortlich, und leugnete in Folge dessen seine Unverletzlichkeit. Er ^hatte schon am 4. Jan. 1832 die Politik seiner Partei im Wesentlichen so darge-stellt: Die Juliusrevolution sei nicht gesichert, bevor man nicht die politischen !und die Handelsverträge gebrochen, welche das absolutistische Europa um Frank- !reich wie eine Blockade gezogen. Selbst die Wahlmonarchie habe ihre der Frei- !heit nachtheiligen Privatinteressen und ihr eignes System; darum habe die >Krone das von beiden Kammern angenommene Gesetz über die Ertheilung derwährend der hundert Tage den Offizieren zuerkannten Grade und Pensionen zu-rückgewiesen. *) Unter der Wahlmonarchie seien Staatsstreiche ebenso gut mög-lich als unter der Legitimität; denn ihre Privatinteressen hätten mehr Wahlver-wandtschast zu den obscuren Lehren der heiligen Allianz als zu den Principien der !Freiheit; unter der Wahlmonarchie zahle man nicht weniger Abgaben als unterdem legitimen Königthum; die Civillifte eines Bürgerkönigs sei nicht geringer alsdie des legitimen. „Allein", so schließt der „National" das Manifest seiner Partei,„das Königthum der Juliustage ist bereits rücksichtlich seiner gesammten Grundlagenuntergraben. Ist es noch Zeit, die dem Juliuskönigrhum von den Männern des 13.März und der doctrinairen Partei angewiesenen Grundsätze zu ändern ? Kannman vernünftigerweise noch glauben, daß das seit 18 Monaten befolgte Systemnicht eine unglückliche Nothwendigkeit für das Königthum sei, welches die Nestau- ^ration beerbte? Liegt das Übel, ja oder nein! in der mit dem höchsten Range ver-knüpften UnVerantwortlichkeit? Kann eine verantwortliche Monarchie, welche esauch sei, die despotische Allianz von 1815 zerbrechen, und Frankreich zugleich denFrieden und die Ehre wiedergeben?" Suchte der „National" durch diese undähnliche, theils halbwahre, theils falsche Behauptungen den Glauben an die mög- Iliche Fortdauer des Thrones Ludwig Philipps zu erschüttern, so versuchte die „0la--ette" dasselbe für den entgegengesetzten Zweck beharrlich auf ihre Weise zu er-reichen. Sie ward nicht müde in ihren Vorschlägen zu Herstellung der uralten !französischen Verfassung mit allgemeinem Stimmrecht, Selbständigkeit derCommunen und vielen untastbaren Freiheiten, sogar mit der Preßfreiheit, dasMittel zur Vereinigung aller Parteien, zur Besiegung des lluste nülieu und lzur Einführung einer festen und unumstößlichen Ordnung anzupreisen. Genoudegab in den Nummern der „Odette" vom 28. und 30. März 1832 eine „Er-klärung der französischen Volksfreiheiten" (unter einer erblichen unverletzlichen ^Monarchie), der mehre bedeutende Männer (unter Andern Sosthenes de la Ro-chefoucault, Dreux-Breze, Herzog von Fitz-James, Vicomte d'Arlincourt),viele Provinzialzeitungen, und sogar Beamte öffentlich beitraten. Nicht we- !
*) Djeses Gesetz wurde vom Könige nicht publicirt, weil es, wie Pvrier am9. Nov. 13Z1 sagte, die Kronprärogative verletze. Jndeß hatte der König durch jeinzelne Ordonnanzen jene Grade und Pensionen an die Berechtigten vertheitt.