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Zweiter Band (1833) F bis L
Entstehung
Seite
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Frankreich seit dem Jahre 1829

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Aug. 1833, vierundsechzig Mal! Als ein großes Ereigniß beschäftigte der Pro-ceß der Exminister Paris und ganz Europa. Die Regierung und Ludwig Phi-lipp wollten kein Bluturtheil; auch konnten die Pairs, als Richter nach demGesetz, nicht auf die Todesstrafe erkennen; allein das Volk, welches in Folgeder allgemeinen Stockung immer mehr Mangel und Noch litt, weihte die Ur-Heber der Juliusrevolution der Rache und dem Untergang. Es gab daher Auf-laufe; der gefahrlichste war der am 30. Dec. beim Luxembourg, wohin die Mini-ster der Verhöre wegen von Vincennes gebracht worden waren; jedoch der Muchder Behörden, besonders Montalivet's und Lafayette's, die Energie der Bürgerund der Studirenden, schützten Paris vor einem großen Verbrechen. Dies be-schleunigte die Entscheidung, und ehe noch das Publicum die Fallung des Urtheilserwartete, wurde es am 31. Dec. halb 11 Uhr Abends gesprochen, nachdem dieExminister schon um 6 Uhr wieder in Vincennes angekommen waren. Nach dem-selben wurden sie des Hochverraths schuldig erklärt. Sie haben, sprach das Urthei!aus, durch die Verordnungen vom 35. Jul. die Charte von 1814, die Wahlgesetzeund diejenigen, wodurch die Preßfreiheit gesichert war, verletzt; die königlicheMacht hat die legislative Gewalt an sich gerissen, und sie, die Exminister, verant-wortlich nach dem Art. 13 der Charte von 1814, haben die Verordnungen, derenUngesetzlichkeit sie selbst anerkennen, contrasignirt, die Vollziehung derselben zubewirken sich bemüht, auch dem Könige gerathen, Paris in Belagerungszustandzu erklären, welche Handlungen Verbrechen des Hochverraths sind. Sie wurdendaher mit dem Verlust ihrer Titel, Würden und Orden zu lebenslänglicher Gefan-genschaft und in die Proceßkosten verurtheilt, auch Polignac für bürgerlich todt er-klart. Das Volk war erbittert; doch wurde die Ruhe auch am 31. und 33. Dec.gesichert. Man führte die Exminister von Vincennes in das Staatsgefängniß zuHam. Die Unzufriedenheit äußerte sich bei dieser Gelegenheit vorzüglich über dieDeputirtenkammer; die polytechnische, die Rechts - und die Arzneischule, welchezur Behauptung des Ansehens der Gesetze viel beigetragen hatten, verschmähten so-gar den Dank, welchen die Kammer ihnen bezeigte. Durch Bemerkungen überseine Gewalt gereizt, legte Lafayette, durch einen in der Deputirtenkammer ge-machten Antrag veranlaßt, am 36. Dec. 1830 den Oberbefehl über die National-garden des Königreichs nieder, und Graf von Lobau wurde zum Commandan-ten der pariser Nationalgarde ernannt. Der König selbst verlor seine Popularität ;denn immer mehr entfernte sich das System Ludwig Philipps von dem, was mandie Bewegung nannte, worunter man die weitere Entwickelung der Grundsätzeder Juliusrevolution und der Volkssouverainetät durch republikanische Einrichtungenverstand. Insbesondere wollte die Partei der Bewegung die Sache der insurgirtenVölker verfechten, den alten Siegsruhm und die republikanischen Grenzen wiedererobern. Dagegen erhob sich der Widerstand der Geldmacht und der Banquiers,welche indem gewagten Kampfe, den die Propaganda erzielte, den Ruin des Cre-dits und des Wohlstandes, und in der Annäherung zur Republik daS Hereinbrechender Anarchie voraussah. Die Partei des Widerstandes wollte Ruhe und Frieden;sie begünstigte die monarchische Gewalt und schonte die Verhältnisse mit dem Aus-lande. Sie stützte sich auf Englands Freundschaft und hielt mit der Conferenz inLondon zusammen. Seit dieser Zeit traten beide Systeme immer scharfer einandergegenüber. Zwar sprach Ludwig Philipp, um sie zu versöhnen, das Wort der„rechten Mitte" (justs milieu) aus, das an sich sehr verständig war; allein diey Piß»/', Regierung griff in der Auslegung und Anwendung desselben so oft fehl, daß es imAllgemeinen das Stichwort der Spottsucht und des Tadels wurde. Der RücktrittLafayette's von dem allerdings kolossalen Oberbefehl aller Nationalgarden, undder Austritt Dupont's aus dem Ministerium, in welchem er dieAnsichten der äußersten Linken vertrat, entschieden, welchen Gang von nun an

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