. Föhrenbach 27
manns, war er bis zum zwölften Jahre auf den Unterricht einer gewöhnlichenDorfschule beschränkt, kam dann in eine Klosterschule und vollendete seine Vorbe-ÄieW" reitung zur Universität auf dem Lyceum des Benedictinerstiftes zu Villingen unddich? ^ auf dem Gymnasium zu Freiburg. Seine Studien auf der Hochschule selbst sie-«k 1'»?^ len in die wissenschaftshelle Zeit des Kaifers Joseph, welcher eben damals der philo-n»? > sophischen Facultät eine neue zweckmäßige Einrichtung gegeben und treffliche Lehrer,HM unter Andern für elastische Literatur und Ästhetik I. G. Jacobi von Halle, berufen
^ hatte. Nach dem für die Landesangehörigen vorgeschriebenen dreijährigen philo-^ sophischen Cursus, widmete sich F. der Rechtswissenschaft, verwandte dann nochzwei Jahre auf juridische Praxis und Privatstudien, und unterwarf sich hieraufder Staatsprüfung. Er war eben im Begriff, noch einige auswärtige Universitä-ten zu besuchen, als er den Ruf zum Syndicus der Stadt Waldshut erhielt; einAmt, in welchem er die Civil- und Strafrechtspflege zu besorgen und zugleich dieK städtische Administration zu leiten hatte. Von da kam er 1803, unter der Regie-rung des Erzherzogs Ferdinand, als Rath zu dem sogenannten Collcgium derLandrechte in Freiburg, der privilegirten Gerichtsstelle für Geistlichkeit, Adel undhöhere Staatsdiener. Bald darauf begann seine parlamentarische Laufbahn,wenn man diesen Ausdruck auf die ältern standischen Verhältnisse auwenden darf.Zum Mitglied des Concesses (ständischen Ausschusses) der breisgauischen Standeund zum Syndicus des dritten Standes erwählt, besorgte F. hauptsächlich diestaatsrechtlichen Geschäfte und entwarf aus besonderm Auftrag eine neue ständischeGeschäftsordnung, welche nebst andern Vorschlägen durch eine eigne Deputationin Wien vorgelegt werden sollte. Da führte der presburger Friede einen neuen Au-ftand der Dinge herbei. Das östreichische Breisgau wurde mit dem damaligenKurfürstenthum Baden vereinigt, und F. befand sich bei der ständischen Deputa-tion, welche unmittelbar nach der Besitznahme dem Kurfürsten die erste Huldigungdarbrachte. Die Regierung löste alsbald die breisgauischen Stände auf, und F.,zuerst als Rath zum Hofgericht in Rastatt bestimmt, jedoch dieses, seiner bisheri-gen Stellung wenig angemessenen Rufes wieder enthoben, wurde 1807 mit demCharakter als Hofrath und Oberamtmann zum Vorstand des Oberamts Walds-hut ernannt. Auf diesem Posten hatte er wesentlichen Antheil an den vieljährigenUnterhandlungen, welche zwischen Baden und dem Canton Aargau wegen des, vondem Breisgau abgerissenen Frickthals geführt wurden, und an den darauf abge-schlossenen Verträgen. Als die badische Verfassung ins Leben trat, wurde F. zumVolksvertreter erwählt und gehörte zu den freisinnigsten und geachtetsten Mitglie-dern der Deputirtenkammer auf dem Landtage von 1819 und 1820, wo er sichnamentlich durch zwei gediegene Commissionsberichte über die damals vorgelegteGemeindeordnung auszeichnete. In der Zwischenzeit von der Vertagung dieserKammer, 1819 bis zur Wiedereinberufung 1820, war er als Oberhofgerichts-rath nach Manheim versetzt worden; nach dem Schlüsse des Landtags traf ihndas Loos zum Austritt. Durch die Wahlen von 1822 abermals in die Stän-deversammlung berufen, wurde er von der Kammer zur Präsidentenwürde er-hoben und leitete die Verhandlungen des siebenmonatlichen Landtags, welcher invölligem Zerwürfnis mit der Regierung schloß. Der Vertagung der Kammer folgteein grollendes Rescript im Regierungsblatte, und erst ziemlich lange nachher dieAuflösung derselben. Auf dem traurigen Landtage von 1825, wo F. Deputirtervon Manheim war, gehörte er, seiner constitutionnellen Gesinnung treu, zu dernur wenige Mitglieder zählenden, muthvollen und beredten Opposition, erhob sichmit gewohnter Energie gegen die Aufhebung einiger Artikel der Verfassung, legteaber nach dem Schlüsse des Landtags seine Würde nieder und wohnte der Ver-sammlung von 1828 nicht mehr bei. Ein neues constitutionnelles Leben schienk880 aufzublühen. Die Stadt Manheim erwählte F. einstimmig zum Abge-